Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Sh. Anfrage des ADFC vom 28.10.2024
Die Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Die derzeit in der Gremienberatung befindlichen „Maßnahmensteckbriefe Nachhaltiger Urbaner Mobilitätsplan (NUMP) für die Hansestadt Lüneburg“ (vgl. VO/11412/24) sehen als Maßnahme „M4 – Wirksame Modalfilter für die Innenstadt“ die Einrichung von (versenkbaren) Pollern zur (effektiven) Durchsetzung bestehender Durchfahrtsbeschränkungen vor. Die Straßen Neue Sülze/Salstraße werden im Rahmen des Maßnahmenvorschlags als ein Standort genannt. Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Anlage ist eine technische Lösung, die alle erdenklichen Zufahrtsberechtigungen berücksichtigt und tatsächlich nur unberechtigte Verkehrs ausschließt.
Nach Vorliegen der Gremienbeschlüsse, die sowohl zumindest die konkrete Maßnahme als auch die Bereitstellung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel umfasst, könnte mit entsprechendem Planungsvorlauf die Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Eine Markterkundung wird derzeit durch die Verwaltung betrieben.
Hinsichtlich der Verkehrsüberwachung ist anzumerken, dass die Hansestadt Lüneburg ausschließlich für die Kontrollen des ruhenden Verkehrs zuständig ist. Die Überwachung des fließendes Verkehrs fällt nicht in ihre Zuständigkeit. Die Verwaltung wird die Polizei um zusätzliche Kontrollen bitten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Sh. Anfrage des ADFC vom 28.10.2024
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