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Vorlage - VO/11758/25  

 
 
Betreff: Information zum Nahverkehrsplan des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hoffmann, Lars
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in: Hagmaier, Bastian  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
02.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
20.05.2025 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Hintergrundinformation zur Sitzung am 20.05.2025:

 

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 02.04.2025 wurde auf Antrag des Ratsherrn Schultz durch das Gremium die Durchführung einer außerordentlichen Sitzung zur Befassung mit dem Nahverkehrsplan des Landkreises beschlossen und im Anschluss als Sitzungsdatum der 20.05.2025 abgestimmt.

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Lüneburg ist als verantwortlicher Träger des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen Nahverkehrsplan zu erstellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 6 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Der Nahverkehrsplan, der alle fünf Jahre aktualisiert werden muss, dient als zentrales Planungsinstrument für die Gestaltung und Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrsangebots.

 

 

Der Nahverkehrsplan legt die strategische Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs für den gesamten Landkreis fest. Er definiert unter anderem das Streckennetz der Buslinien, die Taktung der Fahrpläne, Standards zur Barrierefreiheit und Maßnahmen zur Verbesserung der Anbindung von Städten und ländlichen Regionen. Damit stellt der Nahverkehrsplan die Grundlage für die künftige Entwicklung des Nahverkehrs dar und sichert eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und nachhaltige Mobilitätsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NNVG soll im Nahverkehrsplan dargestellt werden,

 

  1. welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht und welche dafür wesentlichen Verkehrsanlagen vorhanden sind,
  2. welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs verfolgt werden,
  3. welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der Zielvorstellungen nach Nummer 2 ergriffen werden sollen,
  4. welche Anteile der nach Nummer 3 geplanten Investitionen auf den Schienenpersonennahverkehr und auf den sonstigen Personennahverkehr entfallen,
  5. welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen einschließlich ihrer Folgekosten ergibt,
  6. welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen nach Nummer 3 ergibt und
  7. wie der in den Nummern 5 und 6 dargestellte Finanzbedarf gedeckt werden soll.

 

 

Der Landkreis Lüneburg plant, den neuen Nahverkehrsplan zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen. Die Erarbeitung des Plans erfolgt im Rahmen der Einführung der neuen Mobilitätsinfrastruktur- und Betriebsgesellschaft des Landkreises Lüneburg (MOIN), die künftig Aufgaben im öffentlichen Nahverkehr übernehmen wird.

 

Gemäß § 6 Absatz 4 NNVG sind im Planungsprozess verschiedene Akteure zu beteiligen. Dazu gehören benachbarte Landkreise und Kommunen, die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden, Verbände und Organisationen, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, sowie die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft. Durch diese Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die Planungen die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer bestmöglich berücksichtigen und alle relevanten Interessen angemessen einbezogen werden.

 

Der Landkreis Lüneburg hatte den Entwurf des Nahverkehrsplans am 02.04.2025 im städtischen und 03.04.2025 im Mobilitätsausschuss des Landkreises vorgestellt. Am 04.04.2025 wurde eine mehrwöchige Beteiligungsphase, in der Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedene Interessengruppen ihre Anregungen und Meinungen einbringen können. Die geplante Beteiligungsfrist erstreckt sich vom 04.04.2025 bis zum 06.06.2025.

 

Im Rahmen dieser Beteiligung wurden zwei öffentliche Veranstaltungen durchgeführt, um die Inhalte des Nahverkehrsplans vorzustellen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu erhalten:

  • Präsenzveranstaltung am 26. April 2025: Diese Veranstaltung wird in der Ritterakademie stattfinden. Detaillierte Informationen zu Uhrzeit und Ablauf sind direkt beim Landkreis Lüneburg erltlich.
  • Digitale Veranstaltung am 28. April 2025: Diese Online-Veranstaltung bietet eine weitere Möglichkeit zur Beteiligung. Die genauen Zugangsdaten sowie der Zeitplan sind ebenfalls beim Landkreis Lüneburg zu erfragen.

 

Die öffentliche Einsichtnahme des Entwurfs wird über das Ratsinformationssystem des Landkreises Lüneburg ermöglicht. Der Entwurf kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.landkreis-lueneburg.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=8013

 

Der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg hat der Landkreis den Entwurfsstand und das weitere Vorgehen am 08.05.2025 vorgestellt. Die Hansestadt hat sich hierbei dafür eingesetzt, dass die Frist zur Stellungnahme bis mindestens zum 18.06.2025 zu verlängern, um für diese Stellungnahme eine formale Beschlusslage des Verwaltungsausschusses (Sitzung am 17.06.2025) herbeiführen zu können. Dies konnte seitens des Landkreises aufgrund der Terminschiene nicht zugesagt werden.

 

Auf Arbeitsebene hat bereits ein Austausch zwischen Landkreisverwaltung und Stadtverwaltung stattgefunden. Die wesentlichen Anmerkungen der Hansestadt lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

-          Fehlende Evaluation des bisherigen Nahverkehrsplans (20182023): Eine Bewertung des Umsetzungsstands wäre zentral, um nachvollziehen zu können, in welchen Bereichen Fortschritte erzielt wurden oder nachgesteuert werden muss.

-          Fehlende Priorisierung der Maßnahmen: Die Maßnahmen sind nicht hinsichtlich ihrer Dringlichkeit, Umsetzungsreife oder strategischen Relevanz gewichtet.

-          Unklare Verantwortlichkeiten und Finanzierung: Es fehlen zum Teil nachvollziehbare Angaben dazu, welche Akteure für die Umsetzung verantwortlich sein sollen, ob und in welchem Umfang finanzielle Beiträge seitens der Kommunen erwartet werden und in welchem Zeitraum die Umsetzung angestrebt wird.

-          Formulierung der Maßnahmen: Die benannten Maßnahmen sind vielfach als optionale Empfehlungen formuliert und nicht als konkrete Umsetzungsvorhaben. Es bleibt unklar, welche Maßnahmen tatsächlich Bestandteil des zukünftigen Umsetzungsprogramms des Aufgabenträgers sein sollen.

-          Vermischung von Bewertung und Maßnahmen: Inhalte wie etwa zur Busbeschleunigung tauchen lediglich im Kapitel „Bewertung“ auf, finden aber keine Entsprechung im Maßnahmenkatalog. Dadurch entsteht Unklarheit darüber, ob und in welcher Form die Inhalte weiterverfolgt werden sollen.

-          Fehlende Messbarkeit der Ziele: Ziele und Maßnahmen sollten grundsätzlich quantifizierbar und mit geeigneten Indikatoren versehen sein, um Fortschritte auch in zukünftigen Evaluationen objektiv beurteilen zu können.

 

Die Sitzung des Mobilitätsausschusses soll dazu dienen, aus der politischen Diskussion mögliche weitere Aspekte für eine abschließende Stellungnahme aufzunehmen. Diese wird die Verwaltung mit dem Votum des Mobilitätsausschusses dem Landkreis fristgerecht zukommen lassen. Der Verwaltungsausschuss wird in seiner Sitzung am 17.06.2025 über die abschließende Stellungnahme informiert, sollte es bei dem vom Landkreis gesetzten Fristen bleiben. 

 

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 134,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nahverkehrsplan 2025- Erststellungnahme HLG (99 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, dass die Verwaltung eine abschließende Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Landkreises Lüneburg abgibt und neben den seitens der Verwaltung bereits vorgetragenen Aspekten diese um die in der Sitzung vorgetragenen Aspekte ergänzt.

 

Der Verwaltungsausschuss wird in seiner Sitzung am 17.06.2025 über die abschließende Stellungnahme informiert.