Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11777/25  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln;
Bauvorhaben Sportanlage Hasenburger Grund
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maja Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Müller, Marcus  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 42 - Sport
   DEZERNAT VI
   Bereich 81 - Nachhaltiges Bauen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Auf der Sportanlage Hasenburger Grund ist die Errichtung eines Gebäudes mit Umkleide- und Sanitärräumen vorgesehen. Zur ausführlichen Sachverhaltsbeschreibung wird auf die Vorlage VO/11753/25 verwiesen.

 

Die derzeitige Deckungslücke in Höhe von 550.000 Euro kann aus mehreren Maßnahmen hergeleitet werden:

 

  • 250.000 Euro können aus dem Haushaltsrest 2024 der Investitions-MaßnahmeRestaurierung Altes Rathaus (Invest-Nr. 523-001) bereitgestellt werden.

Die dort geplanten Umbau- und Restaurierungsarbeiten im Bereich der ehemaligen Wohnräume (Pächter Ratskeller: Räume derzeit provisorisch genutzt für Umkleide und Aufenthalt der Rathausführer:innen) im Obergeschoss der Marktfassade können erst im Anschluss an Instandsetzungsarbeiten der Fassade erfolgen. Die Maßnahme wird daher zeitlich auf nach 2026 verschoben. Die Mittel werden bei Bedarf neu angemeldet werden.

 

  • 300.000 Euro können aus dem Haushaltsrest 2024 der Investitions-Maßnahme ‚Grundschule Hasenburger Berg (Invest-Nr. 211-006, Neugestaltung der Außenanlage) bereitgestellt werden.

Die Sanierungsmaßnahme befindet sich in der Vorplanung. Die für 2025 vorgesehene Beauftragung von Planungsleistungen kann aus dem Haushaltsansatz 2025 sowie aus einer Verpflichtungsermächtigung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist dadurch nicht gefährdet.

 

Eine weitere Deckung über 120.000 Euro wird benötigt, da bereits angemeldete Haushaltsmittel aus dem Jahr 2023 nicht in das Jahr 2025 übertragen werden können. Es handelt sich hierbei nicht um eine Erhöhung des Budgets, sondern um eine fehlende haushaltsrechtliche Übertragungsmöglichkeit bereits angemeldeter Haushaltsmittel.

 

Dieser Ansatz von 120.000 Euro wird durch Haushaltsmittel aus der Investitions-Maßnahme „Gemeinschaftsunterkünfte“ (Invest-Nr. 315-023) bereitgestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel für Gemeinschaftsunterkünfte werden nach jetzigem Stand nicht vollumfänglich benötigt.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

jegliche Form von Bautätigkeit führt zu einem CO2-Ausstoß. Durch eine energetische Bauweise können die Umweltauswirkungen in der Betriebsführungsphase reduziert werden.

 

Als Baumaterial wird der nachhaltige Rohstoff Holz eingesetzt.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

 

Es wird Strom aus einer PV-Anlage erzeugt. Heizenergie und Warmwasser wird durch eine Wärmepumpe erzeugt

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Das Gebäude bietet eine angenehme Aufenthaltsqualität für die Nutzer. Eine Lüftung sorgt für ein gutes Raumklima und den erforderlichen Luftwechsel in den Duschen und Umkleiden.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

2 barrierefreie Umkleiden inkl. Dusche und WC und durch eine Rampe kann das Gebäude barrierefrei erschlossen werden.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): N.N. t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:                100 Euro

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:  2,4 Mio. Euro

c)  an Folgekosten:                                  laufende Unterhaltung

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, mit Beschlussfassung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Invest-Nr. 421-006 / KST: 42020 BereichsStandard B 42

 Produkt / Kostenträger: 421001 / 42100102 Sportförderung, Betreuung und

 Organisation

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen: 1 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler 

     Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Zuwendungsgeber BBSR)

 

Anlagen:  keine

 


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Bauvorhaben Sportanlage Hasenburger Grund (Investitionsnr. 421-006) in Höhe von 550.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus den folgenden, bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätzen bereitgestellt:

 

250.000 Euro    523-001 Restaurierung Altes Rathaus (HH-Rest)

300.000 Euro    211-006 GS Hasenburger Berg (HH-Rest)

 

Der weiteren überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus formalen Gründen der Haushaltssystematik ohne Anhebung des Budgets wird nach § 117 NKomVG zugestimmt und gedeckt aus dem folgenden Haushaltsansatz:

 

120.000 Euro  315-023 Gemeinschaftsunterkünfte (HH-Rest)