ALLRIS®net
Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Der gemeinsame Schulgrundsatzausschuss von Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.01.2025 beschlossen, dass ein gemeinsamer Schulentwicklungsprozess beider Schulträger initiiert werden soll (VO/11674/24).
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 13.02.2025 wurde hierüber entsprechend beraten und ein Beschluss gefasst. Der Landkreis Lüneburg wird dieses Thema in den Kreistag beraten und beschließen lassen.
Da die erste Ratssitzung des Jahres 2025 am 13.02.2025 stattfindet und zeitnah mit den notwendigen Vorbereitungen für den Schulentwicklungsprozess begonnen werden soll, wurde sich im Rahmen der Sitzung des Schulgrundsatzausschusses am 13.01.2025 darauf verständigt, dass eine Beteiligung des Fachausschusses nicht mehr erfolgen soll.
In der Sitzung des Schulgrundsatzausschusses am 13.01.2025 war ursprünglich angedacht, dass der Landkreis Cuxhaven den Prozess der dortigen Schulentwicklungsplanungen vorstellt, was jedoch aufgrund kurzfristiger Krankheit nicht mehr möglich war. Da die Kreisverwaltung und die politischen Gremien des Landkreises Lüneburg die Vorstellung aus Cuxhaven schon erhalten hatten, war angedacht, dass der Landkreis Cuxhaven den Prozess im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses am 18.02.2025 vorstellt. Dies wird jedoch aufgrund fortwährender Krankheit der zuständigen Kollegin in Cuxhaven nicht möglich sein.
Daher soll im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses der Schulentwicklungsprozess anhand der als Anlage beigefügten und bereits am 13.01.2025 gezeigten Präsentation dargestellt werden. Ergänzend hierzu wird die Verwaltung darauf eingehen, wie dieser Prozess durch die Nutzung der Schulentwicklungssoftware PRIMUS Schule datengestützt begleitet werden wird. Unabhängig von einem gemeinsamen Schulentwicklungsprozess mit dem Landkreis Lüneburg wird die Hansestadt Lüneburg als Schulträger der elf Grundschulen im Stadtgebiet ebenfalls mit PRIMUS Schule eine Betrachtung der Grundschullandschaft vornehmen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein (Anteil HLG 20.000 Euro noch nicht gesichert, wäre in den Bildungspakt 2040 aufzunehmen) Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Präsentation vom 13.01.2025
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |