Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Situation hinsichtlich der
HVV-Erweiterung auf die drei niedersächsischen Landkreise Stade, Harburg und
Lüneburg zum 12.12.04 stellt sich wie folgt dar: 1. Tarife Zwischenzeitig wurden die letzten
noch offenen Fragen hinsichtlich der Tarifzonenaufteilung geklärt. Auch für die
IC-Integration in den HVV wurde eine Lösung gefunden. So kann der IC zukünftig
für einen Aufpreis von 37,00 € (Stand: September 2004) auf die HVV-Monatskarte
mitgenutzt werden. Wegfallen wird dagegen zukünftig die BahnCard-Nutzung in den
Nahverkehrszügen in Richtung Hamburg (RB, metronom) sowie im Stadtverkehr
Lüneburg. Verbesserungen gibt es jedoch bei Zeit- und Einzelkarten. So wird
nicht nur die Fahrt aus den Umlandgemeinden nach Lüneburg um 20 Cent billiger,
sondern auch das Alter für die kostenlose Mitnahme von Kindern wurde auf 6
Jahre heraufgesetzt. Ebenso können zukünftig Fahrten in eine Richtung beliebig
lange unterbrochen werden. Eine aktuelle Preistabelle ist in der Anlage
beigefügt. 2. Vereinbarung
mit dem Landkreis Die Beratungen über die verbundbedingten Auswirkungen auf
den Stadtverkehr in der Stadt Lüneburg zwischen dem Landkreis und der Stadt
Lüneburg konnten erfolgreich abgeschlossen erden. Der Entwurf eines Vertrages
über die Auswirkungen der Erweiterung des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) auf
die Stadt Lüneburg liegt vor (siehe Anlage). Folgende Einzelaspekte sind hervorzuheben: - Der Landkreis trägt die Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste in voller Höhe. - Von den durch die Einführung des HVV
einmalig entstehenden Kosten übernimmt der Landkreis den nicht durch die
Landesförderung abgedeckten Eigenanteil von 30 %, soweit mit den
Verkehrsunternehmen keine anderen Regelungen einvernehmlich erzielt werden. - Künftig verbundbedingte
Investitionsmaßnahmen (z. B. Haltestellenbeschilderung) werden vom Landkreis
nur insoweit getragen, als dem Landkreis entsprechende pauschale Mittel aus dem
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz zur Verfügung gestellt werden. Über die
Gewährung entscheidet er im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
nach pflichtgemäßem Ermessen. Aus Kooperations- und Koordinationsgründen lädt
der Landkreis jährlich zu einer Einplanungsbesprechung für das kommunale
Haushaltsjahr. - Da eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung
der Stadt Lüneburg als lokalem Aufgabenträger an der HVV GmbH nicht vorgesehen
ist, wird der Landkreis die damit verbundenen Kosten tragen und die Interessen
der Stadt Lüneburg in den Gremien des HVV mit vertreten. In diesem Zusammenhang
wird eine enge Abstimmung mit der Stadt Lüneburg stattfinden. 3. Neunummerierung der Buslinien Da bereits heute im HVV-Erweiterungsgebiet eine größere Anzahl von Liniennummern mehrfach vergeben ist und es dadurch beispielsweise zu Problemen bei der Fahrplanauskunft kommen kann, werden zum Zeitpunkt der HVV-Erweiterung die jetzigen ein- bis dreistelligen Liniennummern in ein vierstelliges System überführt, indem im Landkreis Lüneburg den bestehenden Liniennummern eine 5 vorgeschaltet wird. So wird aus der Stadtbuslinie 14 zukünftig die 5014 und aus der Schnellbuslinie 100 die 5100. Dabei werden im Fahrplanbuch, auf den Aushangfahrplänen und in den Bussen mit Matrixanzeige alte und neue Liniennummern nebeneinander aufgeführt. Auf den Haltestellenmasten bleibt die alte Liniennummer so lange bestehen, bis diese im Rahmen des Modernisierungsprogramms ausgetauscht werden. 4. Einführungskampagne Die Erweiterung des Hamburger
Verkehrsverbundes in die niedersächsischen Landkreise soll aufbauend auf den
Grundprinzipien ein Tarif, ein Fahrschein, ein Verkehrsangebot
dargestellt werden. Aber auch den Bewohnern im Alt-HVV sollen die neuen
Möglichkeiten im erweiterten Verbund nahe gebracht werden (vernetzte Verbindung
von Stadt und Land). Es ist eine Kommunikation auf drei
Ebenen vorgesehen: - Verbundweite Maßnahmen: Breitwirkende
Medien wie City-Light-Plakate - regionale
Maßnahmen: z. B. Tageszeitungen und Anzeigenblätter, Plakate im öffentlichen Raum und in den Verkehrsmitteln - lokale Maßnahmen: z. B. Postwurfsendungen,
Einsatz von Infobussen. 5. Fahrgastinformation Nach einer Auftaktveranstaltung am 11.11. wird mit
der Pressearbeit und der Plakatierung an Litfasssäulen, Großflächen und in den
Werbevitrinen der Buswartehallen begonnen. Zwei Wochen vor dem Starttermin
werden Postwurfsendungen an alle Haushalte verteilt. Parallel dazu werden die
Fahrplanbücher erstellt, die aus einem Fahrplanbuch für den Großbereich Hamburg
sowie sieben Regionalausgaben bestehen. Lokalausgaben von Fahrplanheften der
Verkehrsunternehmen wird es ab dem 12.12. nicht mehr geben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Aktuelle
Preistabelle. Vertragsentwurf
Beschlussvorschlag: Der
Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. |
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