Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11764/25  

 
 
Betreff: Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Alexandra Moser
Federführend:Bereich 71 - Controlling und Service Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 (VO/11396/24) entschieden, die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung des Straßenausbaubeitrags (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 17.12.1992 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 02.07.2003 aufzuheben.

 

Damit die Aufhebung einer Satzung wirksam wird, muss dies in dem gleichen Verfahren erfolgen, wie dem Erlass einer Satzung. Daher ist es erforderlich, dass der Rat über eine entsprechende Aufhebungssatzung beschließt, die sodann in dem beschlossenen Wortlaut im Amtsblatt zu verkünden ist.


 


Anlagen:

Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebung Straßenausbaubeitragssatzung (278 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Aufhebung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung des Straßenausbaubeitrags wird beschlossen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A)     Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

Ziel

Auswirkung positiv +) und/oder negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Keine Auswirkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung      (SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum   (SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Keine negativen Auswirkungen. Die Straßeninfrastruktur wird vorrangig durch entsprechende Förderprogramme modernisiert.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung neburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irrehrung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

und/oder
  Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.   670 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:    keine Kosten erforderlich

c) an Folgekosten: r die Bekanntmachung der Aufhebungssatzung ca. 300 €

d) Haushaltsrechtlich gesichert:   Ja

Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000ERGR / 72120

Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107

Haushaltsjahr:   2025

 

 

e)gliche Einnahmen:

In der Finanzplanung 2025 ff. bis 2029 sind keine Straßenausbaumaßnahmen enthalten, für die Einnahmen nach der Straßenausbaubeitragssatzung zu erwarten wären.