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Vorlage - VO/11701/25  

 
 
Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Lüneburg 2025 - 2040
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Neumann, Tobias  DEZERNAT II
   DEZERNAT III
   DEZERNAT VI
Beratungsfolge:
Begleitausschuss ISEK Vorberatung
14.02.2025 
Sitzung des Begleitausschusses ISEK    
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
24.02.2025 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen      
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
12.03.2025    Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. VI) und des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Prozess zur Entwicklung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt worden. In der ersten Stufe wurde ein Leitbild für eine nachhaltige Entwicklung der Hansestadt Lüneburg unter Berücksichtigung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bis zur Kommunalwahl 2021 erarbeitet. Das Leitbild wurde vom Rat der Hansestadt Lüneburg am 29.09.2021 (VO/9698/21) beschlossen.

 

Gemäß dem Auftrag des Rates vom 12.05.2022 (VO/10059/22) ist das ISEK in der zweiten Stufe von externen Dienstleistern begleitet und in einem zweijährigen Prozess erarbeitet worden.

 

Das ISEK Lüneburg 2025 2040 umfasst Ziele für die Hansestadt, die aus dem Leitbild entwickelt wurden. Zudem konkretisiert es die zukünftige umliche und strukturelle Entwicklung der gesamten Stadt. In einer Übersicht werden Beispiel-Projekte dargestellt, mit denen die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung in Lüneburg erreicht werden sollen. Dabei sind die Ergebnisse aus weiteren städtischen Strategieentwicklungen und Beteiligungsprozessen z.B. aus dem Klimaanpassungskonzept (KLAK), dem Lärmaktionsplan (LAP), dem Klimaschutzplan und dem Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan (NUMP) übernommen worden.

 

Das Lüneburger ISEK ist als digitales Projekt entwickelt worden. Auch der Endbericht liegt digital vor. Der große Vorteil der digital aufbereiteten Ergebnisse ist, dass es jederzeit digital zugänglich ist, Verlinkungen auf relevante Pläne, Konzepte und Quellen ermöglicht, aktualisierbar und erweiterbar ist. Die Projektübersicht kann fortgeschrieben werden, wodurch sie auch zukünftig den aktuellen Stand der städtischen Projekte zeigen kann. Um die Projektseite für die nächsten zwei Jahre bereit zu stellen, fallen Folgekosten in Höhe von ca. 1.000 Euro an.

 

Das digitale ISEK Lüneburg 2025-2040 finden Sie unter:

 

lg-isek.de/start

C:\Users\hlg0761\Pictures\ISEK\qr-code isek-start.png

 

 

Im ISEK ist einleitend eine Übersicht über die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und der wesentlichen Fachplanungen dargestellt, die in der Hansestadt durchgeführt und im ISEK einbezogen werden. Das Ergebnis des ISEKs ist eine Analyse des Stadtgebietes, die Zieldarstellung mit strategischen und operativen Zielen, eine interaktive Karte zur räumlichen Entwicklung sowie eine Projektübersicht.

 

Die als Anlage beigefügte vorläufige Lesefassung des ISEK (Beratungsfassung) wurde zusätzlich zum digitalen ISEK erstellt und dient ausschließlich als Grundlage der Beratung und Beschlussfassung in den Gremien. Diese gibt den Inhalt der Projektseite zum Stand Januar 2025 wieder.

 

Die Ziele, die im ISEK formuliert wurden, sind eine Weiterentwicklung und Konkretisierung des Lüneburger Leitbildes. Sie wurden innerhalb der Verwaltung erarbeitet und abgestimmt. Sie sollen eine Grundlage darstellen, anhand derer sich zukünftige Projekte und Entwicklungen einordnen lassen. Sie bilden die Grundlage für eine spätere Nachhaltigkeitsberichterstattung, in der die Fortschritte der Entwicklung anhand von Indikatoren überprüft werden. Um die Ziele an künftige Entwicklungen und Bedarfe anzupassen, können Änderungen und Ergänzungen durch den Rat erfolgen.

 

In der Stadtentwicklungskarte werden sowohl die Bereiche dargestellt, die als Grüner Ring Freiraumfunktionen sichern sollen, als auch Flächen, in denen sich Lüneburg in den nächsten 15 Jahren weiterentwickeln kann. Um diese Entwicklung verbindlich zu machen, kann der Rat der Hansestadt zu gegebener Zeit über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beraten und für jede einzelne Fläche Bebauungsplanverfahren einleiten.

 

In der Projektübersicht sind in erster Linie Projekte dargestellt, die bereits vom Rat beschlossen wurden bzw. für die im Rahmen des Haushaltes bereits Mittel zur Verfügung stehen. Die Projekte enthalten daher einen Hinweis zur jeweiligen Beschlussvorlage und stellen den jeweiligen Umsetzungsstand dar. Neue Projektideen, über die noch keine Entscheidungen getroffen wurden, sind als solche gekennzeichnet. Die Entscheidung, ob die Projektideen weiterverfolgt werden, obliegt dem Rat. Die Projektübersicht soll regelmäßig aktualisiert werden.

 

Ergänzung nach dem Begleitausschuss ISEK

 

Der Begleitausschuss ISEK hat in seiner Sitzung am 14.02.2024 festgestellt, dass die Ziele stimmig aus dem Leitbild abgeleitet wurden und dass die Projekte und die Vorschläge für die räumliche Entwicklung den Herausforderungen für die nachhaltige Stadtentwicklung Rechnung tragen. Der ISEK Begleitausschuss empfiehlt daher, das entwickelte digitale ISEK zukünftig zu nutzen und weiterzuentwickeln.

Der ISEK Begleitausschuss empfiehlt dem Rat die unten stehenden Beschlüsse zu fassen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

 

 

 

 

 

 

 

Die Ziele, Projekte und die Flächenentwicklung im ISEK sollen zur Erreichung der SDG beitragen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 298 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 1.000 €

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja    x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 01300

 Produkt / Kostenträger: 51100502

 Haushaltsjahr:  2025/2026

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Vorläufige Lesefassung ISEK (Beratungsfassung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 11701-25 Endbericht ISEK LG_Beratungsfassung (50575 KB)      

Beschlussvorschlag für den ISEK Begleitausschuss

 

1.      Der ISEK Begleitausschuss stellt fest, dass die Ziele stimmig aus dem Leitbild abgeleitet wurden. Die Projekte und die Vorschläge für die räumliche Entwicklung tragen den Herausforderungen für die nachhaltige Stadtentwicklung Rechnung.

2.      Der ISEK Begleitausschuss empfiehlt, das entwickelte digitale ISEK zukünftig zu nutzen und weiterzuentwickeln.

3.      Der ISEK Begleitausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)      Die im ISEK benannten strategischen und operativen Ziele werden als Grundlage des Verwaltungshandelns beschlossen. Über künftige Änderungen der Ziele entscheidet der Rat.

b)      Die Analyse des Stadtgebietes wird zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge zu künftigen Flächennutzungen sollen als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans genutzt werden.

c)      Die im ISEK dargestellte Projektübersicht wird zur Kenntnis genommen. Über die Umsetzung der einzelnen Projekte entscheidet der Rat. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektübersicht regelmäßig zu aktualisieren.

d)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele in den Bereichen zu verankern.

 


Beschlussvorschlag für den Rat

 

  1. Die im ISEK benannten strategischen und operativen Ziele werden als Grundlage des Verwaltungshandelns beschlossen. Über künftige Änderungen der Ziele entscheidet der Rat.
  2. Die Analyse des Stadtgebietes wird zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge zu künftigen Flächennutzungen sollen als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans genutzt werden.
  3. Die im ISEK dargestellte Projektübersicht wird zur Kenntnis genommen. Über die Umsetzung der einzelnen Projekte entscheidet der Rat. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektübersicht regelmäßig zu aktualisieren.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele in den Bereichen der Verwaltung zu verankern.