Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In den Haushalt 2025 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von 35.000 € zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.
Es wurden fristgerecht bis zum 31.01.2025 insgesamt 29 Anträge eingereicht, ein zusätzlicher Antrag ging verfristet ein und kann daher gemäß der Richtlinie nur dann berücksichtigt werden, wenn das Budget durch fristgerecht eingegangene Anträge nicht überzeichnet wäre. Ein Antrag ist aus Sicht der Verwaltung kein Antrag für ein kulturelles Projekt im Sinne der Richtlinie. Die Anträge wurden entsprechend der Richtlinie zur Vergabe der Kulturfördermittel formell geprüft. Die beantragte Fördersumme der Anträge beträgt insgesamt 69.925 €.
Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Zuschussbeträge nach der Genehmigung des Haushaltes 2025 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können. Die Anträge und die Übersicht der eingegangenen Anträge incl. des Vorschlags der Verwaltung zur Vergabe der Projektfördermittel wurden der Vorlage Anlagen beigefügt.
Der Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Fördermittel beruht darauf, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro gleichmäßig auf die sechs Sparten aufgeteilt werden, für die Förderanträge eingereicht wurden (Musikförderung, Bildende Kunst, Theater, Soziokultur, Erinnerungskultur, Konzerte). Die gleichmäßige Verteiltung auf die Sparten dient dem Erhalt der Vielfalt der Kulturlandschaft in Lüneburg. Damit stehr für jede Sparte ein Förderbetrag von 5.833 Euro zur Verfügung.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 35.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203 Haushaltsjahr:2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- Förderanträge (nichtöffentlich) - Übersicht der eingegangen Anträge und Vorschlag der Verwaltung für die Vergabe der Fördermittel
Beschlussvorschlag:
Die Fördermittel für kulturelle Projekt für das Haushaltsjahr 2025 werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung vergeben.
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