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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 49 „Bilmer Strauch“ gemäß § 13a BauGB beschleunigt zu ändern. Daher wurde das Beteiligungsverfahren in einem Schritt durchgeführt und auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt. Zudem konnte dadurch auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht, Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und eine zusammenfassende Erklärung verzichtet werden.
Der Geltungsbereich liegt im Industriegebiet Hafen und umfasst Teile des Flurstücks 4/373, der Flur 47 in der Gemarkung Lüneburg und ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1252 m².
Vor dem Hintergrund der angestrebten Entwicklung eines angrenzenden, stadteigenen, hinten liegenden Grundstücks als Betriebshof für Elektrobusse, die den öffentlichen Busverkehr Lüneburgs ab 2026 bedienen sollen, soll die Fläche als öffentliche Erschließungsstraße hergestellt werden.
Die Flächen im Geltungsbereich sind im bestehenden Bebauungsplan Nr. 49 in der Fassung der 2. Änderung als Industriegebiet (GI) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 9,0 festgesetzt. Die Fläche soll künftig als Straßenverkehrsfläche festgesetzt sein.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit hat vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024 stattgefunden. Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Maßnahmen für den Bebauungsplan haben sich aus den Anregungen nicht ergeben.
Dem Rat wird empfohlen den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen sowie den Bebauungsplan nebst Begründung als Satzung zu beschließen.
Die Abwägungsvorschläge sowie der Bebauungsplan und die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 139,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Abwägungsvorschläge Anlage 3 Plan Anlage 4 Begründung
Beschlussvorschlag:
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