Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Wie in den Vorlagen VO/11463/24 und VO/11300/24 bereits umfassend dargestellt, bestehen erhebliche räumliche Probleme am Schulstandort der Oberschule am Wasserturm infolge diverser Faktoren (steigende Schülerzahlen, steigende Zahl an Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Migrationsbewegungen etc.)
Die Verwaltung hat sich in den letzten Monaten mit entsprechenden Alternativen beschäftigt, um die räumliche Situation der Oberschule am Wasserturm zu entspannen. Hierzu stand bzw. steht die Verwaltung in regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (RLSB). Übergeordnetes Ziel ist weiterhin, die Zügigkeit des kommenden Jahrgangs nicht über die ursprünglich geplante Dreizügigkeit der Schule steigen zu lassen.
In der Vergangenheit wurden meist räumliche Kapazitätserweiterungen vorgenommen (z. B. Unterbringung von Klassen in der Johannes-Rabeler-Schule, Errichtung einer doppelstöckigen Containeranlage auf dem Schulhof etc.) Daher hat sich die Verwaltung auch mit dem rechtlichen Instrumentarium des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) befasst, um gegebenenfalls eine rechtliche Handhabe zu finden, um die Schülerzahlen nicht noch weiter ansteigen zu lassen.
Einführung eines Schulbezirkes
Eine durchdachte Idee war die Einführung eines Schulbezirkes für die Oberschule am Wasserturm (§ 63 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 NSchG), welcher sich auf das Stadtgebiet beschränkt, während gleichzeitig die Schulbezirkssatzung betreffend der beiden IGSen Lüneburg und Kreideberg dahingehend geändert wird, dass der Landkreis Lüneburg nicht mehr Teil des Schulbezirkes der beiden IGSen ist. An beiden IGSen wird ein nicht unerheblicher Teil von Schüler:innen aus dem Landkreis Lüneburg beschult (teilweise über 40 Prozent). Diese Idee wurde vor dem Hintergrund des gemeinsamen Schulentwicklungsprozesses von Landkreis und Hansestadt Lüneburg jedoch wieder verworfen. Außerdem würde hier die Option bestehen, dass der Landkreis Lüneburg den Schulbezirk der Oberschule in Oedeme auf den Landkreis beschränkt, wodurch die Situation an der Oberschule am Wasserturm nicht verbessert wird.
Im Rahmen eines Gesprächs der Verwaltung mit dem RLSB Lüneburg wurde deutlich, dass auch das RLSB Lüneburg die Errichtung weiterer räumlicher Kapazitäten bzw. die Errichtung einer Außenstelle im schulrechtlichen Sinne (§ 106 NSchG) als einzige Möglichkeit ansieht, solange im gemeinsamen Schulentwicklungsprozess keine Gesamtlösung für den Schulstandort gefunden ist.
Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob durch schulorganisatorische Maßnahmen nicht versucht werden könnte, einen Teil der städtischen Schüler:innen direkt der Oberschule in Bardowick „zuzuweisen“, statt diese aufwendig aus dem Stadtgebiet nach Bardowick transportieren zu lassen.
Aus rechtlicher Sicht wäre es zum Beispiel möglich, die Schüler:innen aus dem nördlichen Stadtbereich der Hansestadt Lüneburg zum Schulbesuch der Oberschule in Bardowick zuzuweisen, um so den Schulstandort am Wasserturm zu entlasten. Hierfür wäre der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg über die Aufnahme auswärtiger Schüler:innen gemäß § 104 Satz 3 NSchG notwendig und parallel dazu müssten sowohl die Hansestadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg mittels Satzung (Schulbezirkssatzung) einen Schulbezirk für einen Stadtteil der Hansestadt Lüneburg bilden und diesen der Oberschule in Bardowick zuzuweisen.
Eine solche Vereinbarung nach § 104 NSchG besteht schon bezüglich der IGS Lüneburg zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg über die Aufnahme der Schüler:innen aus dem Landkreis Lüneburg; diese Vereinbarung ist für die Verwaltung damit nicht unbekannt. Diese Vereinbarung und die Änderung der Schulbezirkssatzung müsste durch den Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen werden. Im Verfahren sind die schulinternen Gremien sowie die Eltern- und Schülervertretungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu beteiligen.
Da aber parallel an der IGS Kreideberg für die kommenden Jahrgangsstufen ebenfalls erhebliche räumliche Engpässe bestehen (siehe VO/11707/25) erscheint eine Nutzung der Räumlichkeiten der Oberschule in Bardowick durch die IGS Kreideberg auch durch die räumliche Nähe und den Umstand, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Schüler:innen, welche die IGS Kreideberg besuchen, aus der Samtgemeinde Bardowick stammen (im aktuellen zehnten Jahrgang insgesamt 20 Prozent, in den anderen Jahrgängen teilweise höher), sinnvoller.
Nutzung der Räumlichkeiten der Oberschule Bardowick
Hierbei wurde auch die Möglichkeit der Nutzung der Räumlichkeiten in der Oberschule in Bardowick durch die Oberschule am Wasserturm besprochen. Die Oberschule in Bardowick verzeichnet seit einigen Jahren rückläufige Schülerzahlen und verfügt dementsprechend über räumliche Kapazitäten. Der Landkreis Lüneburg steht dieser Idee zunächst grundlegend nicht ablehnend gegenüber. Die Errichtung einer Außenstelle bedarf der Genehmigung des RLSB Lüneburg.
Dieser Vorschlag wurde auch mit der Schulleitung der Oberschule am Wasserturm besprochen. Dort zeigte sich im persönlichen Gespräch, dass die Bildung einer Außenstelle an der Oberschule in Bardowick die in den letzten Monaten geknüpften und für die Schülerschaft gewinnbringenden Kooperationen (z. B. Volkshochschule, Jugendamt, FAPS etc.) für die ausgelagerten Jahrgänge nicht mehr genutzt werden können; parallel dazu stellt sich das Problem der Schülerbeförderung. Aus pädagogischen Gründen befürwortet die Oberschule am Wasserturm die Bildung einer Außenstelle in der Oberschule in Bardowick nicht.
Nutzung von Räumlichkeiten der Volkshochschule, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer
Die Verwaltung hatte Kontakt zur Volkshochschule, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer in Lüneburg aufgenommen und angefragt, ob eine schulische Nutzung von dortigen Räumlichkeiten durch die Oberschule am Wasserturm möglich sei.
Sowohl die Industrie- und Handelskammer als auch die Handwerkskammer teilten mit, dass diese aufgrund von eigener baulicher Tätigkeit keine Räumlichkeiten anbieten können, da diese selbst als Ausweichräumlichkeiten benötigt werden.
Die Volkshochschule teilte mit, dass eine temporäre Nutzung von Räumlichkeiten, insbesondere in den Nachmittagsstunden, möglich sei, Räumlichkeiten als feste Unterrichtsräume während der Unterrichtszeit jedoch nicht entbehrlich seien.
Nutzung von Räumlichkeiten der Kirchengemeinde St. Johannis
Die Verwaltung war am 24.01.2025 auch mit Vertretern der St.-Johannis-Kirche Lüneburg vor Ort im Gespräch, nachdem sich der dortige Kirchenvorstand offen dafür zeigte, einige Räumlichkeiten zu schulischen Nutzungszwecken an die Hansestadt Lüneburg zu vermieten. Beim gemeinsamen Termin zwischen Kirche, Schulträger, Bauaufsicht und Gebäudewirtschaft zeigte sich, dass dort durchaus Räumlichkeiten verfügbar sind, welche durch die Schule genutzt werden können. Da die Kirchengemeinde jedoch auch eigene Nutzungsinteressen hat bzw. andere Nutzer die Räumlichkeiten auch beanspruchen, erscheint die verbindliche, dauerhafte Nutzung der Räumlichkeiten als feste Unterrichtsräume nicht realistisch. Als Räume für Gruppen-/Differenzierungsarbeiten und/oder für „Deutsch als Zweitsprache“ erscheint eine Nutzung jedoch denkbar. Die Verwaltung steht diesbezüglich mit der Schulleitung und der Kirchengemeinde im Kontakt. Die Schule hat bereits mitgeteilt, dass sie sich eine Nutzung der kirchlichen Räumlichkeiten gut vorstellen kann. Gemeinsam mit der Schule wurden die Räumlichkeiten am 31.01.2025 nochmals besichtigt.
Parallel dazu kommt weiterhin auch die Nutzung freiwerdender Räumlichkeiten in der Johannes-Rabeler-Schule in Betracht. Dort werden zum nächsten Schuljahr 2025/2026 zwei allgemeine Unterrichtsräume frei. Die Nutzung ist jedoch aufgrund der Sanierungsbedarfe und der im Gegensatz zu Oberschulklassen kleineren allgemeinen Unterrichtsräume nicht uneingeschränkt möglich.
Die Verwaltung ist auch weiterhin bestrebt, gemeinsam mit der Schule alle denkbaren Optionen zu betrachten, um eine kurzfristige Entlastung des Schulstandortes zu erreichen. Parallel hierzu wird die Verwaltung auch weiterhin im Schulausschuss entsprechend informieren.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 81 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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