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Sachverhalt: In der „Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof“ heißt es unter anderem: „Neben der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden gewähren die Stiftungen auch Zuwendungen für soziale, mildtätige und gemeinnützige Zwecke für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe, in der Hansestadt Lüneburg. Die Stiftungen verwenden dazu die aus laufenden Erträgen erwirtschafteten Überschüsse. Ziel der Förderung ist es, sozial bedürftigen und benachteiligten Personen eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere auch die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur. Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und lokale Solidarität sind darin zu verwirklichende Werte. Praktische Hilfe durch Begegnung, Beratung und Unterstützung im Alltagsleben verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.“
Zur Erfüllung des Förderzweckes haben die Stiftungsverwaltung die im Folgenden genannten und als Anlage angefügten Förderanträge fristgerecht erreicht. Gemäß § 6 Abs. 1 der Förderrichtlinie hat die Stiftungsverwaltung die Fördervoraussetzungen überprüft bzw. prüft diese in Einzelfällen noch. Unter den drei Hospitalstiftungen zum Graal, St. Nikolaihof und zum Großen Heiligen Geist steht letztere am wirtschaftlich stärksten dar und kann nach § 4 der Stiftungssatzung zusätzlich zum originären Stiftungszweck der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden, Projekte im Sinne des Stiftungszweckes unterstützen. Der Haushaltsentwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 weist zunächst die beantragten Fördersummen in vollständiger Höhe aus. Eine vollständige Bewilligung der eingereichten Anträge für die Förderperiode des Jahres 2025 wäre grundsätzlich möglich.
I. Antrag des Dezernat V (Bildung, Jugend, Soziales und Kultur)
Nach § 4 der Stiftungssatzungen dürfen Zuwendungen an die Hansestadt Lüneburg oder an andere gemeinnützige Stiftungen geleistet werden, soweit damit Zwecke erfüllt werden, die denen der Stiftungen vergleichbar sind. Der Antrag des Dezernats V und weiterer Antragsteller*innen sind für das Jahr 2025 als Anlage angefügt.
Die nachstehend genannten sechs Projekte sind bereits aus den Vorjahren bekannt und in ähnlicher Größenordnung beschlossen bzw. bewilligt worden:
Die Stiftungsverwaltung sieht die Fördervoraussetzungen bei den vorgenannten Maßnahmen, mit Ausnahme des Antrags zur Förderung der Stadtteilhäuser und des Stadtteilmanagements in der derzeitig vorliegenden Fassung, als gegeben an. In diesem Sinne besitzen die Anträge das Potenzial, die Lebensqualität insbesondere älterer Personen in der Hansestadt Lüneburg zu verbessern und damit die wesentlichen Förderzwecke zu verwirklichen. Hinsichtlich des Antrages zur Förderung der Stadteilhäuser und des Stadteilmanagements wurde eine Konkretisierung im Kontext des Stiftungszweckes angefordert, die dem Stiftungsrat umgehend im Rahmen der weiteren Beratungen zugeleitet wird.
Zum anderen weist der Antrag des Dezernat V drei weitere, bisher nicht geförderte Projekte aus, welche untenstehend weiter ausgeführt werden:
I.I WerkStadt Lüneburg Die WerkStadt Lüneburg ist ein gemeinnütziger Verein für eine offene Gemeinschaftswerkstatt – ein Raum für Projekte mit über 300 m² Fläche in fußläufiger Entfernung zum Lüneburger Bahnhof. Diese steht seit August 2024 Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern für handwerkliche und kreative Projekte, Reparaturen und Austausch zur Verfügung. Das Hauptvorhaben hat einen Finanzierungsbedarf von 31.360 €. Mit einem weiteren Vorhaben sollen – mit Unterstützung des Vereins Fablab Lüneburg e.V. - ausrangierte Laptops wieder fit gemacht werden. Dieses Vorhaben hat einen Finanzierungsbedarf von 5.395 €. Der Gesamtfinanzierungsbedarf beläuft sich somit auf 36.760 €. Die Stiftungsverwaltung erkennt förderwürdige Voraussetzungen im Antrag. Aufgrund des kurzfristig gestellten Antrags und da der Antragssteller bisher noch nicht bekannt ist, werden kurzfristig Gespräche mit der WerkStadt Lüneburg geführt, um den Bezug zum Stiftungszweck, auch der Höhe nach, festzustellen bzw. konkret darstellen zu lassen. Der Stiftungsrat wird hierüber ebenfalls informiert.
I.II Paritätischer – Freiwilligenagentur Der Paritätische möchte im Rahmen einer Freiwilligenagentur Senior*innen in Form von verschiedensten Projekten Gelegenheit zu bürgerschaftlichem Engagement bieten. Für die entstehenden Personal- und Sachkosten erbeten sie einen Zuschuss in Höhe von 18.000 €.
I.III. ADFC – Teilhabefahrräder (investiv) Der adfc Kreisverband Lüneburg möchte künftig auch Menschen mit Demenz und Blinde an Radtouren teilhaben lassen. Für diese Zielgruppe werden aufgrund der (altersbedingten) Anforderungen spezielle Paralleltandems benötigt, um gemeinsame Touren unternehmen zu können. So könnte eine stärkere Teilhabe dieser Personengruppe an Freizeitaktivitäten stattfinden. Für die Beschaffung und Wartung von zunächst 2 Paralleltandems in 2025 beantragt der adfc insgesamt 36.840 €.
II. Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor Die Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor stellt für die anliegend beschriebenen neuen und weiterzuführenden Projektideen auch für das Jahr 2025 einen Antrag auf Förderung von Personal- und Sachaufwendungen aus den Stiftungshaushalten. Im Rahmen der Mehrgenerationenarbeit – gemäß ihrem eigenen Leitsatz „Miteinander-Füreinander“ möchte die Ratsbücherei Kaltenmoor im Rahmen der Wiederetablierung der Zielgruppe der mittleren und älteren Generation verschiedenste Projekte umsetzen oder weiterführen. Damit entsteht Teilhabe und auch die Möglichkeit, sich selbst zu engagieren und mitzugestalten, was explizit über Generationengrenzen hinweg gefördert werden soll. Bereits in den letzten beiden Jahren wurden die Initiativen der Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor durch die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist unterstützt. Die Stiftungsverwaltung sieht vor allem den Förderschwerpunkt „Teilhabe am öffentlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur“ in besonderer Weise unterstützt. Der Förderantrag beläuft sich auf ein Volumen von insgesamt 25.304,27 € (davon 24.904,27 € Personalkosten und 400 € Materialkosten).
III. Anträge der Museumsstiftung III.1 Projekt „Museum digital und inklusiv“ Die Museumsstiftung Lüneburg beabsichtigt das Projekt „Museum hält jung“ - digitale, teilhabeorientierte und interaktive Vermittlungsformate für Senior:innen in Alten- und Pflegeeinrichtungen – nach erfolgreicher Umsetzung in 2024 weiter anzubieten. Von den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 81.000 € beantragt die Museumsstiftung 31.000 €.
III.2 Projekte im „Salzmuseum“ Zur Betreibung der „Siedehütte“ des Museums, zur Durchführung niedrigschwelliger Kultur- und Bildungsangebote und Unterstützung im Besucher*innenservice im Salzmuseum sowie für die Beschäftigung einer erwerbsunfähigen älteren Person im Kassenteam beantragt die Museumsstiftung insgesamt einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 41.400 €.
Da die Beschäftigung einer erwerbsunfähigen älteren Person im Kassenteam nicht dem direkten Stiftungszweck entspricht, könnte für die o.g. Projekte der Museumsstiftung insgesamt ein Betrag über 54.600 € gefördert werden.
IV. Stiftung Hospital zum Graal Die Stiftung Hospital zum Graal ist die wirtschaftlich schwächste der drei Hospitalstiftungen. Die Stiftungsverwaltung begleitet die betriebswirtschaftliche Entwicklung sehr eng und ist dabei, mittel- bis langfristig die Ertragsseite zu verbessern. Planerisch gelang der Haushaltsausgleich in der Vergangenheit sowie bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 durch eine mögliche Förderung der Stiftung Hospital Zum Großen Heiligen Geist. Die Förderung musste bisher nicht in Anspruch genommen werden. Trotzdem kann für die 2025-2028 nicht ausgeschlossen werden, dass die Stiftung Hospital zum Graal auch einmal ein negatives Jahresergebnis ausweist. In diesem Kontext ist eine Förderung durch die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist in Höhe von bis zu 70.000 € im Haushalt 2025 vorzusehen.
Somit könnten, vorbehaltlich der politischen Beratung und einer weiteren Konkretisierung zu den Stadtteilhäusern sowie der WerkStadt Lüneburg insgesamt im Jahr 2025 folgende Projekte eine Förderung erfahren:
Die Verwaltung wird zu den Förderanträgen in der Stiftungsratssitzung am 22.10. näher ausführen. Eine Empfehlung des Stiftungsrates hinsichtlich der generellen Förderung und Höhe ist für die Stiftungsratssitzung am 02.12. vorgesehen.
Nach entsprechenden Gremienbeschlüssen und dem Inkraft-Treten des Haushaltsbeschlusses wird die Stiftungsverwaltung einen Zuwendungsbescheid erstellen. Der Mittelabruf erfolgt durch den Antragsteller durch Vorlage zweckdienlicher Belege. Die Verwendung der gewährten Mittel wird durch die Stiftungsverwaltung in geeigneter Weise durch zahlenmäßigen Nachweis und Sachbericht geprüft, um die Verwendung für den Stiftungszweck sicherzustellen.
Um Beachtung wird gebeten: Im Stiftungsrat wurde in der Sitzung am 02.12.2024 folgende abweichende Beschlussfassung empfohlen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 198 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: € 1.091.105,-- c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001 Produkt / Kostenträger: 315011, 315111 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Förderung folgender Einrichtungen / Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2025 wird wie folgt beschlossen:
348.290 €
16.000 €
Abweichungen: Abweichend wurde in der Sitzung vom 02.12.2024 beschlossen, das Projekt #1 „Stadtteilhäuser und Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit)“ mit €348.290,- (ursprünglich €474.000,-) zu fördern. Für das Projekt #7 „Werkstadt Lüneburg“ wird eine Fördersumme von maximal €16.000,- veranschlagt (ursprünglich €36.760,-). Eine Beschlussfassung zu diesem Projektantrag wird auf eine spätere Sitzung des Stiftungsrates vertagt.
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