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Vorlage - VO/11710/25  

 
 
Betreff: Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Süd
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Bahr, Michael
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Anhörung
05.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Oedeme    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Für jeden dieser Bezirke ist jeweils eine Schiedsperson zuständig, ferner gibt es eine stellvertretende Schiedsperson gemeinsam für beide Schiedsbezirke. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

 

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zwischen Streitparteien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Dies betrifft überwiegend Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber z.B. auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. In bestimmten Fällen ist erst ein Schiedsamtsverfahren durchzuführen, bevor der gerichtliche Klageweg bestritten werden kann.

Die Schiedspersonen werden gemäß § 4 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) vom Rat der Hansestadt Lüneburg gewählt, dies geschah zuletzt im September 2021 (Schiedsamtsbezirk Nord sowie gemeinsame Stellvertretung), bzw. Februar 2023 (Schiedsamtsbezirk Süd).

 

Die in 2023 gewählte Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Süd, Herr Ullrich Seeber, wird sein Amt nun zum 28.02.2025 niederlegen. Daher ist eine vorzeitige Neuwahl erforderlich.

 

Die Fraktionen und Gruppen des Rates wurden im November 2024 gebeten, geeignete Personen zu benennen. Des Weiteren wurde bei den in 2023 nicht gewählten Bewerbenden nach dem Interesse an einer erneuten Kandidatur angefragt. Da die Amtszeit auf den Zeitraum bis zum Herbst 2026 beschränkt werden soll, um die nächste Wahl dann wieder für alle drei Schiedsamtspositionen gemeinsam durchführen zu können, wurde im Einvernehmen mit dem fachaufsichtlich zuständigen Direktor des Amtsgerichts Lüneburg auf einen öffentlichen Aufruf zur Interessenbekundung verzichtet.

 

Von den Fraktionen und Gruppen sind keine Wahlvorschläge eingegangen, von den in 2023 zur Wahl stehenden Personen hat lediglich Frau Julia Diehl ihr Interesse an einer erneuten Kandidatur bekundet.

 

Frau Diehl erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes und hat sich zudem schriftlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannt. Ferner ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen sowie aufgrund des persönlichen Eindrucks, der im Rahmen des Wahlverfahrens in 2023 gewonnen wurde, keine Bedenken, dass sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten grundsätzlich für das Schiedsamt geeignet ist.

 

Es wird daher in Einvernehmen mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS), der entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum NSchÄG am Verfahren zu beteiligen war, empfohlen, Frau Julia Diehl zur Schiedsperson für den Schiedsbezirk Süd der Hansestadt Lüneburg zu wählen.

 

Da der Schiedsamtsbezirk Süd u.a. die Ortschaft Oedeme umfasst, ist der Ortsrat Oedeme gemäß § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG vor Beschlussfassung des Rates anzuhören.

 

Die Anlage zur Vorlage ist zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bewerberin als nichtöffentlich gekennzeichnet und nur durch Mitglieder der in der Beratungsfolge vorgesehenen Gremien einsehbar.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

- Bewerbung Diehl, Julia

 


Beschlussvorschlag:

Nach Anhörung des Ortsrates Oedeme (§ 94 NKomVG) wählt der Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG Frau Julia Diehl als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Süd.