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Vorlage - VO/11729/25-1  

 
 
Betreff: institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2025
Beratung über vorliegende Anträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-KullinBezüglich:
VO/11729/25
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften hat in seiner Sitzung am 04.03.2025 über die vorliegenden Anträge auf institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen im Jahr 2025 beraten.

Der von der Verwaltung vorgelegte Bewilligungsvorschlag konnte dahingehend geändert werden, dass der Zuschussteilbetrag in Höhe von 15.000 Euro für die „Euthanasie“-Gedenkstätte aus dem Budget entfernt werden konnte, da der Zuschuss in voller Höhe von 30.000 Euro aus dem Bereich Schulen finanziert werden wird.

 

Seitens des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften besteht Einigkeit darüber, dass auf Grund dieser frei werdenden Fördermittel zum einen der Zuschuss an den Salon Hansen e.V. nicht um die Summe von 4.520 Euro, die ursprüglich über der Fördersumme von 200.000 Euro lagen, gekürzt werden muss. Zum anderen sollen die Jahresprogramme von JazzIG e.V. und Kunstschule Ikarus e.V.  mit einer Gesamtsumme von 5.000 Euro in voller Höhe aus dem Budget institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen bewilligt werden.

 

Die Verwaltung wird auch die Richtlinie für institutionelle Förderungen kultureller Einrichtungen prüfen, inwieweit durch die erstmalige Bearbeitung der Anträge entsprechend der Richtlinie eine Anpassung dieser erforderlich ist und diese den Gremien vorlegen. 

 

Die Empfehlungen des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften sind in die Übersicht der eingegangenen Anträge eingearbeitet worden, diese ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Förderbeträge nach der Genehmigung des Hauhalts 2025 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Sicherstellung der Kulturlandschaft und damit der kulturellen Bildung und Angebote

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  134

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 194.510

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja, sofern der Haushalt 2025 genehmigt wird

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Übersicht der eingegangenen Anträge auf institutionelle Förderung und Bewilligungsvorschlag zu den Anträgen aus der Beratung in der KPA Sitzung vom 04.03.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenstellung Anträge institutionelle Förderung nach Beratung im KPA am 04.03.2025 (451 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Fördermittel für institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2025 werden entsprechend der Empfehlungen aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften vom 04.03.2025 vergeben.

Die Zuschüsse werden in voller Höhe bewilligt, eine Freigabe der Haushaltsmittel ist verwaltungsintern zu beantragen.

 

Stammbaum:
VO/11729/25   institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2025 Beratung über vorliegende Anträge   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/11729/25-1   institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2025 Beratung über vorliegende Anträge   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage