Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage wie folgt:
Die in Kraft getretene Wiederherstellungsverordnung (WVO) der EU hat den Schutz und die Wiederherstellung von Natur und Ökosystemen zum Ziel. Dieses Thema ist für uns als Kommune noch nicht relevant, denn zunächst müssen auf Bundes- und Landesebene sogenannte „Wiederherstellungspläne“ erstellt werden:
„Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 1. September 2026 die Entwürfe ihrer nationalen Wiederherstellungspläne an die EU-Kommission übermitteln. In der anschließenden Konsolidierungsphase finalisieren die Mitgliedstaaten ihre Entwürfe unter Berücksichtigung der Kommissionsauffassung und verabschieden ihren nationalen Wiederherstellungsplan spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Deutschland wird seinen Plan auf Bundesebene in enger Abstimmung mit den Ländern erstellen“.
Der nationale Wiederherstellungsplan wird federführend vom BMUV erarbeitet.
Zu Frage 1 und 2: Die Hansestadt Lüneburg ist seit vielen Jahrzehnten dabei, die städtischen Grünstrukturen zu erhalten und zu mehren. Der aktuelle Landschaftsplan mit seiner flächendeckenden Biotoptypenkartierung dient als Grundlage für die Beurteilung aller Biotoptypenkartierung, sowohl im Stadtgebiet als auch in der freien Landschaft und im Wald. Im Außenbereich liegt ein Schwerpunkt auf den Kompensationsflächen, für die ein Zielbiotop festgelegt wurde. Diese Flächen befinden sich in einem Monitoring durch den Bereich Grünplanung, immer auch in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Im Falle einer Fehlentwicklung dieser Flächen wird durch die Änderung der Pflege oder andere, gezielte Maßnahmen nachgesteuert. Auch auf den verpachteten Grünflächen in den Ilmenauwiesen werden die Pachtverträge, falls notwendig, sukzessive angepasst, so dass diese den Zielen des FFH-Managementplans entsprechen. Eine Abstimmung erfolgt mit den Pächtern, ggf. mit Beteiligung der UNB. Grundsätzlich soll auf all diesen Flächen der bestmögliche Zustand als Ziel angestrebt werden. Meist liegt der Focus auf der Erhöhung der Artenvielfalt, kann jedoch auch den Schutz einer einzelnen Tier- oder Pflanzenart zum Ziel haben.
Zu Frage 3: Als Basis für eine erste Einschätzung dient die Biotoptypenkartierung aus den Jahren 2015 bis 2017 sowie die Entwicklungsziele, die im Landschaftsplan genannt werden. Wenn jedoch eine neue Kompensationsmaßnahme auf einer Fläche umgesetzt werden soll, erfolgt im Vorfeld immer eine Kartierung der relevanten Flora und Fauna, um auf aktuelle Daten zurückgreifen zu können.
Zu Frage 4: Die überarbeitete und noch zu beschließende Gehölzschutzsatzung würde u.a. auch Hecken, ortsbildprägende Großsträucher und Baumgruppen zusätzlich unter Schutz stellen. Damit könnte sie einen Beitrag zum Erhalt des Stadtgrüns leisten, da auch auf den Privatgrundstücken ein sensiblerer Umgang mit Gehölzen (Bäume, Hecken und Sträucher) erforderlich wäre.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage "Umsetzung des Renaturierungsgesetzes" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2024)
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