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Vorlage - VO/11799/25  

 
 
Betreff: Sachstand zum Glasfaserausbau in Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Neumann, Tobias  Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Kenntnisnahme
24.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung unter Zuladung des Ausschusses für Mobilität (zu TOP 7)    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

r den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur sind die Telekommunikationsunternehmen (TKU) verantwortlich. Im eigenwirtschaftlichen Interesse bauen daher verschiedene TKU im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg ihre Netze aus.

 

Die Hansestadt ist lediglich für die Erteilung von Aufgrabe-Genehmigungen zuständig.

 

In der Sitzung werden Vertreter verschiedener TKUs, die in Lüneburg tätig sind, anwesend sein. Diese können über den aktuellen Stand der Entwicklung Auskunft geben und stehen dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung.

 

Dort wo der Ausbau nicht eigenwirtschaftlich möglich ist, unterstützen Bund und Länder den Ausbau durch Fördermittel. Auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes hat die Hansestadt Lüneburg sich am Lückenschlussprogramm beteiligt (siehe auch VO/11432/24).

Der Bund hat im Dezember einen Bewilligungsbescheid zur Förderung von 50 % in Höhe von 250.000 Euro erteilt. Die Verwaltung hat einen Antrag zur Kofinanzierung bei der NBank in Höhe von 125.000 Euro (entspricht 25 %) gestellt. Die Bewilligung dazu steht noch aus.

 

Im Investitionshaushalt der Hansestadt sind unter der Investitionsnummer 541-162 „ckenschlussprogramm Glasfaser“ die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 125.000 Euro eingestellt (25 % Eigenanteil). Die Haushaltsgenehmigung steht noch aus.

 


 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Glasfaserausbau trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung bei.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Glasfaserausbau trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung bei.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 38 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: