Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften hat in seiner Sitzung am 04.03.2025 über die vorliegenden Anträge auf Förderung kultureller Projekte im Jahr 2025 beraten. Der von der Verwaltung vorgelegte Bewilligungsvorschlag wurde dahingehend geändert, dass die Jahresprogramme zweier kultureller Institutionen in das Budget der institutionellen Förderung verschoben werden, dass ein Antrag abzulehnen ist und dass die dadurch freigewordenen Fördermittel gleichmäßig auf die verbleibenden Antragsbewilligungen zu verteilen ist.
Seitens des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften besteht Einigkeit darüber, dass Anträge für Jahresprogramme von kulturellen Institutionen zukünftig im Budget der institutionellen Förderung kultureller Einrichtungen zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung wird prüfen, in wie weit dafür eine Anpassung sowohl der Richtlinie für institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen aus auch der Richtlinie für kulturelle Projektförderung erforderlich ist, evtl. Anpassungen der Richtlinien erarbeiten und den Gremien vorlegen.
Diese Änderungen sind von der Verwaltung ausgeführt worden. Eine Übersicht der sich daraus ergebenden Förderbewilligungen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 35.000 Euro sind damit in voller Höhe auf die förderfähigen Anträge verteilt worden, so dass für 2025 keine weiteren Projektfördermittel zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Förderbeträge nach der Genehmigung des Haushalts 2025 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 35.000 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja, sofern der Haushalt genehmigt wird Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Übersicht der eingegangen Anträge und Bewilligungsvorschlag zu den Anträgen aus der Beratung in der KPA Sitzung vom 04.03.2025
Beschlussvorschlag:
Die Fördermittel für kulturelle Projekte für das Haushaltsjahr 2025 werden entsprechend der Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften vom 04.03.2025 vergeben. Die Zuschüsse werden in voller Höhe bewilligt, eine Freigabe der Haushaltsmittel ist verwaltungsintern zu beantragen.
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