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Vorlage - VO/11736/25  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft in der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 12 - IT Bearbeiter/-in: Ganderke, René
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

A. ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG 

Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (kurz: ITEBO GmbH) mit Sitz in Osnabrück ist seit 2000 regionaler IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich. Neben der Organisations- und IT-Strategieberatung gehört auch die Realisierung von IT-Projekten, die Verfahrenseinführung und deren Betreuung, der Betrieb von Anwendungssystemen und die Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen zu den Aufgabenbereichen der ITEBO GmbH.

 

Die ITEBO GmbH hat in der Vergangenheit vermehrt Anfragen von Kommunen erreicht, die sich an der Gesellschaft beteiligen möchten. Aufgrund der Gesellschafterstruktur und Rechtsform der ITEBO GmbH ist eine Neu-Aufnahme und der Wechsel von Gesellschaftern nur bedingt möglich und sinnvoll. Daher wurde neben der ITEBO GmbH die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gegründet. Durch die Beteiligung der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG an der ITEBO GmbH (5 %) können die Kommunen als Mitglieder der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG einen Großteil der Vorteile nutzen, die den Gesellschaftern der ITEBO GmbH obliegen.

 

Neben der ITEBO GmbH fungierten vier kreisangehörige Kommunen des Landkreises Osnabrück als Gründungsmitglieder. Die Gründungsversammlung fand am 12.11.2019 statt. Anschließend wurde eine Prüfung durch den Prüfungsverband und die Eintragung in das Genossenschaftsregister vorgenommen. Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (kurz: ITEBO GmbH) mit Sitz in Osnabrück ist seit 2000 regionaler IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich. Neben der Organisations- und IT-Strategieberatung gehört auch die Realisierung von IT-Projekten, die Verfahrenseinführung und deren Betreuung, der Betrieb von Anwendungs-systemen und die Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen zu den Aufgabenbereichen der ITEBO GmbH.

 

Aus unterschiedlichsten Gründen besteht ein gesteigertes Interesse der Hansestadt Lüneburg daran, sich an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e G zu beteiligen:

  • Durch eine Beteiligung kann (unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen) eine Inhousefähigkeit für EU-weite Vergaben für die Gemeinde/Stadtverwaltung und ihre Tochtergesellschaften mit der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG und darüber hinaus auch mit der ITEBO GmbH hergestellt werden. Das heißt, die Hansestadt Lüneburg kann die durch öffentliche Vergaben der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG bzw. ihrer Tochtergesellschaften erzielten Konditionen ebenfalls nutzen. Dies erhöht die Wirtschaftlichkeit der Hansestadt Lüneburg beim Bezug von IT-Infrastruktur (Hard- und Software) sowie IT-Dienstleistungen.
  • Die digitale Transformation ist nicht aufzuhalten. Die Hansestadt Lüneburg benötigt einen starken, regionalen und strategischen Partner an ihrer Seite, um eine Digitalisierungsstrategie für die Kommune aufzustellen, umzusetzen und fortzuschreiben.
  • Durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb mit anderen Kommunen im Rahmen der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ergeben sich Synergieeffekte zum Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Diese können durch eine Beteiligung der Hansestadt Lüneburg an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gesteuert werden, sodass der weitere Ressourceneinsatz optimiert werden kann.
  • Es bestehen bereits in unterschiedlichen Bereichen gute (Dienstleistungs-) Beziehungen mit der ITEBO GmbH z. B. beim Einsatz der Finanzsoftwarelösung INFOMA newsystem, die es zu stärken und weiter auszubauen gilt. Die Genossenschaft wird eine Tochter der ITEBO GmbH.

 

Zur Deckung des bei der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG entstehenden Verwaltungs- und Prüfungsaufwands wird ein Genossenschaftsbeitrag von i. H. v. jährlich EUR 160,- je Genossenschaftsanteil erhoben.

 

B. Grundzüge der Satzung

Die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ist auf Dauer angelegt. Die Satzung basiert auf den Vorgaben des GenG. Der Zweck der Einkaufs- und Dienstleitungsgenossenschaft eG ist die Unterstützung ihrer Mitglieder im Rahmen der Versorgung mit Dienst- und Lieferleistungen sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten im Bereich der IT im Rahmen eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs und damit die Förderung des durch die Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecks. Dazu zählen konkret u. a.

  • die Beratung der Mitglieder zur Optimierung der Beschaffung von IT-Leistungen,
  • die Erfassung und Strukturierung des Bedarfs der Mitglieder einschließlich des gemeinsamen Einkaufs der erforderlichen Dienst- und Lieferleistungen, sowie
  • die Erbringung sonstiger informationstechnischer und beratender Leistungen.

 

 

C. Vertretung der Hansestadt Lüneburg in den Organen der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG

Die Satzung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG sieht vor, dass jedes Mitglied seine Rechte in den Angelegenheiten der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG durch eine Stimme in der Generalversammlung ausübt. Es ist vorgesehen, in der Satzung zu ergänzen, dass die Kommunen als Mitglied der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ihr Stimmrecht durch den nach NKomVG bestimmten Vertreter ausüben (Satzung § 24, Abs. 3.)

 

Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 67 NKomVG entscheidet der Rat über den/die in die Generalversammlung zu entsendende/-n Vertreter/-in der Hansestadt Lüneburg durch Wahl. Es wird vorgeschlagen Frau Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch, als stimmberechtigte Vertreterin in die Generalversammlung zu wählen.

 

Nach den Regelungen der Satzung ist darüber hinaus vorgesehen, dass sich die Vertreterin durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Für diese Wahl wird Herr René Ganderke (Bereichsleitung 12 IT) als ihre Vertretung für die Generalversammlung vorgeschlagen.

 

Gem. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG ist eine Beteiligung der Hansestadt Lüneburg an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG unverzüglich schriftlich gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Beteiligung kann erst vollzogen werden, wenn innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige keine Bedenken seitens der Kommunalaufsichtsbehörde geäert wurden oder aber vorzeitig die Freigabe erteilt wurde. Die Beschlüsse stehen daher unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit. Der Landkreis Osnabrück als Kommunalaufsichtsbehörde hat bereits signalisiert, die Sechs-Wochen-Frist zu verkürzen, wenn im Vorfeld der Beschlussfassung alle rechtlich relevanten Fragen geklärt werden können.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten: EUR 50,-.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: EUR 1.000,-

c) an Folgekosten: EUR 160,- jährlich 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 12020

 Produkt / Kostenträger: 11100202

 Haushaltsjahr: 2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Einen Geschäftsanteil der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG zu einem Kaufpreis von EUR 1.000,- zu erwerben, den Beitritt zur Genossenschaft zu beantragen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen abzugeben.
  2. Zur Wahl der in die Generalversammlung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleitungsgenossenschaft eG zu entsendenden, stimmberechtigten Vertreterin wird Frau Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch vorgeschlagen. Zur Wahl ihres Vertreters wird Herr René Ganderke (Bereichsleitung 12 IT) vorgeschlagen