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Vorlage - VO/11811/25  

 
 
Betreff: Änderung der Richtline für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Cohrs
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Cohrs, Christian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
08.05.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die derzeit geltende Fassung der „Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Hansestadt Lüneburg“ vom 01.09.2018 muss in einigen Punkten für die Einrichtung eines kommunalen Zinsmanagements (VO/11769/25) überarbeitet werden.

 

Im Kern muss für das kommunale Zinsmanagement die Portfoliosteuerung ermöglicht werden, da die Konnexität aktuell nur mit einem Derivat für ein bestimmtes Darlehen möglich ist. Ebenso sollen Liquiditätskredite in die Zinssicherung mit aufgenommen und toxische Produkte, die unter anderem spekulativ sind, explizit ausgeschlossen werden.

 

Unter Punkt 5.1 muss der Begriff Optionsgeschäfte durch Derivate ersetzt, sowie ebenfalls der Bezug auf mehrere Grundgeschäfte erweitert werden. Ebenso soll der letzte Absatz unter diesem Punkt umformuliert werden, sodass der Rat nicht jedes einzelne Derivatgeschäft entscheiden muss. Die Befugnis hierfür wird auf andere Stellen delegiert.

 

Bei Punkt 5.2 muss der Receiver-Swap ergänzt werden, damit sich auch die Hansestadt Lüneburg gegen fallende Zinsen absichern kann. Das Risiko einer zu teuren Finanzierung wird hierdurch minimiert. Der Begriff Forward wird gelöscht, da es kein Finanzderivat ist.

 

Unter Punkt 5.4 wird das Vorliegen von zwei Angeboten als ausreichend definiert, da der Anbieterkreis von Derivaten sehr klein ist.

 

Bei Punkt 5.7 muss die Konnexität auch auf den Einsatz mehrerer Derivate und Grundgeschäfte erweitert werden. Derivate können zum Beispiel auch zur Neutralisation eingesetzt werden, wenn sie nicht mehr wirken.

 

Ebenso wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: -keine- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 20030 & 20040 

 Produkt / Kostenträger: 61200108 & 61200117

 Haushaltsjahr: 2025 ff 

 

e)  mögliche Einnahmen: -keine-

 

 

 

Anlagen:

1) Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der

Hansestadt Lüneburg Neu

2) Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der

Hansestadt Lüneburg Änderungsmodus

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergleich Überarbeitung mit alter RL 2-04 (347 KB)      
Anlage 3 2 RL 2-04 für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften - neu (329 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung der Richtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften mit Wirkung zum 01.07.2025 20.06.2025.

(Die Richtlinie soll bereits mit Ratsbeschluss wirksam werden. Erläuterungen erfolgen in der Sitzung)