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Vorlage - VO/11723/25  

 
 
Betreff: SALVA Lüneburg GmbH - Übernahme einer Bürgschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.02.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die SALVA Lüneburg GmbH (SALVA) wurde als gemeinsame Gesellschaft der Avacon Wasser GmbH sowie der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH im November 2023 gegründet.

Gegenstand der SALVA ist die Errichtung und der Betrieb von wirtschaftlichen Photovoltaikanlagen sowie wirtschaftlicher Wärmeerzeugung mit Geothermie um fossile Energiequellen der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH zu substituieren und durch „grüne“ Energiequellen den CO2-Fußabdruck langsfristig zu reduzieren.

 

Zur Finanzierung des Investitionsvolumens einschließlich entstehender Projektnebenkosten benötigt die SALVA Finanzmittel ab Beginn der Bauphase von insgesamt 4.900.000 €.

 

Die Besicherung der Investitionsfinanzierung über eine kommunale Ausfallbürgschaft der Hansestadt Lüneburg zugunsten der SALVA ermöglicht die Umsetzung des Innovationskonzeptes und senkt die Finanzierungskosten sowie den daraus resultierenden Preis der Wärmebereitstellung.

 

Das Darlehen in Höhe von 4.900.000 € soll durch eine 80%ige Bürgschaft auf Basis der aktuellen Darlehenshöhe abgesichert werden.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU- Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (3.920.000 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der SALVA übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der SALVA eine jährlich marktübliche rgschaftsprovision gemäßrgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

 

Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaftr das zugunsten der SALVA gewährte Darlehen in Höhe von 4.900.000 ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Es wird empfohlen, für das erforderliche Darlehen eine Bürgschaft in Höhe von 80% der Darlehenssumme, einschließlich Nebenleistungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten, zu übernehmen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovisionen

 

 

 

Anlagen: keine

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Bürgschaft des aufzunehmenden Darlehens zugunsten der SALVA Lüneburg GmbH i.H.v. 4.900.000 € umzusetzen. Die Bürgschaft umfasst auch die Sicherung der Nebenleistungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten.