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Vorlage - VO/11680/25  

 
 
Betreff: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Bilmer Strauch"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
27.01.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.02.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.02.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 49 „Bilmer Strauch“ gemäß § 13a BauGB beschleunigt zu ändern. Daher wurde das Beteiligungsverfahren in einem Schritt durchgeführt und auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt. Zudem konnte dadurch auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht, Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und eine zusammenfassende Erklärung verzichtet werden.

 

Der Geltungsbereich liegt im Industriegebiet Hafen und umfasst Teile des Flurstücks 4/373, der Flur 47 in der Gemarkung Lüneburg und ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1252 m².

 

Vor dem Hintergrund der angestrebten Entwicklung eines angrenzenden, stadteigenen, hinten liegenden Grundscks als Betriebshof für Elektrobusse, die den öffentlichen Busverkehr Lüneburgs ab 2026 bedienen sollen, soll die Fläche als öffentliche Erschließungsstraße hergestellt werden.

 

Die Flächen im Geltungsbereich sind im bestehenden Bebauungsplan Nr. 49 in der Fassung der 2. Änderung als Industriegebiet (GI) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 9,0 festgesetzt. Die Fläche soll künftig als Straßenverkehrsfläche festgesetzt sein.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit hat vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024 stattgefunden. Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Maßnahmen für den Bebauungsplan haben sich aus den Anregungen nicht ergeben.

 

Dem Rat wird empfohlen den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen sowie den Bebauungsplan nebst Begründung als Satzung zu beschließen.

 

Die Abwägungsvorschläge sowie der Bebauungsplan und die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Jede Baumaßnahme verursacht Emissionen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

++

Es wird die Entwicklung eines bestehenden Baugrundstückes zum Zweck der ÖPNV-Versorgung durch Herstellung der Erschließung gesichert.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Der Umstieg auf E-Mobilität auch im ÖPNV verringert Treibhausgasemissionen und vor allem Abgas- und Lärmbelastungen im Stadtgebiet.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Der Umstieg auf E-Mobilität auch im ÖPNV verringert Treibhausgasemissionen und vor allem Abgas- und Lärmbelastungen im Stadtgebiet.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 139,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Abwägungsvorschläge

Anlage 3 Plan

Anlage 4 Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1 Geltungsbereich (396 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 Abwägungsvorschläge (808 KB)      
Anlage 4 3 Anlage 3 Planzeichnung (1750 KB)      
Anlage 2 4 Anlage 4 Begründung (601 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
  2. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Bilmer Strauch“ einschließlich Begründung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.