Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Auf der Sportanlage Hasenburger Grund ist die Errichtung eines Gebäudes mit Umkleide- und Sanitärräumen vorgesehen. Zur ausführlichen Sachverhaltsbeschreibung wird auf die Vorlage VO/11753/25 verwiesen.
Die derzeitige Deckungslücke in Höhe von 550.000 Euro kann aus mehreren Maßnahmen hergeleitet werden:
Die dort geplanten Umbau- und Restaurierungsarbeiten im Bereich der ehemaligen Wohnräume (Pächter Ratskeller: Räume derzeit provisorisch genutzt für Umkleide und Aufenthalt der Rathausführer:innen) im Obergeschoss der Marktfassade können erst im Anschluss an Instandsetzungsarbeiten der Fassade erfolgen. Die Maßnahme wird daher zeitlich auf nach 2026 verschoben. Die Mittel werden bei Bedarf neu angemeldet werden.
Die Sanierungsmaßnahme befindet sich in der Vorplanung. Die für 2025 vorgesehene Beauftragung von Planungsleistungen kann aus dem Haushaltsansatz 2025 sowie aus einer Verpflichtungsermächtigung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist dadurch nicht gefährdet.
Eine weitere Deckung über 120.000 Euro wird benötigt, da bereits angemeldete Haushaltsmittel aus dem Jahr 2023 nicht in das Jahr 2025 übertragen werden können. Es handelt sich hierbei nicht um eine Erhöhung des Budgets, sondern um eine fehlende haushaltsrechtliche Übertragungsmöglichkeit bereits angemeldeter Haushaltsmittel.
Dieser Ansatz von 120.000 Euro wird durch Haushaltsmittel aus der Investitions-Maßnahme „Gemeinschaftsunterkünfte“ (Invest-Nr. 315-023) bereitgestellt.
Die bereitgestellten Mittel für Gemeinschaftsunterkünfte werden nach jetzigem Stand nicht vollumfänglich benötigt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): N.N. t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
x Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2,4 Mio. Euro c) an Folgekosten: laufende Unterhaltung d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, mit Beschlussfassung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung Teilhaushalt / Kostenstelle: Invest-Nr. 421-006 / KST: 42020 BereichsStandard B 42 Produkt / Kostenträger: 421001 / 42100102 Sportförderung, Betreuung und Organisation Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: 1 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Zuwendungsgeber BBSR)
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben Sportanlage Hasenburger Grund (Investitionsnr. 421-006) in Höhe von 550.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus den folgenden, bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätzen bereitgestellt:
250.000 Euro 523-001 Restaurierung Altes Rathaus (HH-Rest) 300.000 Euro 211-006 GS Hasenburger Berg (HH-Rest)
Der weiteren überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln – aus formalen Gründen der Haushaltssystematik ohne Anhebung des Budgets – wird nach § 117 NKomVG zugestimmt und gedeckt aus dem folgenden Haushaltsansatz:
120.000 Euro 315-023 Gemeinschaftsunterkünfte (HH-Rest)
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