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Sachverhalt: Weltkulturerbe und die
Stadt Lüneburg VorbemerkungLüneburg
ist in seiner historischen Qualität durchaus mit den in die
UNESCO-Welterbeliste aufgenommenen deutschen Altstädten von Bamberg, Goslar,
Lübeck, Quedlinburg, Wismar und Stralsund vergleichbar. Die Aufnahme der
Hansestädte Wismar und Stralsund in die Welterbeliste im Jahre 2002 schmälert
die Aussichten einer erfolgreichen Antragstellung Lüneburgs ungemein. Ein
gemeinsamer Antrag mit den Altstädten Wismar und Stralsund zu Beginn der 1990er
Jahre wäre die große Chance Lüneburgs gewesen, die jedoch nicht
realisiert wurde. Es wird hiermit eine erste Konzeption/ Ideenskizze
vorgestellt, wie Lüneburg möglicherweise doch noch eine chancenreiche Bewerbung
erreichen kann.
Weltkulturerbe Im
Jahre 1972 verabschiedete die Generalkonferenz der UNESCO die
Weltkulturerbekonvention (Convention for the Protection of the World
Cultural and Natural Heritage), die 1976 in Kraft trat. Herausragende
Natur- und Kulturobjekte der Erde sollen durch die Staatengemeinschaft
geschützt werden. Die Schutzwürdigkeit der Objekte ist mit den Begriffen
„outstanding“ und „universal value“ verbunden. Unter
den über 750 Welterbestätten überwiegen die Kulturgüter, eine Konzentration auf
Europa ist offensichtlich. In Deutschland sind folgende Kulturstätten
eingetragen: Dom
zu Aachen (1978) Dom
zu Speyer (1981) Würzburger
Residenz (1983) Wallfahrtskirche
„Die Wies“ bei Steingaden/Oberbayern (1983) Schlösser
Augustusburg und Falkenlust und Schlosspark in Brühl (1984) Dom
und Michaeliskirche von Hildesheim (1985) Römerbauten,
Dom und Liebfrauenkirche in Trier (1986) Altstadt
von Lübeck (1987) Schlösser
und Parks von Potsdam-Sanssouci (1990) ehemalige
Benediktiner-Abtei Lorsch mit ehemaligem Kloster Altenmünster (1991) Bergwerk
Rammelsberg und Altstadt von Goslar (1992) Kloster
Maulbronn (1993) Altstadt
von Bamberg (1993) Stiftskirche,
Schloss und Altstadt von Quedlinburg (1994) Völklinger
Hütte (1994) Kölner
Dom (1996) Bauhausstätten
in Weimar und Dessau (1996) Luther-Gedenkstätten
in Eisleben und Wittenberg (1996) Klassisches
Weimar (1998) Wartburg
(1999) Museumsinsel
in Berlin (1999) Gartenreich
Dessau-Wörlitz (2000) Klosterinsel
Reichenau im Bodensee (2000) Industriekomplex
Zeche Zollverein in Essen (2001) Altstädte
von Stralsund und Wismar (2002) Kulturlandschaft
Mittelrheintal (2002) Um
dem wachsenden geographischen und thematischen Ungleichgewicht innerhalb des Kulturbereichs
zu begegnen, hat die Kultusministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik
Deutschland 1998 eine so genannte Tentativliste aufgestellt und verabschiedet.
Diese Liste erfasst die Denkmale, die die Bundesrepublik Deutschland der UNESCO
zur Aufnahme in die Welterbeliste vorschlägt. Die Liste gilt bis 2010 und
schließt jeden Neuantrag aus. Auch das Niedersächsische Ministerium für
Wissenschaft und Kultur, über das ein Antrag an den Unterausschuss Kultur bei
der Kultusministerkonferenz weiter geleitet werden muss, schließt sich der
Regelung an. Tentativliste: 1999
Industriekomplex
Zeche Zollverein in Essen (2001 aufgenommen) Gartenreich Dessau-Wörlitz (2000 aufgenommen) 2000
Rathaus
in Bremen (2003 zurückgestellt) Elbfront von Dresden 2001
Altstadt
von Regensburg Kulturlandschaft Mittelrheintal (2002 aufgenommen) 2002
Altstädte
von Stralsund und Wismar (2002 aufgenommen) Obergermanisch-rätischer Limes 2003 Oberharzer Wasserwirtschaft 2004
Stadt und Schloss Heidelberg Siedlungen der Weimarer Republik in
Berlin 2005 Schloss und Schlossgarten Schwetzingen Markgräfliches Opernhaus in Bayreuth 2006
Montan- und Kulturlandschaft
Erzgebirge Faguswerke in Alfeld 2007
Bergpark Wilhelmshöhe in
Kassel Abtei Corvey 2008
Chilehaus in Hamburg Frankesche Stiftungen in Halle 2009 Dom zu Naumburg Die
12. Generalversammlung der Unterzeichnerstaaten der Welterbekonvention
verabschiedete 1999 eine Resolution, die fest hält, dass europäische
Altstadtanträge, insbesondere für mittelalterliche Städte, zurück gestellt
werden. Besonders betont wurde die ursprüngliche Intention der
Welterbekonvention, nach der Kultur- und Naturerbe in ihrem Zusammenspiel
gewürdigt werden. Anträge, die „die Interaktion zwischen Menschen, Umwelt und
Gesellschaft beleuchten“, soll der Vorzug gegeben werden. Als wichtigste
Grundbedingung der Antragsannahme wird genannt, die Einzigartigkeit und den
herausragenden universellen Wert eines Denkmals nachzuweisen. Lüneburg Vor
dem Hintergrund, dass europäische Altstädte auf lange Sicht keine
Berücksichtigung finden werden und die Hansestädte Lübeck, Wismar und Stralsund
bereits Weltkulturerbe sind, muss Lüneburg ein eigenes Profil darstellen, das
aus seiner Geschichte entwickelt ist. Die „Interaktion zwischen Menschen,
Umwelt und Gesellschaft“ und die Einbindung in eine herausragende
Kulturlandschaft müssen dargestellt werden. Die heutige einzigartige Bedeutung
Lüneburgs liegt nicht allein in der Produktion der Saline, die als eine der
ältesten Industrieanlagen Europas gilt, und dem wirtschaftlichen Erfolg der
mittelalterlichen Hansestadt mit ihren weiträumigen internationalen Kontakten,
der sich in der Architektur insbesondere der Kirchen und des Rathauses, im
überlieferten Bestand an Kunstdenkmälern, in den Beständen des Stadtarchivs und
der Ratsbücherei und den archäologischen Quellen wider spiegelt. Der Reichtum
der Stadt kulminierte im 16. Jahrhundert. Architektur, Kunst- und Buchbestand,
Archivquellen und archäologische Funde sind Zeugen internationaler Kontakte,
hoher humanistischer Bildung, des Bekenntnisses zur Reformation und der
eindeutigen Einbindung in eine Lebenswelt der Renaissance. Lüneburg stellt
eindeutig und heute noch erlebbar den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit dar.
Das materielle Kulturerbe der Stadt legt in hohem Maße Zeugnis von Ideen ab:
die Kirchen im Mittelalter als Zeugen religiösen Lebens, das Rathaus als
Dokument des Strebens nach Gerechtigkeit und Frieden sowohl im Mittelalter als
auch im Humanismus, die bürgerliche Architektur als Ausdruck reformatorischer
und humanistischer Gesinnung und bürgerlichen Selbstbewusstseins,
Kunstgegenstände als bürgerliche Repräsentanz und kunsthandwerklicher Qualität,
Bücher als Belege humanistischer Bildung, archäologische Funde als Spiegel weit
gespannter Beziehungen. Somit
unterscheidet sich Lüneburg von den zitierten Altstädten. Die Geschicke der
Stadt nach dem frühen 17. Jahrhundert haben die Zeugnisse dieses weit
gespannten Bogens vom Mittelalter in die beginnende Neuzeit bewahrt. Weder
Stadtbrände und Kriegseinwirkungen noch wirtschaftlicher Aufschwung zunächst im
19. Jahrhundert und schließlich in den 70er und 80er Jahren des 20.
Jahrhunderts haben gravierende Schäden im Stadtbild verursacht. In
einem Antrag der Stadt Lüneburg zur Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO
muss zunächst die Einzigartigkeit der Stadt und die Qualität des überkommenen
Bestands dargestellt werden. In dieser ersten Phase muss ein intensiver
Vergleich zu den bereits aufgenommenen deutschen Städten erfolgen. Für diese
Phase werden 2-3 Jahre veranschlagt. Nach
dieser Phase der systematischen Erfassung des Bestandes und der
Charakterisierung des „Weltkulturerbes“ Lüneburg sollte ein Projekt
anschließen, das von diesen Vorbereitungen profitiert und die historische
Bedeutung Lüneburgs verdeutlicht: eine umfassende Ausstellung zum Thema
„Renaissance in Lüneburg“. Somit
fließen die Energie und die finanziellen Mittel zur Erarbeitung eines Antrags
auf Aufnahme in die Welterbeliste nicht allein in dieses Ziel, sondern
ermöglichen eine Ausstellung, mit der sich das historische und moderne Lüneburg
weit über die Region darstellen kann. Zeitplan Phase 1:
Erarbeitung eines Antrags (1. Fassung) 2005/2006/2007 Phase
2: Erarbeitung einer Ausstellung
inklusive Katalog, Endfassung des Antrags 2007/2008 Kosten Personal:
1 Wissenschaftler (Kunsthistoriker mit profunden historischen Kenntnissen), BAT II 80.160 € (reine Personalkosten
66.800 € zzgl. 20% Gemeinkosten 13.360 € p.a. nach KGST) Sach- und Reisekosten: ca. € 2.000 p.a. Finanzierung Die
Stadt Lüneburg trägt ein Drittel der o.g. Kosten. Die
restlichen Kosten werden als Drittmittel eingeworben. Der
Beginn des Projektes und die vorausgehende Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt
erst bei Vorlage entsprechender Bewilligungsbescheide mit denen die finanzielle
Absicherung des Vorhabens nachgewiesen und sichergestellt ist. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 75 € b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: Bei einer fünfjährigen Projektdauer (2005-2009) 420.000
€ c) an Folgekosten: Stadt Lüneburg 2005
–2009 140.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Nein e) mögliche
Einnahmen: 280.000 € Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt das Konzept „Weltkulturerbe und Stadt
Lüneburg“ zustimmend zu. Die
Verwaltung wird beauftragt, die für dieses Vorhaben erforderlichen Drittmittel
einzuwerben und dem Ausschuss bei nachgewiesener Sicherstellung der
finanziellen Mittel das Projekt erneut zur abschließenden Beschlussfassung
vorzulegen. |
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