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Vorlage - VO/11729/25  

 
 
Betreff: institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2025
Beratung über vorliegende Anträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmäl
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette  05-1 - Strategische Führungsunterstützung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
04.03.2025 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In den Haushalt 2025 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von € 200.000 zur institutionellen Förderung kultureller Einrichtungen in der Hansestadt Lüneburg eingestellt.

Darüber hinaus bereits vergeben sind auf Beschluss des Rates vom 23.06.2022hrlich von 2023-2025 € 15.000 zur institutionellen Förderung des lunatic e.V.

 

Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.

 

Es wurden fristgerecht bis zum 28.02.2025 insgesamt 13 Anträge eingereicht, deren Gesamtantragssumme € 274.908,49 beträgt. Ein Antrag wurde aufgrund der inhaltlichen Zugehörigkeit verschoben in den Bereich 55/Schulen. Für diesen Antrag wurden gemäß Veränderungsliste zum Haushalt 2025/2026 15.000 Euro aus den instutionellen Fördermitteln berücksichtigt. Es verbleiben daher 12 Anträge mit einer Gesamtantragssumme von € 244.908,49 zur Entscheidung.

 

Der Vorlage sind eine Übersicht der eingegangenen Anträge sowie (aus Datenschutzgründen als nichtöffentliche Anlagen) Kopien der Anträge beigegt.

 

Da die am 19.12.2024 vom Rat beschlossene und ab 01.01.2025 mit Veröffentlichung im Amtsblatt gültige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg nicht rückwirkend auf vorher eingegangene Anträge angewendet werden kann, wurden die Anträge nach dem Vorgehen der Verwaltung aus den vergangenen Jahren formell geprüft.

 

Im Jahr 2025 übersteigt die Gesamtantragssumme aller grundsätzlich förderfähigen Anträge (€ 244.908,49) die Summe der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für institutionelle Förderung (€ 200.000). Der Antrag IF 2025-007 der Carl-Schirren-Gesellschaft wurde analog zum Ratsbeschluss von 2024, dass die Gesellschaft im Vergleich zu anderen Antragstellenden in ihrer Arbeit international ausgerichtet sei und weniger auf die Stadtgesellschaft nicht berücksichtigt. Da viele der verbliebenen Anträge Kosten aufgeführt haben, die im Rahmen einer institutionellen Förderung als nicht zuschussfähig zu bewerten sind (z.B. projekt- bzw. veranstaltungsbezogene Kosten), wurden diese von den Gesamtkosten des jeweiligen Antrags abgezogen und ihr Anteil an der Gesamtsumme berechnet. Die beantragte Zuschusssumme bei der Hansestadt wurde dann entsprechend um diesen prozentualen Anteil gekürzt. Die Verwaltung schlägt somit die Bewilligung von insgesamt 11 Anträgen mit einer Zuschusssumme von insgesamt € 200.000 vor.

 

Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Zuschussbeträge nach der Genehmigung des Haushalts 2025 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können. Vor einigen Jahren wurden die Zuschussbeträge um den Prozentsatz einer erlassenen Haushaltssperre gekürzt ausgezahlt und der gekürzte Betrag dann zum Ende des Jahres nachgezahlt. Dieses Verfahren ist für die Kulturschaffenden nicht zufriedenstellend und führt zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, der vermeidbar ist, wenn die Haushaltsmittel in voller Höhe nach Haushaltsgenehmigung freigegeben werden.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

rderung der kulturellen Bildung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 201 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 178.658,00 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 x Ja, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26100104, 26200102, 26200103, 28100104, 28100106, 28100202

 Haushaltsjahr: 2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Übersicht über die eingegangenen Anträge für institutionelle Förderung mit Bewilligungsvorschlag der Verwaltung (öffentlich)

-         Anträge (nichtöffentlich)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag der Verwaltung für instutionelle Förderung von Kultureinrichtungen 2025 (450 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt, dass den Antragstellenden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2025 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt werden: 

 

IF2025-002  Radio ZUSA Lüneburg  __________________ €

 

IF2025-003  VVN BdA Lüneburg e.V. __________________ €

 

IF2025-004  Ikarus Kunstschule Lüneburg e.V. __________________ €

 

IF2025-005  Salon Hansen gGmbH __________________ €

 

IF2025-006   ensemble reflektor e.V. __________________ €

 

IF2025-007  Literaturbüro Lüneburg e.V. __________________ €

 

IF2025-008  Carl-Schirren-Gesellschaft  Ablehnung des Antrags

 

IF2025-009  Halle für Kunst Lüneburg e.V. __________________ €

 

IF2025-010  INNOVUM ARTE theater im e.novum e.V. __________________ €

 

IF2025-011  Kunstverein Lüneburg e.V. __________________ €

 

IF2025-012  Theater zur weiten Welt e.V. __________________ €

 

IF2025-013 Schauspielkollektiv Neues Schauspiel Lüneburg e.V. __________________ €

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.

 

Stammbaum:
VO/11729/25   institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2025 Beratung über vorliegende Anträge   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/11729/25-1   institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2025 Beratung über vorliegende Anträge   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage