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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 (VO/11396/24) entschieden, die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung des Straßenausbaubeitrags (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 17.12.1992 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 02.07.2003 aufzuheben.
Damit die Aufhebung einer Satzung wirksam wird, muss dies in dem gleichen Verfahren erfolgen, wie dem Erlass einer Satzung. Daher ist es erforderlich, dass der Rat über eine entsprechende Aufhebungssatzung beschließt, die sodann in dem beschlossenen Wortlaut im Amtsblatt zu verkünden ist.
Anlagen: Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Aufhebung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung des Straßenausbaubeitrags wird beschlossen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich) X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 670 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine Kosten erforderlich c) an Folgekosten: Für die Bekanntmachung der Aufhebungssatzung ca. 300 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000ERGR / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen: In der Finanzplanung 2025 ff. bis 2029 sind keine Straßenausbaumaßnahmen enthalten, für die Einnahmen nach der Straßenausbaubeitragssatzung zu erwarten wären.
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