Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die derzeit geltende Fassung der „Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Hansestadt Lüneburg“ vom 01.09.2018 muss in einigen Punkten für die Einrichtung eines kommunalen Zinsmanagements (VO/11769/25) überarbeitet werden.
Im Kern muss für das kommunale Zinsmanagement die Portfoliosteuerung ermöglicht werden, da die Konnexität aktuell nur mit einem Derivat für ein bestimmtes Darlehen möglich ist. Ebenso sollen Liquiditätskredite in die Zinssicherung mit aufgenommen und toxische Produkte, die unter anderem spekulativ sind, explizit ausgeschlossen werden.
Unter Punkt 5.1 muss der Begriff Optionsgeschäfte durch Derivate ersetzt, sowie ebenfalls der Bezug auf mehrere Grundgeschäfte erweitert werden. Ebenso soll der letzte Absatz unter diesem Punkt umformuliert werden, sodass der Rat nicht jedes einzelne Derivatgeschäft entscheiden muss. Die Befugnis hierfür wird auf andere Stellen delegiert.
Bei Punkt 5.2 muss der Receiver-Swap ergänzt werden, damit sich auch die Hansestadt Lüneburg gegen fallende Zinsen absichern kann. Das Risiko einer zu teuren Finanzierung wird hierdurch minimiert. Der Begriff Forward wird gelöscht, da es kein Finanzderivat ist.
Unter Punkt 5.4 wird das Vorliegen von zwei Angeboten als ausreichend definiert, da der Anbieterkreis von Derivaten sehr klein ist.
Bei Punkt 5.7 muss die Konnexität auch auf den Einsatz mehrerer Derivate und Grundgeschäfte erweitert werden. Derivate können zum Beispiel auch zur Neutralisation eingesetzt werden, wenn sie nicht mehr wirken.
Ebenso wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: -keine- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 20030 & 20040 Produkt / Kostenträger: 61200108 & 61200117 Haushaltsjahr: 2025 ff
e) mögliche Einnahmen: -keine-
Anlagen: 1) Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Hansestadt Lüneburg – Neu 2) Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Hansestadt Lüneburg – Änderungsmodus
Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Änderung der Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften mit Wirkung zum 01.07.2025 20.06.2025. (Die Richtlinie soll bereits mit Ratsbeschluss wirksam werden. Erläuterungen erfolgen in der Sitzung)
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