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Vorlage - VO/11893/25  

 
 
Betreff: Mittelfreigabe für die Entschädigungszahlungen an die Anwohner der Gartenstraße ehem. Hindenburgstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Bäurich
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bäurich, Esther   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Kenntnisnahme
11.06.2025 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses (teilweise gemeinsam mit dem Kulturausschuss des Landkreises Lüneburg)      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Laut Ratsbeschluss vom 20. März 2025 wurde die Hindenburgstraße in Gartenstraße umbenannt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 14.04.2025. Das weitere Vorgehen sah die Benachrichtigung der betroffenen Anwohnenden sowie die Beantragung und anschließende Auszahlung von Entschädigungen vor. Diese beträgt gemäß der Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg 100 €r Privatpersonen, 300 €r Vereine und 1.000 €r Gewerbetreibende. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 154.000 € wurden mit einer politischen Sperre belegt, die vom Ausschuss für Kultur und Partnerschaften aufzuheben ist. Um eine zügige Auszahlung der Entschädigungen zu ermöglichen, wurden die Mittel mit Verweis auf den Ratsbeschluss zur Umbenennung der Hindenburgstraße, in dem die finanziellen Folgekosten der Umbenennung aufgezeigt wurden, bereits freigegeben.

 

Bisher wurden ca. 275 von ca. 660 zu erwartenden Aufwandsentschädigungen ausgezahlt. Die bisher bewilligten und ausgezahlten Aufwandsentschädigungen umfassen einen Betrag 37.100 Euro

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 134 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 154.000 € 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 28100103

 Haushaltsjahr: 2025

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: