Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
A. ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (kurz: ITEBO GmbH) mit Sitz in Osnabrück ist seit 2000 regionaler IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich. Neben der Organisations- und IT-Strategieberatung gehört auch die Realisierung von IT-Projekten, die Verfahrenseinführung und deren Betreuung, der Betrieb von Anwendungssystemen und die Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen zu den Aufgabenbereichen der ITEBO GmbH.
Die ITEBO GmbH hat in der Vergangenheit vermehrt Anfragen von Kommunen erreicht, die sich an der Gesellschaft beteiligen möchten. Aufgrund der Gesellschafterstruktur und Rechtsform der ITEBO GmbH ist eine Neu-Aufnahme und der Wechsel von Gesellschaftern nur bedingt möglich und sinnvoll. Daher wurde neben der ITEBO GmbH die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gegründet. Durch die Beteiligung der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG an der ITEBO GmbH (5 %) können die Kommunen als Mitglieder der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG einen Großteil der Vorteile nutzen, die den Gesellschaftern der ITEBO GmbH obliegen.
Neben der ITEBO GmbH fungierten vier kreisangehörige Kommunen des Landkreises Osnabrück als Gründungsmitglieder. Die Gründungsversammlung fand am 12.11.2019 statt. Anschließend wurde eine Prüfung durch den Prüfungsverband und die Eintragung in das Genossenschaftsregister vorgenommen. Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (kurz: ITEBO GmbH) mit Sitz in Osnabrück ist seit 2000 regionaler IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich. Neben der Organisations- und IT-Strategieberatung gehört auch die Realisierung von IT-Projekten, die Verfahrenseinführung und deren Betreuung, der Betrieb von Anwendungs-systemen und die Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen zu den Aufgabenbereichen der ITEBO GmbH.
Aus unterschiedlichsten Gründen besteht ein gesteigertes Interesse der Hansestadt Lüneburg daran, sich an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e G zu beteiligen:
Zur Deckung des bei der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG entstehenden Verwaltungs- und Prüfungsaufwands wird ein Genossenschaftsbeitrag von i. H. v. jährlich EUR 160,- je Genossenschaftsanteil erhoben.
B. Grundzüge der Satzung Die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ist auf Dauer angelegt. Die Satzung basiert auf den Vorgaben des GenG. Der Zweck der Einkaufs- und Dienstleitungsgenossenschaft eG ist die Unterstützung ihrer Mitglieder im Rahmen der Versorgung mit Dienst- und Lieferleistungen sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten im Bereich der IT im Rahmen eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs und damit die Förderung des durch die Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecks. Dazu zählen konkret u. a.
C. Vertretung der Hansestadt Lüneburg in den Organen der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG Die Satzung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG sieht vor, dass jedes Mitglied seine Rechte in den Angelegenheiten der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG durch eine Stimme in der Generalversammlung ausübt. Es ist vorgesehen, in der Satzung zu ergänzen, dass die Kommunen als Mitglied der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ihr Stimmrecht durch den nach NKomVG bestimmten Vertreter ausüben (Satzung § 24, Abs. 3.)
Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 67 NKomVG entscheidet der Rat über den/die in die Generalversammlung zu entsendende/-n Vertreter/-in der Hansestadt Lüneburg durch Wahl. Es wird vorgeschlagen Frau Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch, als stimmberechtigte Vertreterin in die Generalversammlung zu wählen.
Nach den Regelungen der Satzung ist darüber hinaus vorgesehen, dass sich die Vertreterin durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Für diese Wahl wird Herr René Ganderke (Bereichsleitung 12 – IT) als ihre Vertretung für die Generalversammlung vorgeschlagen.
Gem. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG ist eine Beteiligung der Hansestadt Lüneburg an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG unverzüglich schriftlich gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Beteiligung kann erst vollzogen werden, wenn innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige keine Bedenken seitens der Kommunalaufsichtsbehörde geäußert wurden oder aber vorzeitig die Freigabe erteilt wurde. Die Beschlüsse stehen daher unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit. Der Landkreis Osnabrück als Kommunalaufsichtsbehörde hat bereits signalisiert, die Sechs-Wochen-Frist zu verkürzen, wenn im Vorfeld der Beschlussfassung alle rechtlich relevanten Fragen geklärt werden können.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten: EUR 50,-. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: EUR 1.000,- c) an Folgekosten: EUR 160,- jährlich d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 12020 Produkt / Kostenträger: 11100202 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt:
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