Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Mit Ablauf des 30. November 2024 wurde die ehemalige Dezernatsleitung für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur, Herr Florian Forster, auf seinen Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Hansestadt Lüneburg entlassen (VO/11553/24).
Der Fachbereich Kultur wurde anschließend dem Dezernat Finanzen und innere Verwaltung, jetzt Dezernat Finanzen, innere Verwaltung, Kultur und Sport, zugeordnet.
Am 29.10.2024 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen (VO/11557/24), die Stelle Stadträtin/Stadtrat für Bildung, Jugend und Soziales mit Hilfe der Personalberatungsgesellschaft zfm Bonn neu zu besetzen. Die zfm hat im Rahmen des Auswahlprozesses die Gestaltung und Veröffentlichung der Stellenanzeigen inkl. Bewerbungsmanagement übernommen und zusätzlich geeignete Kandidaten:innen durch Direktansprache gewonnen.
Die Bewerbungsfrist endete am 6. Dezember 2024. Insgesamt sind 32 Bewerbungen eingegangen. Davon wurden durch zfm 12 Vorgespräche geführt und im Ergebnis 1 Bewerbung empfohlen. In der Direktansprache wurden durch zfm 7 Vorgespräche geführt, im Ergebnis wurden davon 2 Interessierte empfohlen.
Oberbürgermeisterin Kalisch hat mit 8 Personen Informations- und Kennenlern-Gespräche geführt, zum Teil mehrfach. Im Ergebnis schlägt sie von den empfohlenen Personen Frau/Herrn ____________ in der Sitzung des Rates am 20. März zur Wahl vor. Zuvor wird er /sie sich dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.03.2025 präsentieren.
Gemäß § 109 Absatz 1 NKomVG steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der Beamtinnen und Beamten auf Zeit der Oberbürgermeisterin als Hauptverwaltungsbeamtin der Hansestadt Lüneburg zu. Die Beamtin oder der Beamte auf Zeit wird für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Die Wahl erfordert im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Rates. Wird diese nicht erreicht, so ist der Vorschlag abgelehnt.
Die Stadträtin bzw. der Stadtrat für Bildung, Jugend und Soziales erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B4 sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in Höhe von 186 €/monatlich.
Der konkrete Dienstbeginn befindet sich in der Abstimmung
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 83 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Personalaufwand Beamte ca. 125.400 € zzgl. Beihilfe ca. 2.800 € und Versorgung ca. 67.660 € jährlich
d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Lebenslauf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Kalisch Frau/Herrn ____________ für eine achtjährige Amtszeit (der konkrete Dienstbeginn befindet sich in der Abstimmung) zur Dezernatsleitung für Bildung, Jugend und Soziales.
Gem. § 109 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit und eine dem Amt entsprechende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B4 Bundesbesoldungsordnung mit einer Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in Höhe von 186 €/monatlich.
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