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Vorlage - VO/11576/24  

 
 
Betreff: Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine für das Jahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
21.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt    
Verwaltungsausschuss Entscheidung
26.11.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Haushalt der Hansestadt Lüneburg stehen im Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von

 

10.000 €r sonstige Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine zur Verfügung.

 

Mit diesen freiwilligen Mitteln sollen gemeinnützige soziale Einrichtungen und Vereine aus

dem Bereich der Hansestadt Lüneburg, die nicht unter spezielle Budgetierungsverträge fallen, gefördert werden.

 

Es liegen der Hansestadt Lüneburg für diesen Zuwendungstopf zwei Anträge vor:

 

- Donum vitae e.V.        5.000 €,

 

- Blist e.V. Lüneburg         900 €.

 

 

Beide Anträge können in voller Höhe bewilligt werden.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

*

Sicherstellung des sozialen Zusammenhalts

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 72

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 

 Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

- Antrag donum vitae

- Antrag Blist e.V.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag-Zuschuss2024-Stadt (180 KB)      
Anlage 2 2 2024_Antrag Sozialfonds Blist eV 2024 (481 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Aus dem Sozialfonds 2024 werden folgende Zuwendungen gezahlt:

 

- Donum vitae e.V.         5.000 €,

 

- Blist e.V. Lüneburg         900 €.