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Vorlage - VO/11632/24  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstand Mobilitätszentrale
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Hagmaier
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Hagmaier, Bastian  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
04.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Umbau der Mobilitätszentrale am Bahnhof Lüneburg Aktueller Sachstand

Im Rahmen der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 10.09.2024 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil“ über den Fortschritt der Baumaßnahmen an der Mobilitätszentrale am Bahnhof Lüneburg informiert. Damals waren erhebliche Verzögerungen aufgrund festgestellter Brandschutzmängel mitgeteilt worden, die eine Überarbeitung der Baumaßnahmen und eine Neuplanung des Zeitrahmens erforderlich machten. Ein Abschluss der Bauarbeiten wurde zu diesem Zeitpunkt auf Ende Oktober 2024 geschätzt.

 

Aktueller Stand der Arbeiten

Die festgestellten Brandschutzmängel konnten erfolgreich behoben werden. Parallel dazu sind auch die weiteren Umbauarbeiten, einschließlich des Innenausbaus, zügig vorangeschritten. Nach derzeitigem Stand wird die Fertigstellung der Mobilitätszentrale bis zur Kalenderwoche 51 des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Dies umfasst sämtliche Bauarbeiten sowie die grundlegende Herrichtung der Räumlichkeiten.

 

Zeitplan für die Untermietparteien

Die Untermietparteien, die Teilflächen der Mobilitätszentrale von der Hansestadt Lüneburg anmieten, wurden am 18.11.2024 darüber informiert, dass ab der Kalenderwoche 51 die Räume für Umzugarbeiten zugänglich sind. Zwar werden bis dahin alle Baumaßnahmen abgeschlossen sein, jedoch erfolgt die finale Einrichtung der Räumlichkeiten erst im Anschluss. Die für den Betrieb notwendige Möblierung sowie technische Installationen werden im Verlauf des Dezembers vorgenommen.

 

Eröffnung und öffentliche Besichtigung

Die offizielle Eröffnung der Mobilitätszentrale ist für Januar 2025 vorgesehen. Im Rahmen der Veranstaltung werden Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, die neugestalteten Räumlichkeiten zu besichtigen und sich über die Angebote der Mobilitätszentrale zu informieren. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen vor Ort zur Verfügung, um Fragen zu beantworten. Weitere Details zur Eröffnung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Zukünftige Nutzung durch den Landkreis Lüneburg und die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg

Ab Anfang 2026 wird die KVG als Untermietpartei von der neu gegründeten Mobilitätsinfrastruktur- und Betriebs-GmbH (MOIN) abgelöst. Die MOIN wird dann die Funktion der KVG im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs übernehmen. Um eine nahtlose Übergabe und Integration der neuen Organisation zu gewährleisten, haben erste Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg und der MOIN bereits stattgefunden. Diese Gespräche sollen die zukünftige Nutzung der Mobilitätszentrale durch die MOIN weiter konkretisieren. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Förderung der NBank zum Aufbau von Mobilitätszentralen für eine mögliche Erweiterung des Beratungs- und Serviceangebotes genutzt werden kann.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Verbesserung des Angebotes des ÖPNV.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 33,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: