Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2023 und Gebührenbedarfsberechnung 2025
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2023 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 313,2 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2021 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1,1 Mio. €.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2023 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2024 festgesetzt.
Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Die Beisetzungszahlen sind nach Aussage des Friedhofsleiters zuletzt leicht gestiegen (von 515 in 2022 auf 530 in 2023). 2024 könnten vergleichbare Beisetzungszahlen erreicht werden, wobei dies Anfang November nicht kalkulierbar ist und lediglich eine Prognose darstellt. Die Urnenbestattung bleibt mit rund 68 % die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen bleibt stabil. Die Bestattung am Baum ist weiterhin die attraktivste Grabart. 97 Beisetzungen haben 2024 bis Oktober stattgefunden. Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider. Vom Jahr 2023 ausgehend könnten die Beisetzungszahlen 2024 trotzdem leicht sinken, obwohl das Angebot an pflegeleichten Grabanlagen ausgebaut wurde.
Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Friedhofsentwicklung vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber und Gemeinschaftsgrabanlagen auch auf andere Friedhöfe ausgeweitet. So finden Baumbestattungen seit 2024 auf dem Waldfriedhof, dem Zentralfriedhof, dem Michaelisfriedhof, in Oedeme und in Häcklingen statt. Im November 2023 wurde eine Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen und Särge auf dem Michaelisfriedhof eröffnet, 2024 haben im Himmelsgarten erste Beisetzungen stattgefunden. So wird den Nutzern ein bedarfsgerechtes Angebot ermöglicht. 2026 möchten wir auch Erdbeisetzungen an Baumgräber anbieten. Auf dem Waldfriedhof wird dafür derzeit ein erster Bereich vorbereitet.
Die Friedhofssatzung befindet sich derzeit in der Bearbeitung und soll Anfang 2025 aktualisiert werden (z.B. muss die Richtlinie für Grabmalaufstellungen als Rechtsgrundlage ergänzt werden). Es handelt sich ausschließlich um redaktionelle und inhaltliche Aktualisierungen, die nicht gebührenrelevant sind. Die Friedhofssatzung wird dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgestellt und muss anschließend vom Rat genehmigt werden. Eine Gebührenerhöhung und Anpassung der Gebührensatzung ist derzeit nicht geplant. Dies wird dann zum 1.1.2026 notwendig werden, wenn die Erdbestattungen an Baumgräbern möglich werden sollen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 73000 Produkt / Kostenträger: 553001 Haushaltsjahr: 2024 ff.
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2023 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2025
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2023 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2025 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden nicht angepasst.
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