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Vorlage - VO/11826/25  

 
 
Betreff: Vorstellung der Energie und Treibhausgasbilanzierung 2020-2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Wiebe, Pia
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in: Wiebe, Pia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
23.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III)      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Überwachung der Zielerreichung bei der Umsetzung lokaler und übergeordneter Klimaschutzmaßnahmen hat die Hansestadt Lüneburg im Dezember 2024 eine Fortschreibung ihrer Energie- und Treibhausgasbilanzierung (Zwischenbilanzierung) beauftragt. Die erste Energie- und Treibhausgasbilanz für das Stadtgebiet wurde 2022 (VO/10074/22) erstellt und bildete die Entwicklung der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen in den Jahren 2017 bis 2019 ab (https://www.lueneburg-klimaschutz.de/ziele-2030.

 

Wie im Klimaschutzplan der Hansestadt definiert, soll die Treibhausgasbilanz regelmäßig alle 3 Jahre fortgeschrieben werden. Dies ist dadurch begründet, dass sich entgegen einer jährlichen Bilanzierung über diesen Zeitraum Wirkungseffekte aus Klimaschutzmaßnahmen oder wirtschaftlichen Einflüssen (z.B. Corona-Pandemie, Energiekrise etc.) besser widerspiegeln und idealerweise Trendentwicklungen zu erkennen sind sowie eine bessere Steuerung von Maßnahmen zulassen.

 

Darüber hinaus werden die zur Berechnung der Bilanzierung nötigen Stromemissionsfaktoren für Deutschland mit einer Verzögerung von knapp 2 Jahren offiziell gemeldet, so dass Kommunen stets mit einem zeitlichen Versatz von 2 Jahren Bilanzierungen erstellen können. Demensprechend wird in der nun vorliegenden Fortschreibung die Entwicklung in den Jahren 2020 bis 2022 dargestellt.

 

Analog zur ersten Energie- und Treibhausgasbilanz wurde auch die vorliegende Bilanzierung nach dem sogenannten BISKO-Standard (Bilanzierungssystematik kommunal) erstellt, der sich bundesweit als Bilanzierungsstandard auf kommunaler Ebene etabliert hat. Diese Methodik beruht auf dem "endenergiebasierten Territorialprinzip", d.h. es werden die Energiemengen, die im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg in den Sektoren Private Haushalte, Kommunale Einrichtungen, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen sowie Verkehr verbraucht werden, erfasst und aus diesen Energieverbräuchen die resultierenden Treibhausgasemissionen mit Hilfe energieträger-spezifischer Emissionsfaktoren berechnet.

 

Zur Erstellung dieser Zwischenbilanzierung wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens im Dezember 2024 das Büro BEKS EnergieEffizienz GmbH aus Bremen beauftragt. Dieses wird die Ergebnisse der Zwischenbilanzierung für die Hansestadt Lüneburg in der Sitzung im Rahmen eines präsentationsgestützten Vortrages vorstellen..


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Positiver Beitrag zur Ableitung weiterer Klimaschutzmaßnahmen zur Reduktion der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beitrag zur Dekarbonisierung und Ausbau regenerativer Energien

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Beitrag zur Verbesserung und Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes regenerativer und moderner Energietechnik

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 65€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 13.494,60 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: