Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NKomVG. Eine dauerhafte Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten ist gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG zu regeln. Die Vertretung kann nur eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der Kommune sein.
Die Vertretungen der Hansestadt Lüneburg in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen werden in den nachfolgenden Übersichten dargestellt.
Besetzungen Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen
Die Besetzung des Stiftungsvorstandes der Museumsstiftung Lüneburg erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Museumsstiftung Lüneburg. Hiernach wird von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister ein/e Mitarbeiter/-in für die Dauer von 5 Jahren in den Stiftungsvorstand entsandt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die vorgenannten Vertreterinnen und Vertreter der Kommune werden vom Rat der Hansestadt Lüneburg in die genannten Gremien gewählt.
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