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Vorlage - VO/1211/04  

 
 
Betreff: Weltkulturerbe und Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Dr. Edgar Ring (63)
2. Jürgen Landmann (4)
Federführend:Fachbereich 4 - Kultur Beteiligt:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
Bearbeiter/-in: Landmann, Jürgen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
05.10.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Weltkulturerbe und die Stadt Lüneburg

 

Vorbemerkung

Lüneburg ist in seiner historischen Qualität durchaus mit den in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommenen deutschen Altstädten von Bamberg, Goslar, Lübeck, Quedlinburg, Wismar und Stralsund vergleichbar. Die Aufnahme der Hansestädte Wismar und Stralsund in die Welterbeliste im Jahre 2002 schmälert die Aussichten einer erfolgreichen Antragstellung Lüneburgs ungemein. Ein gemeinsamer Antrag mit den Altstädten Wismar und Stralsund zu Beginn der 1990er Jahre wäre die große Chance Lüneburgs gewesen, die jedoch nicht realisiert wurde. Es wird hiermit eine erste Konzeption/ Ideenskizze vorgestellt, wie Lüneburg möglicherweise doch noch eine chancenreiche Bewerbung erreichen kann.

                                                                                               

Weltkulturerbe

Im Jahre 1972 verabschiedete die Generalkonferenz der UNESCO die Weltkulturerbekonvention (Convention for the Protection of the World Cultural and Natural Heritage), die 1976 in Kraft trat. Herausragende Natur- und Kulturobjekte der Erde sollen durch die Staatengemeinschaft geschützt werden. Die Schutzwürdigkeit der Objekte ist mit den Begriffen „outstanding“ und „universal value“ verbunden.

 

Unter den über 750 Welterbestätten überwiegen die Kulturgüter, eine Konzentration auf Europa ist offensichtlich. In Deutschland sind folgende Kulturstätten eingetragen:

 

Dom zu Aachen (1978)

Dom zu Speyer (1981)

Würzburger Residenz (1983)

Wallfahrtskirche „Die Wies“ bei Steingaden/Oberbayern (1983)

Schlösser Augustusburg und Falkenlust und Schlosspark in Brühl (1984)

Dom und Michaeliskirche von Hildesheim (1985)

Römerbauten, Dom und Liebfrauenkirche in Trier (1986)

Altstadt von Lübeck (1987)

Schlösser und Parks von Potsdam-Sanssouci (1990)

ehemalige Benediktiner-Abtei Lorsch mit ehemaligem Kloster Altenmünster (1991)

Bergwerk Rammelsberg und Altstadt von Goslar (1992)

Kloster Maulbronn (1993)

Altstadt von Bamberg (1993)

Stiftskirche, Schloss und Altstadt von Quedlinburg (1994)

Völklinger Hütte (1994)

Kölner Dom (1996)

Bauhausstätten in Weimar und Dessau (1996)

Luther-Gedenkstätten in Eisleben und Wittenberg (1996)

Klassisches Weimar (1998)

Wartburg (1999)

Museumsinsel in Berlin (1999)

Gartenreich Dessau-Wörlitz (2000)

Klosterinsel Reichenau im Bodensee (2000)

Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen (2001)

Altstädte von Stralsund und Wismar (2002)

Kulturlandschaft Mittelrheintal (2002)

 

Um dem wachsenden geographischen und thematischen Ungleichgewicht innerhalb des Kulturbereichs zu begegnen, hat die Kultusministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik Deutschland 1998 eine so genannte Tentativliste aufgestellt und verabschiedet. Diese Liste erfasst die Denkmale, die die Bundesrepublik Deutschland der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbeliste vorschlägt. Die Liste gilt bis 2010 und schließt jeden Neuantrag aus. Auch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, über das ein Antrag an den Unterausschuss Kultur bei der Kultusministerkonferenz weiter geleitet werden muss, schließt sich der Regelung an.

 

Tentativliste:

1999         Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen (2001 aufgenommen)

Gartenreich Dessau-Wörlitz (2000 aufgenommen)

2000       Rathaus in Bremen (2003 zurückgestellt)

Elbfront von Dresden

2001       Altstadt von Regensburg

Kulturlandschaft Mittelrheintal (2002 aufgenommen)

2002        Altstädte von Stralsund und Wismar (2002 aufgenommen)

Obergermanisch-rätischer Limes

2003            Oberharzer Wasserwirtschaft

2004     Stadt und Schloss Heidelberg

            Siedlungen der Weimarer Republik in Berlin

2005     Schloss und Schlossgarten Schwetzingen

            Markgräfliches Opernhaus in Bayreuth

2006             Montan- und Kulturlandschaft Erzgebirge

            Faguswerke in Alfeld

2007             Bergpark Wilhelmshöhe in Kassel

            Abtei Corvey

2008             Chilehaus in Hamburg

            Frankesche Stiftungen in Halle

2009     Dom zu Naumburg

 

Die 12. Generalversammlung der Unterzeichnerstaaten der Welterbekonvention verabschiedete 1999 eine Resolution, die fest hält, dass europäische Altstadtanträge, insbesondere für mittelalterliche Städte, zurück gestellt werden. Besonders betont wurde die ursprüngliche Intention der Welterbekonvention, nach der Kultur- und Naturerbe in ihrem Zusammenspiel gewürdigt werden. Anträge, die „die Interaktion zwischen Menschen, Umwelt und Gesellschaft beleuchten“, soll der Vorzug gegeben werden. Als wichtigste Grundbedingung der Antragsannahme wird genannt, die Einzigartigkeit und den herausragenden universellen Wert eines Denkmals nachzuweisen.

 

 

Lüneburg

Vor dem Hintergrund, dass europäische Altstädte auf lange Sicht keine Berücksichtigung finden werden und die Hansestädte Lübeck, Wismar und Stralsund bereits Weltkulturerbe sind, muss Lüneburg ein eigenes Profil darstellen, das aus seiner Geschichte entwickelt ist. Die „Interaktion zwischen Menschen, Umwelt und Gesellschaft“ und die Einbindung in eine herausragende Kulturlandschaft müssen dargestellt werden. Die heutige einzigartige Bedeutung Lüneburgs liegt nicht allein in der Produktion der Saline, die als eine der ältesten Industrieanlagen Europas gilt, und dem wirtschaftlichen Erfolg der mittelalterlichen Hansestadt mit ihren weiträumigen internationalen Kontakten, der sich in der Architektur insbesondere der Kirchen und des Rathauses, im überlieferten Bestand an Kunstdenkmälern, in den Beständen des Stadtarchivs und der Ratsbücherei und den archäologischen Quellen wider spiegelt. Der Reichtum der Stadt kulminierte im 16. Jahrhundert. Architektur, Kunst- und Buchbestand, Archivquellen und archäologische Funde sind Zeugen internationaler Kontakte, hoher humanistischer Bildung, des Bekenntnisses zur Reformation und der eindeutigen Einbindung in eine Lebenswelt der Renaissance. Lüneburg stellt eindeutig und heute noch erlebbar den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit dar. Das materielle Kulturerbe der Stadt legt in hohem Maße Zeugnis von Ideen ab: die Kirchen im Mittelalter als Zeugen religiösen Lebens, das Rathaus als Dokument des Strebens nach Gerechtigkeit und Frieden sowohl im Mittelalter als auch im Humanismus, die bürgerliche Architektur als Ausdruck reformatorischer und humanistischer Gesinnung und bürgerlichen Selbstbewusstseins, Kunstgegenstände als bürgerliche Repräsentanz und kunsthandwerklicher Qualität, Bücher als Belege humanistischer Bildung, archäologische Funde als Spiegel weit gespannter Beziehungen.

 

Somit unterscheidet sich Lüneburg von den zitierten Altstädten. Die Geschicke der Stadt nach dem frühen 17. Jahrhundert haben die Zeugnisse dieses weit gespannten Bogens vom Mittelalter in die beginnende Neuzeit bewahrt. Weder Stadtbrände und Kriegseinwirkungen noch wirtschaftlicher Aufschwung zunächst im 19. Jahrhundert und schließlich in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts haben gravierende Schäden im Stadtbild verursacht.

 

In einem Antrag der Stadt Lüneburg zur Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO muss zunächst die Einzigartigkeit der Stadt und die Qualität des überkommenen Bestands dargestellt werden. In dieser ersten Phase muss ein intensiver Vergleich zu den bereits aufgenommenen deutschen Städten erfolgen. Für diese Phase werden 2-3 Jahre veranschlagt.

 

Nach dieser Phase der systematischen Erfassung des Bestandes und der Charakterisierung des „Weltkulturerbes“ Lüneburg sollte ein Projekt anschließen, das von diesen Vorbereitungen profitiert und die historische Bedeutung Lüneburgs verdeutlicht: eine umfassende Ausstellung zum Thema „Renaissance in Lüneburg“.

Somit fließen die Energie und die finanziellen Mittel zur Erarbeitung eines Antrags auf Aufnahme in die Welterbeliste nicht allein in dieses Ziel, sondern ermöglichen eine Ausstellung, mit der sich das historische und moderne Lüneburg weit über die Region darstellen kann.

 

 

Zeitplan

Phase   1:     Erarbeitung eines Antrags (1. Fassung) 2005/2006/2007

Phase 2:       Erarbeitung einer Ausstellung inklusive Katalog, Endfassung des Antrags

                     2007/2008

 

Kosten

Personal: 1 Wissenschaftler (Kunsthistoriker mit profunden historischen Kenntnissen),

                 BAT II  80.160 €

                     (reine Personalkosten 66.800 € zzgl. 20% Gemeinkosten 13.360 € p.a. nach KGST)

 

Sach- und Reisekosten: ca. € 2.000 p.a.

 

 

Finanzierung

 

Die Stadt Lüneburg trägt ein Drittel der o.g. Kosten.

Die restlichen Kosten werden als Drittmittel eingeworben.

Der Beginn des Projektes und die vorausgehende Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt erst bei Vorlage entsprechender Bewilligungsbescheide mit denen die finanzielle Absicherung des Vorhabens nachgewiesen und sichergestellt ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 75 €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: Bei einer fünfjährigen Projektdauer (2005-2009) 420.000 €

c)  an Folgekosten: Stadt Lüneburg 2005 –2009   140.000 €       

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:                           Nein                     

e)   mögliche Einnahmen:                                       280.000 €

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt das Konzept „Weltkulturerbe und Stadt Lüneburg“ zustimmend zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für dieses Vorhaben erforderlichen Drittmittel einzuwerben und dem Ausschuss bei nachgewiesener Sicherstellung der finanziellen Mittel das Projekt erneut zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.