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Vorlage - VO/11674/24  

 
 
Betreff: Initiierung eines Schulentwicklungsprozesses für die weiterführenden Schulen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer / Frau Srugis (LK)
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 55 - Schulen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Schulgrundsatzausschuss Vorberatung
13.01.2025 
Sitzung des Schulgrundsatzausschusses      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Hansestadt und Landkreis stehen vor erheblichen Herausforderungen in der Schulentwicklung. Insbesondere in den Oberschulen zeigen sich deutliche Schwierigkeiten im Bereich der inklusiven Beschulung. Diese resultieren aus einer ungleichen Verteilung von Ressourcen und Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf.

 

Gleichzeitig gibt es beim Landkreis in der politischen Diskussion einen Wunsch nach der Einrichtung weiterer integrierter Gesamtschulen (IGSn), die aber nur eine Quote an inklusiven Schüler*innen aufnehmen müssen.

Es fehlen bisher belastbare Daten und eine umfassende Bedarfsanalyse, um die Notwendigkeit und den potenziellen Nutzen solcher Maßnahmen zu bewerten.

 

Jede bisher durchgeführte oder zukünftige Änderung in der Schullandschaft hat Auswirkungen auf alle anderen Schulen im Einzugsgebiet.

 

Vor diesem Hintergrund möchten der Landkreis und die Hansestadt gemeinsam einen transparenten und partizipativen Schulentwicklungsprozess starten. Ziel ist es, eine nachhaltige und bedarfsgerechte Schulstruktur zu schaffen, die die Vielfalt der Schüler*innen unterstützt und den Ansprüchen an inklusive Bildung gerecht wird.

 

Planungsschritte:

 

Analyse der Ausgangslage:

 

Erhebung von Daten zu Schülerzahlen, Einzugsgebieten, Schulabschlüssen, inklusiver Beschulung und Ressourcenverteilung.

 

Bestandsaufnahme der aktuellen Schullandschaft im Landkreis und der Hansestadt.

 

Partizipativer Planungsprozess:

Einbindung relevanter Stakeholder (Schulleitungen, Elternvertretungen, Schüler*innenvertretungen, Politik).

 

Organisation von Workshops, Dialogveranstaltungen und Online-Beteiligungsformaten.

 

Erstellung einer Bedarfsprognose:

Entwicklung eines Szenarienkatalogs für mögliche Schulstrukturen unter Einbeziehung demografischer Entwicklungen und bildungspolitischer Vorgaben.

 

Entwicklung eines Schulentwicklungsplans:

Formulierung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Schullandschaft, inkl. ggf. Neugründung oder Umstrukturierung von Schulen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Durchführung des Prozesses werden Mittel für externe Moderation, Datenerhebungen und Veranstaltungsorganisation in Höhe von 40.000 Euro eingeplant.

 

Nachhaltigkeit und Inklusion:

Der geplante Prozess trägt zur nachhaltigen Entwicklung des Bildungsstandorts bei und fördert die Gleichberechtigung aller Schüler*innen. Inklusion wird dabei als Querschnittsaufgabe betrachtet.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Durch eine bedarfsgerechte Schulentwicklungsplanung kann jedem Kind der nach den individuellen Bedürfnissen passender Schulplatz angeboten werden.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 Nein (Anteil HLG 20.000 € noch nicht gesichert, wäre in den Bildungspakt 2040 aufzunehmen)

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Keine -

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag/der Stadtrat beschließt die Initiierung eines umfassenden Schulentwicklungsprozesses für die weiterführenden Schulen (Sek I und Sek II) in Hansestadt und Landkreis Lüneburg

 

Ziel des Prozesses ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen Schulstruktur unter Berücksichtigung folgender Aspekte:

 

Bedarfsorientierte Planung, insbesondere im Hinblick auf inklusive Beschulung und Schülerströme

 

Überprüfung der Notwendigkeit und möglichen Auswirkungen von Änderungen in der aktuellen Schullandschaft basierend auf datenbasierten Analysen.

 

Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Hansestadt sowie der Einbindung von Schulgemeinschaften, Eltern und Schüler*innen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Hansestadt/des Landkreises ein Schulentwicklungskonzept im Rahmen eines partizipativen Prozesses zu entwickeln und anschließend dem Kreistag/dem Stadtrat vorzulegen.