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Vorlage - VO/11596/24  

 
 
Betreff: Friedhofs- und Bestattungswesen
- Betriebsabrechnung 2023
- Gebührenbedarfsberechnung 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
11.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2023 und Gebührenbedarfsberechnung 2025

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2023 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 313,2 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2021 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1,1 Mio. €.

 

Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2023 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2024 festgesetzt.

 

Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024 (Stand 31.10.2024)

Beisetzungen

480

451

452

473

470

512

515

530

430

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2021

2022

2023

2024

2025

Erlöse

1.681.366

1.775.626

1.811.439

1.734.800

1.787.100

Kosten

1.753.513

1.899.424

2.124.664

2.171.900

2.266.900

Jahresbezogenes Ergebnis

-72.147

-123.798

-313.225

-437.100

-479.800

Vortrag aus Vorvorjahr

-716.720

-1.110.870

-793.888

-1.235.779

-1.115.052

Ergebnisverzinsung

-5.021

-1.111

-7.939

-44.810

-64.456

Gesamtergebnis

-793.888

-1.235.779

-1.115.052

-1.717.689

-1.659.308

 

Die Beisetzungszahlen sind nach Aussage des Friedhofsleiters zuletzt leicht gestiegen (von 515 in 2022 auf 530 in 2023). 2024 könnten vergleichbare Beisetzungszahlen erreicht werden, wobei dies Anfang November nicht kalkulierbar ist und lediglich eine Prognose darstellt. Die Urnenbestattung bleibt mit rund 68 % die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen bleibt stabil. Die Bestattung am Baum ist weiterhin die attraktivste Grabart. 97 Beisetzungen haben 2024 bis Oktober stattgefunden. Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider. Vom Jahr 2023 ausgehend könnten die Beisetzungszahlen 2024 trotzdem leicht sinken, obwohl das Angebot an pflegeleichten Grabanlagen ausgebaut wurde.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Friedhofsentwicklung vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber und Gemeinschaftsgrabanlagen auch auf andere Friedhöfe ausgeweitet. So finden Baumbestattungen seit 2024 auf dem Waldfriedhof, dem Zentralfriedhof, dem Michaelisfriedhof, in Oedeme und in Häcklingen statt. Im November 2023 wurde eine Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen und Särge auf dem Michaelisfriedhof eröffnet, 2024 haben im Himmelsgarten erste Beisetzungen stattgefunden. So wird den Nutzern ein bedarfsgerechtes Angebot ermöglicht. 2026 möchten wir auch Erdbeisetzungen an Baumgräber anbieten. Auf dem Waldfriedhof wird dafür derzeit ein erster Bereich vorbereitet.

 

Die Friedhofssatzung befindet sich derzeit in der Bearbeitung und soll Anfang 2025 aktualisiert werden (z.B. muss die Richtlinie für Grabmalaufstellungen als Rechtsgrundlage ergänzt werden). Es handelt sich ausschließlich um redaktionelle und inhaltliche Aktualisierungen, die nicht gebührenrelevant sind. Die Friedhofssatzung wird dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgestellt und muss anschließend vom Rat genehmigt werden.

Eine Gebührenerhöhung und Anpassung der Gebührensatzung ist derzeit nicht geplant. Dies wird dann zum 1.1.2026 notwendig werden, wenn die Erdbestattungen an Baumgräbern möglich werden sollen. 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 73000 

 Produkt / Kostenträger: 553001

 Haushaltsjahr:  2024 ff.

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1 (8 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 Seite 1/2 (10 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 Seite 2/2 (10 KB)      
Anlage 5 4 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung 2025 (57 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2023 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden nicht angepasst.