Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Ausgangslage: Die Hansestadt Lüneburg setzt das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Programm „Demokratie leben!“ seit 2015 in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartner:innen um. Mit dem Förderprogramm werden drei Leitziele verfolgt: Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen. Das Bundesfamilienministerium stellt jährlich Fördermittel zur Verfügung – im Jahr 2025 bis zu 140.000 Euro –, um den Leitzielen entsprechend auf lokale gesellschaftspolitische Herausforderungen im Themenfeld zu reagieren.
Finanzen: - Gesamtfördersumme: Die jährlich maximal mögliche Gesamtfördersumme beträgt 140.000€. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung von 90%. Die Eigenbeteiligung beträgt 10%. Aufgrund der engen Kooperation mit Dezernat V (u.a. im Rahmen des Jugendforums) werden die Eigenmittel von jährlich maximal 15.000€ wie bisher vom Sachgebiet Jugendpflege, Jugendschutz, Jugendförderung, Jugendpartizipation für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung gestellt und dort auch vollumfänglich eingesetzt. Da laut Förderprogramm die Eigenmittel mindestens 10% ausmachen müssen, kann das Gesamtvolumen in 2025 und 2026 im Förderprogramm Demokratie leben! nur 150.000€ betragen. Daraus resultiert eine Förderung in Höhe von 135.000€. Zur Koordination des Förderprogramms von Seiten der Hansestadt Lüneburg wird weiterhin eine 0,5 VZÄ-Stelle bereitgestellt. Für die finanzielle und administrative Verwaltung des Programms fallen wie bisher zusätzlich rund 9 Arbeitsstunden an. - Finanzielle Aufschlüsselung der verschiedenen Programmbereiche: Die Ausgaben gliedern sich in verschiedene Bereiche und sind jährlich veranschlagt mit folgenden Summen: Jugendfonds: 10.000€ Aktions- und Initiativfonds, Projekte über die das Bündnis entscheidet: 52.000€ Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung, Evaluation: 23.000€ Koordinierungs- und Fachstelle (Johann Daniel Lawaetz-Stiftung): 65.000€
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen:15.000€ c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: xJa Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 135.000€
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||