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Vorlage - VO/11728/25-1  

 
 
Betreff: Förderung kultureller Projekte im Jahr 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-KullinBezüglich:
VO/11728/25
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften hat in seiner Sitzung am 04.03.2025 über die vorliegenden Anträge auf Förderung kultureller Projekte im Jahr 2025 beraten.

Der von der Verwaltung vorgelegte Bewilligungsvorschlag wurde dahingehend geändert, dass die Jahresprogramme zweier kultureller Institutionen in das Budget der institutionellen Förderung verschoben werden, dass ein Antrag abzulehnen ist und dass die dadurch freigewordenen Fördermittel gleichmäßig auf die verbleibenden Antragsbewilligungen zu verteilen ist.

 

Seitens des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften besteht Einigkeit darüber, dass Anträge für Jahresprogramme von kulturellen Institutionen zukünftig im Budget der institutionellen Förderung kultureller Einrichtungen zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung wird prüfen, in wie weit dafür eine Anpassung sowohl der Richtlinie für institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen aus auch der Richtlinie für kulturelle Projektförderung erforderlich ist, evtl. Anpassungen der Richtlinien erarbeiten und den Gremien vorlegen.

 

Diese Änderungen sind von der Verwaltung ausgeführt worden.

Eine Übersicht der sich daraus ergebenden Förderbewilligungen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 35.000 Euro sind damit in voller Höhe auf die förderfähigen Anträge verteilt worden, so dass für 2025 keine weiteren Projektfördermittel zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Förderbeträge nach der Genehmigung des Haushalts 2025 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

rderung des kulturellen Angebots in der Hansestadt Lüneburg

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   134

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:  35.000

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja, sofern der Haushalt genehmigt wird

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  41020 

 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203

 Haushaltsjahr: 2025

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Übersicht der eingegangen Anträge und Bewilligungsvorschlag zu den Anträgen aus der Beratung in der KPA Sitzung vom 04.03.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag nach Änderung KPA 04.03.25 für VA und Rat (225 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Fördermittel für kulturelle Projekte für das Haushaltsjahr 2025 werden entsprechend der Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften vom 04.03.2025 vergeben.

Die Zuschüsse werden in voller Höhe bewilligt, eine Freigabe der Haushaltsmittel ist verwaltungsintern zu beantragen.

 

Stammbaum:
VO/11728/25   Förderung kultureller Projekte im Jahr 2025 Beratung über vorliegende Anträge   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/11728/25-1   Förderung kultureller Projekte im Jahr 2025   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage