Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11728/25  

 
 
Betreff: Förderung kultureller Projekte im Jahr 2025
Beratung über vorliegende Anträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bäurich
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette  05-1 - Strategische Führungsunterstützung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
04.03.2025 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In den Haushalt 2025 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von 35.000 € zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt.

Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.

 

 

Es wurden fristgerecht bis zum 31.01.2025 insgesamt 29 Anträge eingereicht, ein zusätzlicher Antrag ging verfristet ein und kann daher gemäß der Richtlinie nur dann berücksichtigt werden, wenn das Budget durch fristgerecht eingegangene Anträge nicht überzeichnet wäre. Ein Antrag ist aus Sicht der Verwaltung kein Antrag für ein kulturelles Projekt im Sinne der Richtlinie.

Die Anträge wurden entsprechend der Richtlinie zur Vergabe der Kulturfördermittel formell geprüft. Die beantragte Fördersumme der Anträge beträgt insgesamt 69.925 €.

 

 

Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Zuschussbeträge nach der Genehmigung des Haushaltes 2025 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können.

Die Anträge und die Übersicht der eingegangenen Anträge incl. des Vorschlags der Verwaltung zur Vergabe der Projektfördermittel wurden der Vorlage Anlagen beigefügt.

 

Der Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Fördermittel beruht darauf, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro gleichmäßig auf die sechs Sparten aufgeteilt werden, für die Förderanträge eingereicht wurden (Musikförderung, Bildende Kunst, Theater, Soziokultur, Erinnerungskultur, Konzerte). Die gleichmäßige Verteiltung auf die Sparten dient dem Erhalt der Vielfalt der Kulturlandschaft in Lüneburg.

Damit stehr für jede Sparte ein Förderbetrag von 5.833 Euro zur Verfügung.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

rderung der kulturellen Bildung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 134 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 35.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203

 Haushaltsjahr:2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

- Förderanträge (nichtöffentlich)

- Übersicht der eingegangen Anträge und Vorschlag der Verwaltung für die Vergabe der Fördermittel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 32 2 Vorschlag Verwaltung öffentlich Berechnung Aufteilung Projektfördermittel Stand 14.02.25 (4131-08)(P003517550) (284 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Fördermittel für kulturelle Projekt für das Haushaltsjahr 2025 werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung vergeben.

 

Stammbaum:
VO/11728/25   Förderung kultureller Projekte im Jahr 2025 Beratung über vorliegende Anträge   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/11728/25-1   Förderung kultureller Projekte im Jahr 2025   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage