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Vorlage - VO/11802/25  

 
 
Betreff: Wahl und Besetzung der Dezernatsleitung Bildung, Soziales und Jugend
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stefanie Gödecke
Federführend:DEZERNAT II Bearbeiter/-in: Gödecke, Stefanie
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit Ablauf des 30. November 2024 wurde die ehemalige Dezernatsleitung für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur, Herr Florian Forster, auf seinen Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Hansestadt Lüneburg entlassen (VO/11553/24).

 

Der Fachbereich Kultur wurde anschließend dem Dezernat Finanzen und innere Verwaltung, jetzt Dezernat Finanzen, innere Verwaltung, Kultur und Sport, zugeordnet.

 

Am 29.10.2024 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen (VO/11557/24), die Stelle Stadträtin/Stadtrat für Bildung, Jugend und Soziales mit Hilfe der Personalberatungsgesellschaft zfm Bonn neu zu besetzen. Die zfm hat im Rahmen des Auswahlprozesses die Gestaltung und Veröffentlichung der Stellenanzeigen inkl. Bewerbungsmanagement übernommen und zusätzlich geeignete Kandidaten:innen durch Direktansprache gewonnen.

 

Die Bewerbungsfrist endete am 6. Dezember 2024. Insgesamt sind 32 Bewerbungen eingegangen. Davon wurden durch zfm 12 Vorgespräche geführt und im Ergebnis 1 Bewerbung empfohlen. In der Direktansprache wurden durch zfm 7 Vorgespräche geführt, im Ergebnis wurden davon 2 Interessierte empfohlen.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch hat mit 8 Personen Informations- und Kennenlern-Gespräche geführt, zum Teil mehrfach. Im Ergebnis schlägt sie von den empfohlenen Personen Frau/Herrn ____________ in der Sitzung des Rates am 20. März zur Wahl vor. Zuvor wird er /sie sich dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.03.2025 präsentieren.

 

Gemäß § 109 Absatz 1 NKomVG steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der Beamtinnen und Beamten auf Zeit der Oberbürgermeisterin als Hauptverwaltungsbeamtin der Hansestadt Lüneburg zu. Die Beamtin oder der Beamte auf Zeit wird für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Die Wahl erfordert im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Rates. Wird diese nicht erreicht, so ist der Vorschlag abgelehnt.

 

Die Stadträtin bzw. der Stadtrat für Bildung, Jugend und Soziales erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B4 sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in Höhe von 186 €/monatlich.

 

Der konkrete Dienstbeginn befindet sich in der Abstimmung

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 83 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Personalaufwand Beamte ca. 125.400 € zzgl. Beihilfe ca. 2.800 € und Versorgung ca. 67.660 €hrlich

 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Lebenslauf

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Kalisch Frau/Herrn ____________ r eine achtjährige Amtszeit (der konkrete Dienstbeginn befindet sich in der Abstimmung) zur Dezernatsleitungr Bildung, Jugend und Soziales.

 

Gem. § 109 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit und eine dem Amt entsprechende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B4 Bundesbesoldungsordnung mit einer Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in Höhe von 186 €/monatlich.