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Vorlage - VO/11612/24  

 
 
Betreff: Neubesetzung von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.11.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NKomVG.

Eine dauerhafte Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten ist gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG zu regeln. Die Vertretung kann nur eine Beschäftigte oder ein Bescftigter der Kommune sein.

 

Die Vertretungen der Hansestadt Lüneburg in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen werden in den nachfolgenden Übersichten dargestellt.

 

 

Besetzungen Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen

 

Gesellschaft

städtische

Vertretende im Aufsichtsrat

 

ALT

städtische

Vertretende im Aufsichtsrat

 

NEU

städtische Vertretende in der Gesellschafter-versammlung

 

ALT

städtische Vertretende in der Gesellschafter-versammlung

 

NEU

Gemeinnützige Bildungs- und Kultur-gesellschaft

Frau Daniela Krüger

Herr Sebastian Prigge

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch

 

Stadtrat Florian Forster

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch

 

Stadtrat Matthias Rink

Theater

Frau Stefanie Kibscholl

Herr Sebastian Prigge

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch

 

Stadtrat Florian Forster

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch

 

Stadtrat Matthias Rink

Hafen

Stadtrat Matthias Rink

Frau Annika Pupke

Stadtrat Matthias Rink

Herr Sebastian Prigge

neburger Heide

Stadtrat Matthias Rink

Frau Annika Pupke

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch

 

 

Die Besetzung des Stiftungsvorstandes der Museumsstiftung Lüneburg erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Museumsstiftung Lüneburg. Hiernach wird von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister ein/e Mitarbeiter/-in für die Dauer von 5 Jahren in den Stiftungsvorstand entsandt.

 

Einrichtung

Mitglied Stiftungsvorstand

ALT

Mitglied Stiftungsvorstand

NEU

Museumsstiftung

neburg

Frau Stefanie Kibscholl

Herr Sebastian Prigge

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die vorgenannten Vertreterinnen und Vertreter der Kommune werden vom Rat der Hansestadt Lüneburg in die genannten Gremien gewählt.