Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 hat im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von ca. EUR 49,7 Mio. ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen (u.a. Finanzvertrag) absehbar, dass ein hoher Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis erzielt wird, der voraussichtlich jedoch unter dem Planergebnis liegen wird. Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 31. März 2025 fest.
Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 45 KomHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden.
Rückstellungen für Sachaufwendungen mussten im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 in Höhe von voraussichtlich rd. EUR 6.858.590 aus noch verfügbaren Haushaltsermächtigungen in den jeweiligen Budgets gebildet werden (zurückzuführen auf nicht ausgeführte oder Neu-Priorisierungen). Der darin enthaltene Anteil für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung beträgt voraussichtlich rd. EUR 3.593.500.
Ebenso mussten Personalrückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von rd. EUR 92.564, das Defizit im Personalbudget (s.u.) erhöhend, gebildet werden. Die Personalrückstellungen für geleistete Überstunden und nicht genommenen Urlaub wurden im Jahr 2024 in Höhe von rund EUR 224.000 erhöht. Die durchschnittlichen Überstunden sowie Resturlaubstage je Mitarbeiter:in haben sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr reduziert.
Bei den Pensionsrückstellungen sind Mehraufwendungen errechnet worden, welche auf Besoldungserhöhungen und die Berücksichtigung von Vordienstzeiten (Beamte) zurückzuführen sind. Diese Mehraufwendungen sind jedoch nicht zahlungswirksam; die Ansätze für die Zuführung, Herabsetzungen und Auflösung zu Pensionsrückstellungen werden im Saldo aufgrund dieser Jahresabschlussbuchungen in Höhe von rd. EUR 732.430 überschritten.
Die Bildung von Pensionsrückstellungen sowie die Verbuchung von Abschreibungen erfolgt gem. § 117 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 3 KomHKVO auch bei einer Überschreitung der veranschlagten Ansätze ohne dass eine über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung, d.h., dass kein Beschluss zur Verbuchung notwendig ist.
Neben den oben genannten Rückstellungsbildungen sind weitere Rückstellungen bzw. Haushaltsausgabereste für nachfolgende Sachverhalte zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann. Die Mittel sind als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Personalaufwendungen in Höhe von EUR 6.505.535,30
Das Personalbudget wurde mit der Dezemberzahlung um EUR 6.505.535,30 überschritten. Die Überschreitung resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Zahlungen im Rahmen der Versorgungskasse der Beamten sowie der Arbeitnehmerkosten. Die Niedersächsische Versorgungskasse rechnet das Vorjahr jeweils im Januar des Folgejahres ab und setzt die Vorauszahlungen fest. Dabei überschritt der Umlagehebesatz aufgrund von Besoldungserhöhungen die üblicherweise jährliche moderate Erhöhung erheblich. Der in der Planung angenommene Ansatz erwies sich als deutlich zu gering. Eine Anpassung des Budgets an die monatlichen Umlagevorauszahlungen war im Januar 2024 jedoch nicht mehr möglich.
Positiv hervorzuheben ist die im vergangenen Jahr durchgehend hohe Stellenbesetzungsquote mit nur geringen Vakanzen. Dies hat jedoch eine überdurchschnittlich hohe Beanspruchung des Personalbudgets zur Folge, was ebenfalls zur Überschreitung des Budgets beigetragen hat.
Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (EUR 6.505.535,30). Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung eines Haushaltsausgaberestes für Zuschüsse an die Museumsstiftung in Höhe EUR 250.000 Bezugnehmend auf den Antrag der Museumsstiftung (Anlage 1) sollen 250.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Zu der Begründung wird auf den Antrag verwiesen. Der Haushaltsausgaberest dient ausschließlich der Sicherstellung der Liquidität und stellt keine reguläre Erhöhung der vom Rat beschlossenen Zuschüsse dar.
Die Deckung zugunsten des erhöhten Zuschusses erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (EUR 250.000).
Im Rahmen der Fördermittelprogramme „Start-up-Booster“ (s. auch VO/9449/21) und „Innovation +“ (ehem. „Produktion +“, s. auch VO/10384/22) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von EUR 98.000 zur Bildung von Haushaltsresten benötigt.
Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Zinsbereich.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung eines Haushaltsausgaberestes für die Theater Lüneburg GmbH in Höhe von EUR 200.000
Mit der überplanmäßig zur Verfügung gestellten Ermächtigung wird das Ziel verfolgt, sowohl etwaige Liquiditätsengpässe vorzubeugen als auch die Spielzeit 2025/2026 sowie die zukunftsfähige Ausgestaltung des Theaters sicherzustellen.
Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Zinsbereich.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: EUR 200,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 0 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 21000ERGR / 21020 & 20000ERGR-2 Produkt / Kostenträger: 611001 / 612001 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Anlage 1 – Antrag der Museumstiftung
Beschlussvorschlag: Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2024 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen im Zinsbereich im Jahr 2024. |
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