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Vorlage - VO/1232/04  

 
 
Betreff: Abwasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2003 und Gebührenbedarfsberechnung 2005 - 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bereich 22, Herr Becker
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Betriebsabrechnung 2003 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 613,8 T€  aus, welche sich nach der Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus 2001 sowie der Ergebnisverzinsung auf rd. 425,8 T€ reduziert.

 

Die vorjährige Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2004 und 2005 führte zu einer Gebührenerhöhung um 9,6% ab 2004. Eine Aktualisierung und Fortschreibung der Vorausschau bis zum Jahr 2006 auf Basis des BAB 2003 (Anlage 2) ergibt folgende Entwicklung:

 

                                     Beträge in €                

 

     Jahr   2005           2006

     Einnahmen 10.946.400 11.044.600

     Ausgaben 10.158.252 10.233.692

     Jahresbezogenes Ergebnis      788.148      810.908

     Vortrag aus Vorvorjahr -425.801     -879.097

     Ergebnisverzinsung     -4.237         -49.562

     Gesamtergebnis      358.110     -117.751

 

Der in den Ausgaben der Jahre 2005 und 2006 enthalte Betrag für „Entgelte an die AGL“ wurde aus dem Jahr 2004 übernommen. In diesem Punkt ist auf den Vorbehalt  einer Genehmigung des AGL - Wirtschaftsplanes 2005 hinzuweisen.      Die Entwicklung der Gesamtergebnisse lässt erkennen, dass mit dem Wirksamwerden der Gebührenanpassung ab 2004 positive Jahresergebnisse erzielt werden, welche – summarisch betrachtet - die negativen Vorträge der Vergangenheit abbauen.  Bezogen auf das derzeitige Gebührensystem gibt es somit keinen Anlass für eine Gebührenänderung. In Hinblick auf die  geplante getrennte Gebühr ist festzustellen, dass diese auf die Höhe des zu deckenden Kostenvolumens keinen Einfluss hat. Der Gebührenbedarf bleibt unverändert bestehen, er ist in Zukunft lediglich auf 2 verschiedene Gebührenarten aufzuteilen.

 

Die Entwicklung eines geeigneten rechnerischen Verfahrens zur verursachungsgerechten Trennung der Kostenelemente auf die beiden neuen Kostenträger (Schmutzwasserbeseitigung / Regenwasserbeseitigung) ist ein wesentlicher Bestandteil des extern vergebenen Auftrages zur Ermittlung einer getrennten Gebühr. Die einmaligen Kosten hierfür sind im Aufwand des Jahres 2004 und somit - durch die Ergebnisübernahme nach 2006 - in der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung enthalten. Das Arbeitsergebnis der externen Beratungsgesellschaft, die Gebührensätze für die beiden Abwasserarten, liegt noch nicht vor und wird daher Gegenstand einer späteren Beschlussvorlage sein. Gleichwohl kann aus heutiger Sicht die Höhe des Gebührenbedarfs in der vorgelegten Form beschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

1. Betriebsabrechnung 2003

2. Gebührenbedarfsberechnung 2005 - 2006

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 M70A1 (51 KB)      
Anlage 2 2 M70A2 (55 KB)      
Anlage 3 3 M70B (51 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2003 für die Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2005 bis 2006 wird zugestimmt.

 

Der ermittelte Gebührenbedarf ist in die noch ausstehende Beschlussvorlage zur getrennten Gebühr zu übernehmen und verursachungsgerecht auf die neu zu bildenden Gebührenarten aufzuteilen.