Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 138 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 NKomVG werden Vertreter:innen der Gemeinde in die Organe von Einirchtungen, an denen sie beteiligt ist, durch den Rat gewählt.
Mitglied im Vorstand der Bürgerstiftung ist entsprechend § 6 Absatz 1 Buchst. A der Satzung der Bürgerstiftung die Oberbürgermeisterin oder eine von ihr benannte Vertretung.
Die dauerhafte Vertretung von Oberbürgermeisterin Kalisch wurde zuletzt von Frau Stefanie Kibscholl wahrgenommen. Die Vertretung soll künftig durch Stadtkämmerer Rink übernommen werden
Beschlussvorschlag:
Stadtkämmerer Rink wird zur dauerhaften Vertretung für die Oberbürgermeisterin in den Vorstand der Bürgerstiftung Lüneburg gewählt.
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