Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Bürgerwindpark Häcklingen-Melbeck Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG hat beim Landkreis Lüneburg (LK) einen gemeindeübergreifenden Windpark-Zubau in der Samtgemeinde Ilmenau beantragt. Dabei handelt es sich um einen Antrag für die Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) nach den §§ 4 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Bürgerwindpark Häcklingen-Melbeck. Dieses Vorhaben wirkt sich auf die Hansestadt Lüneburg aus.
Im Rahmen des Zubaus des Windparks soll eine WEA des Herstellers VESTAS, Anlagentyp EnVentus V172-7,2 MW mit dreiflügeligem Rotor (Nabenhöhe 175 m, Rotordurchmesser 172 m, Gesamthöhe 261 m, Nennleistung 7,2 Megawatt) errichtet werden.
Die Zubaufläche hat eine Größe von ca. 6 ha und ist in der 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Lüneburg als Vorrangfläche Melbeck bezeichnet. Westlich der Fläche bestehen bereits vier Enercon E-66 (M1-M4) Anlagen aus dem Jahr 2003, sowie fünf GE 2.75 (HM1-HM5) vom Vorhabenträger Bürgerwindpark Häcklingen-Melbeck Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG errichtete Windenergieanlagen aus dem Jahr 2016 (Abbildung 1). Die jetzt als Zubau geplante WEA entspricht dem technischen Standard des Anlagenherstellers VESTAS und allen Sicherheitsbestimmungen. Die Erschließung der WEA erfolgt über Melbeck, über bereits vorhandene und entsprechend anzupassende bzw. über neu anzulegende Wege (Breite bis 5 m).
Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens gemäß §§ 4, 16 BImSchG ist der Landkreis Lüneburg als Genehmigungsbehörde zuständig. Im Zuge des Beteiligungsverfahren wurde die Hansestadt um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten.
Aus der Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung einer zusätzlichen WEA. Die rechtlichen Bestimmungen für den Lärm und den Schattenwurf werden durch die neue zusätzliche WEA auf dem Gebiet der Hansestadt eingehalten. Zum Bau einer zusätzlichen WEA in der geplanten Teilfläche vom Vorranggebiet gibt es jedoch Konflikte zum Verlauf der geplanten und landesplanerisch festgestellten Hochspannungstrasse „Ostniedersachenleitung Nord“ und einem neu geplanten Umspannwerk nördlich von Melbeck (s. nachfolgende Abbildung 13).
Zuständig für die Ziele der landesplanerischen Feststellung ist hier das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), das auch seitens des Landkreises in dem von ihm geführten Genemigungsverfahren anch dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beteiligt wurde. Die Stellungnahme des ArL liegt der Hansestadt nicht vor Die Hansestadt geht derzeit jedoch davon aus, dass das ArL auf den Widerspruch des Standorts mit der landesplanerischen Feststellung des Umspannwerks hinweisen wird.
In der Stellungnahme der Hansestadt zu diesem Verfahren wird darauf hingewiesen, dass der geplante Standort der WEA die Führung der 110-kV-Leitungen zu den Umspannwerken im Stadtgebiet entgegensteht. Wenn davon auszugehen ist, dass das Umspannwerk in der neuen 380-kV-Trasse nunmehr landeplanerisch festgestellt ist, darf die geplante WEA nicht so aufgestellt werden, dass sie die Energieversorgung des Stadtgebiets einschränkt. Hier entsteht damit ein raumordnerischer Zielkonflikt, der von den zuständigen Stellen aufzulösen ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfieht dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine Stellungnahme zu dem Verfahren abzugeben. Dabei soll angemerkt werden, dass die Energieversorgung des Stadtgebietes nicht eingeschränkt werden darf und der raumordnerische Konflikt von den zuständigen Behörden aufzulösen ist.
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