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Vorlage - VO/11566/24  

 
 
Betreff: Museumsstiftung Lüneburg - Antrag auf Auszahlung eines Haushaltsrestes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell  Bereich 41 - Kultur
   Fachbereich 4 - Kultur
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.11.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Museumsstiftung Lüneburg vereinigt und betreibt das Museum für das Fürstentum Lüneburg, das Naturmuseum Lüneburg und das Deutsche Salzmuseum.

 

r einen ordnungsgemäßen Betrieb der Museen erfolgt eine jährliche Zuschusszahlung der Hansestadt Lüneburg an die Museumsstiftung Lüneburg. Der Haushaltsentwurf 2024 sieht eine Zuschusszahlung von 1,3 Mio.€ vor. In Anbetracht der sinkenden Zuschussleistungen Dritter an die Museumsstiftung Lüneburg und der temporären Schließung des Salzmuseums durch die Baumaßnahme bedarf es einer objektiven Betrachtung der finanziellen Situation der Museumsstiftung.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist sich zwar der Verantwortung gegenüber der Museumsstiftung Lüneburg sowie deren kulturell wichtigen Fortbestand bewusst, steht jedoch vor der enormen Herausforderung, auf der einen Seite stetige erhöhte Zuschussforderung der Museumsstiftung zu bewerten und auf der anderen Seite gemeinsam mit dem Rat der Hansestadt Lüneburg Lösungenr die Jahre 2025 ff. zu finden, die die akute defizitäre Haushaltslage der Hansestadt Lüneburg anerkennt. Der Zuschuss der Hansestadt Lüneburg an die Museumsstiftung stellt haushaltsrechtlich eine freiwillige Leistung dar, welche ebenso im Rahmen der Haushaltsberatung kritisch diskutiert werden muss.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2023 wurden 300 T€ an Haushaltsresten für die Museumsstiftung Lüneburg gebildet. Die Auszahlung des Haushaltsrests wurde durch Ratsbeschluss vom 29.02.2024 an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  1. Anpassung des Stiftungsrats durch das Entsenden von weiteren Ratsmitgliedern
  2. Aufstellung eines Konsolidierungs- bzw. Kapitalerhaltungskonzepts und Unterstützungsleistung durch einen externen Dritten
  3. Abschließen einer Zuschussvereinbarung


Folgender Sachstand liegt vor:

 

Anpassung des Stiftungsrats durch das Entsenden von weiteren Ratsmitgliedern

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2024 zwei weitere Ratsmitglieder als beratendes Mitglied im Sinne des § 7 Abs. 7 der Stiftungssatzung in den Stiftungsrat berufen.

 

Aufstellung eines Konsolidierungs- bzw. Kapitalerhaltungskonzepts und Unterstützungsleistung durch einen externen Dritten

Im Stiftungsrecht hat die Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass das Stiftungsvermögen grundsätzlich vermehrt, mindestens aber erhalten bleibt, und nicht dauerhaft geschmälert wird. Sofern das Risiko besteht, dass das Stiftungsvermögen dauerhaft geschmälert wird, hat die Stiftung ein sogenanntes Kapitalerhaltungskonzept aufzustellen. Das Kapitalerhaltungskonzept entspricht dem vom Rat und der Stadtverwaltung geforderten Konsolidierungskonzept. Ein Kapitalerhaltungskonzept berücksichtigt nicht nur einen Ertrags- und Finanzplan samt Maßnahmen zur Ertragssteigerung oder zur Aufwandsminimierung, sondern nimmt auch Bezug auf die Verpflichtungen und Investitionen sowie die Rücklagen- und Anlagenstrategie. Um ein solches Kapitalerhaltungskonzept zu erarbeiten, wurde der Stiftung empfohlen sich durch einen externen Berater unterstützen zu lassen.

Der im Fokus des Kapitalerhaltungskonzeptes stehende Ertrags- und Finanzplan sieht nur wenige Maßnahmen vor, welche zu einer finanziellen Entlastung der Museumsstiftung führt. Unterstützungsleistungen durch einen externen Dritten wurden nur in einem geringen Umfang in Anspruch genommen. Etwaige Erhöhungen von Eintrittsgeldern haben durch die Schließung des Salzmuseums kaum einen tatsächlichen Effekt. Maßnahmen zur Erhöhung der Besucherzahlen oder eine kritische Begutachtung bestehender Strukturen bzw. Lösungen für die Akquise ertragsrelevanter neuer Maßnahmen wurden leider nicht aufgezeigt bzw. sind so nicht erkennbar.

Ergebnis des Kapitalerhaltungskonzepts sieht ausschließlich einen erhöhten Zuschussbedarf vor, welcher lt. Museumsstiftung durch die Hansestadt Lüneburg erfolgen kann. Die mittelfristige Finanzplanung von 2024 bis 2029 sieht einen Finanzbedarf der Hansestadt von rd. 10,73 Mio.€ vor:

Zuschusszahlungen (1,3 Mio.€ je Jahr)   8,10 Mio.€

Tarifsteigerungen & Inflationsausgleich   0,42 Mio.€

Verlustausgleiche je Jahre                        2,21 Mio.€

Gesamtsumme      10,73 Mio.€

 

Bei der Gesamtsumme von rd. 10,73 Mio.€ ist weiter zu Bedenken, dass hier nur der Zahlungsfluss an die Museumsstiftung abgebildet wird. Die Hansestadt Lüneburg trägt zusätzlich zu den Investitionskosten ins Gebäude, bspw. Salzmuseum rd. 15,2 Mio.€ (BA 1&2, Förderung rd. 9,7 Mio.€), auch einen großen Anteil der Bauunterhaltung der Museen, welcher durch die Erweiterung der Fläche zukünftig weiter steigen wird.

 

Erarbeitung einer Zuschussvereinbarung

Die aktuelle Zuschusszahlung an die Museumsstiftung ist durch eine sogenannte Patronatserklärung vereinbart. Die Patronatserklärung sieht eine jährliche Zahlung von 1,3 Mio.€ zzgl. Tarifsteigerungen vor, sofern der städtische Haushalt hierzu finanziell in der Lage ist. Bei der finanziellen Lage der Museumsstiftung und der Hansestadt Lüneburg stellt eine solche Patronatserklärung keine geeignete Planungsgrundlage dar.

Analog der städtischen Beteiligung soll zwischen der Museumsstiftung und der Hansestadt eine mehrjährige Zuschussvereinbarung geschlossen werden. Die Zuschussvereinbarung befindet sich derzeit in Verhandlung. Die Verhandlungen werden zwischen der Museumsstiftung, den Vereinen und der Hansestadt geführt. Die Verhandlungsposition der Stadt könnte durch konkrete Leitplanken des Rates der Hansestadt unterstützt werden.


Ergebnisdarstellung der Prüfung der Voraussetzung

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen zur Auszahlung von 300 T€ zusätzlich zu den bereits geleisteten 1,3 Mio.€ nicht abschließend erfüllt sind, die Museumsstiftung jedoch bemüht ist, die Voraussetzungen in 2025 zu erfüllen.

Eine Museumsstiftung wird immer zuschussbedürftig sein. Durch Tarifsteigerungen oder den Lebenszykluskosten der Gebäude wird der Zuschussbedarf in den nächsten Jahren selbstverständlich steigen. Es ist jedoch durch die Museumsstiftung und der Hansestadt Lüneburg Sorge zu tragen, dass die Kostensteigerung verlangsamt wird und nur im nötigsten Umfang erfolgen muss. Gleichzeitig darf es in der Findung von ertragsbringenden Lösungen keine „seriösen Denkverbote“ geben. Hierzu erfolgt in den nächsten Monaten ein intensiver Austausch zwischen dem Vorstand der Museumsstiftung und der Stadtverwaltung, hier Dezernat II.

 

 

Aktuelle Finanzlage der Museumsstiftung

Die liquiden Mittel der Museumsstiftung sind erschöpft. Die Cashflow-Berechnung sieht einen negativen Verlauf vor, welcher nicht durch etwaige Kontokorrentkredite kompensiert bzw. zwischenfinanziert werden kann. Der Liquiditätsengpass tritt bereits im November auf. Ohne eine Zahlung der Hansestadt betragen die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel rd. -130 T€. Aufgrund des negativen Verlaufs wurde sowohl der Ausschussr städtische Beteiligungen und Wirtschaft als auch der Verwaltungsausschuss im Oktober informiert, dass eine Zahlung von 150 T€ zur Liquiditätssicherung im November zu erfolgen hat. Die Auszahlung erfolgte bereits am 08.11.2024. Um die Liquidität vorerst bis zum Jahresende sicherzustellen, bedarf es ebenso der Auszahlung der restlichen 150 T€. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses ist die Zahlung der restlichen 150 T€ Anfang Dezember avisiert

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 300.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41050 Neuordnung Museum 

 Produkt / Kostenträger: 25200102 Museumslandschaft

 Haushaltsjahr: 2024

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Kapitalerhaltungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kapitalerhaltungskonzept (1625 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme Museum (103 KB)      


Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Auszahlung in Höhe von 150.000 € im November 2024 zur Sicherstellung der Liquidität zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der restlichen 150.000 € an die Museumsstiftung Lüneburg.