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Vorlage - VO/11606/24  

 
 
Betreff: Demokratie leben:
- Fortsetzung des Förderprogramms
- Neue organisatorische Zuordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:1. Katharina Fuchs-Zimmermann
2. Wiebke Peters
3. Karin Fischer
Federführend:09 - Gleichstellungsbeauftragte Beteiligt:05 - Entwicklung und strategische Steuerung
Bearbeiter/-in: Fischer, Karin  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
21.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt    
Verwaltungsausschuss Entscheidung
26.11.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

Die Hansestadt Lüneburg setzt das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Programm „Demokratie leben!“ seit 2015 in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartner:innen um. Mit dem Förderprogramm werden drei Leitziele verfolgt: Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.

Das Bundesfamilienministerium stellt jährlich Fördermittel zur Verfügung im Jahr 2025 bis zu 140.000 Euro , um den Leitzielen entsprechend auf lokale gesellschaftspolitische Herausforderungen im Themenfeld zu reagieren.

 

Finanzen:

- Gesamtfördersumme: Die jährlich maximal mögliche Gesamtfördersumme beträgt 140.000€. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung von 90%. Die Eigenbeteiligung beträgt 10%. Aufgrund der engen Kooperation mit Dezernat V (u.a. im Rahmen des Jugendforums) werden die Eigenmittel von jährlich maximal 15.000€ wie bisher vom Sachgebiet Jugendpflege, Jugendschutz, Jugendförderung, Jugendpartizipation für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung gestellt und dort auch vollumfänglich eingesetzt. Da laut Förderprogramm die Eigenmittel mindestens 10% ausmachen müssen, kann das Gesamtvolumen in 2025 und 2026 im Förderprogramm Demokratie leben! nur 150.000€ betragen. Daraus resultiert eine Förderung in Höhe von 135.000€. Zur Koordination des Förderprogramms von Seiten der Hansestadt Lüneburg wird weiterhin eine 0,5 VZÄ-Stelle bereitgestellt. Für die finanzielle und administrative Verwaltung des Programms fallen wie bisher zusätzlich rund 9 Arbeitsstunden an.

- Finanzielle Aufschlüsselung der verschiedenen Programmbereiche: Die Ausgaben gliedern sich in verschiedene Bereiche und sind jährlich veranschlagt mit folgenden Summen:

Jugendfonds: 10.000€

Aktions- und Initiativfonds, Projekte über die das Bündnis entscheidet: 52.000€

Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung, Evaluation: 23.000€

Koordinierungs- und Fachstelle (Johann Daniel Lawaetz-Stiftung): 65.000€

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

++

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:15.000€

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 xJa

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: 135.000€

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Beschlussvorlage_Demokratie_Leben_ASGGE_211124_2 (456 KB)