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Vorlage - VO/11734/25  

 
 
Betreff: Antrag "Wohn- und Lebensqualität im Quartier Kaltenmoor erhöhen-Rahmenplan für das Sanierungsgebiet fortschreiben!" (Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.2025, eingegangen 07.02.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  05-1 - Strategische Führungsunterstützung
   DEZERNAT VI
   06 - Bauverwaltung
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Fachbereich 5-1 - Soziales und Integration
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.2025

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Das Sanierungsgebiet Kaltenmoor wurde im Jahre 1999 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und in die Städtebauförderung aufgenommen. Dies bedeutet eine Laufzeit von aktuell 26 Jahren, bis zum Abschluss der Sanierung am 31.12.2027 bedeutet dies eine Laufzeit von 28 Jahren.

In der Anwendungshilfe zur R-StBauF steht geschrieben:

 

„…Die Städtebauförderung ist als Projektförderung eine zeitlich befristete Förderung. Für Gesamtmaßnahmen, die ab dem Programmjahr 2022 neu aufgenommen wurden, sind entsprechend Artikel 10 Abs. 2 Satz 4 f. der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung maximal 15 Jahre Förderung möglich. Für alle anderen Gesamtmaßnahmen ist laut Verwaltungsvereinbarung eine maximal 15-jährige Förderdauer anzustreben. Über die mögliche Förderdauer von Gesamtmaßnahmen, die vor dem Programmjahr 2022 aufgenommenen wurden, wurden oder werden noch sukzessive einzelfallbezogene Verabredungen mit den Kommunen getroffen. Ungeachtet der inhaltlichen Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen muss das Bündel der Einzelmaßnahmen daher nach realistischer Planung in dem geltenden Förderzeitraum umgesetzt werden können …“

 

Im Sanierungsgebiet Kaltenmoor wurde diese anzustrebende Förderdauer von 15 Jahren bereits deutlich überschritten. Von der Programmbehörde wurde uns offiziell mitgeteilt, dass die letztmalige Bewilligung von Fördermitteln im Jahr 2025 erfolgt (sofern entsprechende Mittel verfügbar sind) und die Schlussabrechnung zum 30.06.2028 erfolgen muss (s. Anlage). Eine Erhöhung des Kostenrahmens sei nicht möglich.

 

In Kaltenmoor wurden sehr viele Projekte umgesetzt und auch in den verbleibenden drei Jahren sollen alle Maßnahmen, die vorgesehen und im bewilligten Kostenrahmen abbildbar sind, verwirklicht werden.

 

Die Fragen nach VONOVIA, dem Stadtteilhaus und dem Quartiersplatz können wie folgt beantwortet werden:

- Die in 2022 geführten Fördergespräche mit der VONOVIA wurden seitens der VONOVIA ohne Ergebnis abgebrochen. Es bestand kein Interesse am Abschluss eines gemeinsamen Modernisierungsvertrages, stattdessen wurden der Hansestadt Lüneburg die Wohnungen zum Kauf angeboten.

- Im April 2025 wird das neue Stadtteilhaus Kaltenmoor in den angemieteten Räumlichkeiten der St. Stephanus Gemeinde eröffnet. Dieses bietet Raum für das Quartiersmanagement, den ASD, die Familien- und Seniorenberatung. Außerdem steht ein Raum für Veranstaltungen, Kurse, etc. zur Verfügung. Dieses neue Stadtteilhaus in Kombination mit dem bereits etablierten Ju.-Le.-Treff und der angemieteten Wohnung in der Graf-von-Moltke-Str. 7 bietet guten Platz für die Stadtteilarbeit.

- Die Aufgaben eines multifunktionalen Quartiersplatzes werden in Kaltenmoor zum Beispiel von der mit Städtebauförderungsmitteln geförderten Skateanlage oder dem ebenfalls mit Fördermitteln gestalteten Jugendzentrum übernommen. Darüber hinaus sind noch weitere Platzgestaltungen angedacht, die bis 2027 umgesetzt werden.    

 

Die angestoßenen Entwicklungsprozesse in einem Fördergebiet „Sozialer Zusammenhalt“ sind auch nach Auffassung der Städtebauförderung in der Regel nicht innerhalb der befristeten Förder- und Durchführungsdauer abgeschlossen und stabil. Daher müssen frühzeitig Überlegungen angestellt werden, wie die angestoßenen Entwicklungsprozesse nach dem Auslaufen der Städtebauförderung verstetigt werden können. Es muss folglich am Ende eines Sanierungsprozesses die Verstetigung dessen, was an Strukturen geschaffen und als erhaltenswert betrachtet wird, rechtzeitig mitgedacht werden. Dieser Verstetigungsprozess ist für den Erfolg der Sanierung elementar und wurde deshalb im Sanierungsgebiet Kaltenmoor bereits angestoßen. Überlegungen, welche Strukturen erhaltenswert sind, wie diese langfristig finanziert werden können, wie Bürgerbeteiligung auch nach dem Stadtsanierungsprozess aussehen kann, alles das sind Fragen, mit denen sich die Stadtverwaltung bereits jetzt befasst. Dieser Verstetigungsprozess wird voraussichtlich ca. 2 Jahre andauern. Im März 2025 wird die Verwaltung eine Ausschreibung auf den Weg bringen, um Unterstützung bei der Erstellung des Verstetigungskonzeptes durch ein erfahrenes Büro zu bekommen. Sobald ein Konzept erarbeitet wurde, wird dieses in den Gremien vorgestellt werden.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_02_07_Sanierungsgebiet_Kaltenmoor fortschreiben (232 KB)      
Anlage 2 2 Lüneburg Kaltenmoor Festsetzung der Förderdauer (002) (382 KB)