Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur sind die Telekommunikationsunternehmen (TKU) verantwortlich. Im eigenwirtschaftlichen Interesse bauen daher verschiedene TKU im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg ihre Netze aus.
Die Hansestadt ist lediglich für die Erteilung von Aufgrabe-Genehmigungen zuständig.
In der Sitzung werden Vertreter verschiedener TKUs, die in Lüneburg tätig sind, anwesend sein. Diese können über den aktuellen Stand der Entwicklung Auskunft geben und stehen dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung.
Dort wo der Ausbau nicht eigenwirtschaftlich möglich ist, unterstützen Bund und Länder den Ausbau durch Fördermittel. Auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes hat die Hansestadt Lüneburg sich am Lückenschlussprogramm beteiligt (siehe auch VO/11432/24). Der Bund hat im Dezember einen Bewilligungsbescheid zur Förderung von 50 % in Höhe von 250.000 Euro erteilt. Die Verwaltung hat einen Antrag zur Kofinanzierung bei der NBank in Höhe von 125.000 Euro (entspricht 25 %) gestellt. Die Bewilligung dazu steht noch aus.
Im Investitionshaushalt der Hansestadt sind unter der Investitionsnummer 541-162 „Lückenschlussprogramm Glasfaser“ die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 125.000 Euro eingestellt (25 % Eigenanteil). Die Haushaltsgenehmigung steht noch aus.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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