Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Für jeden dieser Bezirke ist jeweils eine Schiedsperson zuständig, ferner gibt es eine stellvertretende Schiedsperson gemeinsam für beide Schiedsbezirke. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zwischen Streitparteien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Dies betrifft überwiegend Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber z.B. auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. In bestimmten Fällen ist erst ein Schiedsamtsverfahren durchzuführen, bevor der gerichtliche Klageweg bestritten werden kann. Die Schiedspersonen werden gemäß § 4 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) vom Rat der Hansestadt Lüneburg gewählt, dies geschah zuletzt im September 2021 (Schiedsamtsbezirk Nord sowie gemeinsame Stellvertretung), bzw. Februar 2023 (Schiedsamtsbezirk Süd).
Die in 2023 gewählte Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Süd, Herr Ullrich Seeber, wird sein Amt nun zum 28.02.2025 niederlegen. Daher ist eine vorzeitige Neuwahl erforderlich.
Die Fraktionen und Gruppen des Rates wurden im November 2024 gebeten, geeignete Personen zu benennen. Des Weiteren wurde bei den in 2023 nicht gewählten Bewerbenden nach dem Interesse an einer erneuten Kandidatur angefragt. Da die Amtszeit auf den Zeitraum bis zum Herbst 2026 beschränkt werden soll, um die nächste Wahl dann wieder für alle drei Schiedsamtspositionen gemeinsam durchführen zu können, wurde im Einvernehmen mit dem fachaufsichtlich zuständigen Direktor des Amtsgerichts Lüneburg auf einen öffentlichen Aufruf zur Interessenbekundung verzichtet.
Von den Fraktionen und Gruppen sind keine Wahlvorschläge eingegangen, von den in 2023 zur Wahl stehenden Personen hat lediglich Frau Julia Diehl ihr Interesse an einer erneuten Kandidatur bekundet.
Frau Diehl erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes und hat sich zudem schriftlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannt. Ferner ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen sowie aufgrund des persönlichen Eindrucks, der im Rahmen des Wahlverfahrens in 2023 gewonnen wurde, keine Bedenken, dass sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten grundsätzlich für das Schiedsamt geeignet ist.
Es wird daher in Einvernehmen mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS), der entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum NSchÄG am Verfahren zu beteiligen war, empfohlen, Frau Julia Diehl zur Schiedsperson für den Schiedsbezirk Süd der Hansestadt Lüneburg zu wählen.
Da der Schiedsamtsbezirk Süd u.a. die Ortschaft Oedeme umfasst, ist der Ortsrat Oedeme gemäß § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG vor Beschlussfassung des Rates anzuhören.
Die Anlage zur Vorlage ist zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bewerberin als nichtöffentlich gekennzeichnet und nur durch Mitglieder der in der Beratungsfolge vorgesehenen Gremien einsehbar.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Bewerbung Diehl, Julia
Beschlussvorschlag: Nach Anhörung des Ortsrates Oedeme (§ 94 NKomVG) wählt der Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG Frau Julia Diehl als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Süd.
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