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Vorlage - VO/11525/24  

 
 
Betreff: Förderung sozialer Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tammen, Lars
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Gomell, Timo   
Beratungsfolge:
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof Vorberatung
22.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung der Stiftungsräte der Stiftung Hospital St. Nikolaihof, Hospital Zum Graal und Hospital zum Großen Heiligen Geist      
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof Vorberatung
02.12.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung Hospital St. Nikolaihof      
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
13.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2024    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der „Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof“ heißt es unter anderem:

Neben der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden gewähren die Stiftungen auch Zuwendungen für soziale, mildtätige und gemeinnützige Zwecke für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe, in der Hansestadt Lüneburg. Die Stiftungen verwenden dazu die aus laufenden Erträgen erwirtschafteten Überschüsse.

Ziel der Förderung ist es, sozial bedürftigen und benachteiligten Personen eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere auch die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur. Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und lokale Solidarität sind darin zu verwirklichende Werte. Praktische Hilfe durch Begegnung, Beratung und Unterstützung im Alltagsleben verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.“

 

Zur Erfüllung des Förderzweckes haben die Stiftungsverwaltung die im Folgenden genannten und als Anlage angefügten Förderanträge fristgerecht erreicht. Gemäß § 6 Abs. 1 der Förderrichtlinie hat die Stiftungsverwaltung die Fördervoraussetzungen überprüft bzw. prüft diese in Einzelfällen noch. Unter den drei Hospitalstiftungen zum Graal, St. Nikolaihof und zum Großen Heiligen Geist steht letztere am wirtschaftlich stärksten dar und kann nach § 4 der Stiftungssatzung zusätzlich zum originären Stiftungszweck der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden, Projekte im Sinne des Stiftungszweckes unterstützen.

Der Haushaltsentwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 weist zunächst die beantragten Fördersummen in vollständiger Höhe aus. Eine vollständige Bewilligung der eingereichten Anträge für die Förderperiode des Jahres 2025re grundsätzlichglich.

 

I.         Antrag des Dezernat V (Bildung, Jugend, Soziales und Kultur)

 

Nach § 4 der Stiftungssatzungen dürfen Zuwendungen an die Hansestadt Lüneburg oder an andere gemeinnützige Stiftungen geleistet werden, soweit damit Zwecke erfüllt werden, die denen der Stiftungen vergleichbar sind. Der Antrag des Dezernats V und weiterer Antragsteller*innen sind für das Jahr 2025 als Anlage angefügt.

 

Die nachstehend genannten sechs Projekte sind bereits aus den Vorjahren bekannt und in ähnlicher Größenordnung beschlossen bzw. bewilligt worden:

 

Maßnahmen

 

 Betrag

Stadtteilhäuser und Stadtteilmanagement

 

    474.000 

Mehrgenerationenhaus der Caritas

 

      20.000 €

Mosaique  Haus der Kulturen

 

      50.000 €

Stadtteilarbeit Paul-Gerhard-Gemeinde (Kindertafel)

 

      60.000 €

Senioren- und Pflegestützpunt (SPN) mit stadtteilorientierter Seniorenarbeit

 

    240.600 

 

neburger Tafel

 

       5.000 

 

 

 

Summe

 

    849.600

 

Die Stiftungsverwaltung sieht die Fördervoraussetzungen bei den vorgenannten Maßnahmen, mit Ausnahme des Antrags zur Förderung der Stadtteilhäuser und des Stadtteilmanagements in der derzeitig vorliegenden Fassung, als gegeben an.

In diesem Sinne besitzen die Anträge das Potenzial, die Lebensqualität insbesondere älterer Personen in der Hansestadt Lüneburg zu verbessern und damit die wesentlichen Förderzwecke zu verwirklichen.

Hinsichtlich des Antrages zur Förderung der Stadteilhäuser und des Stadteilmanagements wurde eine Konkretisierung im Kontext des Stiftungszweckes angefordert, die dem Stiftungsrat umgehend im Rahmen der weiteren Beratungen zugeleitet wird.

 

Zum anderen weist der Antrag des Dezernat V drei weitere, bisher nicht geförderte Projekte aus, welche untenstehend weiter ausgeführt werden:

 

Maßnahmen

 

 Betrag

WerkStadt Lüneburg

 

          36.760 €

Paritätischer - Freiwilligenagentur

 

          18.000 €

ADFC - Teilhabefahrräder

 

          36.840 €

 

 

 

Summe

 

          91.600

 

 

I.I        WerkStadt Lüneburg

Die WerkStadt Lüneburg ist ein gemeinnütziger Verein für eine offene Gemeinschaftswerkstatt ein Raum für Projekte mit über 300 m² Fläche in fußufiger Entfernung zum Lüneburger Bahnhof. Diese steht seit August 2024 Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern für handwerkliche und kreative Projekte, Reparaturen und Austausch zur Verfügung. Das Hauptvorhaben hat einen Finanzierungsbedarf von 31.360. Mit einem weiteren Vorhaben sollen mit Unterstützung des Vereins Fablab Lüneburg e.V. - ausrangierte Laptops wieder fit gemacht werden. Dieses Vorhaben hat einen Finanzierungsbedarf von 5.395 €. Der Gesamtfinanzierungsbedarf beläuft sich somit auf 36.760 €. Die Stiftungsverwaltung erkennt förderwürdige Voraussetzungen im Antrag. Aufgrund des kurzfristig gestellten Antrags und da der Antragssteller bisher noch nicht bekannt ist, werden kurzfristig Gespräche mit der WerkStadt Lüneburg geführt, um den Bezug zum Stiftungszweck, auch der Höhe nach, festzustellen bzw. konkret darstellen zu lassen. Der Stiftungsrat wird hierüber ebenfalls informiert.

 

I.II       Paritätischer Freiwilligenagentur

Der Paritätische möchte im Rahmen einer Freiwilligenagentur Senior*innen in Form von verschiedensten Projekten Gelegenheit zu bürgerschaftlichem Engagement bieten. Für die entstehenden Personal- und Sachkosten erbeten sie einen Zuschuss in Höhe von 18.000 €.

 

I.III.     ADFC Teilhabefahrräder (investiv)

Der adfc Kreisverband Lüneburg möchte künftig auch Menschen mit Demenz und Blinde an Radtouren teilhaben lassen. Für diese Zielgruppe werden aufgrund der (altersbedingten) Anforderungen spezielle Paralleltandems benötigt, um gemeinsame Touren unternehmen zu können. So könnte eine stärkere Teilhabe dieser Personengruppe an Freizeitaktivitäten stattfinden. r die Beschaffung und Wartung von zunächst 2 Paralleltandems in 2025 beantragt der adfc insgesamt 36.840 €.

 

 

II.         Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor

Die Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor stellt für die anliegend beschriebenen neuen und weiterzuführenden Projektideen auch für das Jahr 2025 einen Antrag auf rderung von Personal- und Sachaufwendungen aus den Stiftungshaushalten.

Im Rahmen der Mehrgenerationenarbeit gemäß ihrem eigenen Leitsatz „Miteinander-Füreinander“chte die Ratsbücherei Kaltenmoor im Rahmen der Wiederetablierung der Zielgruppe der mittleren und älteren Generation verschiedenste Projekte umsetzen oder weiterführen. Damit entsteht Teilhabe und auch die Möglichkeit, sich selbst zu engagieren und mitzugestalten, was explizit über Generationengrenzen hinweg gefördert werden soll.

Bereits in den letzten beiden Jahren wurden die Initiativen der Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor durch die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist unterstützt. Die Stiftungsverwaltung sieht vor allem den Förderschwerpunkt „Teilhabe am öffentlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur“ in besonderer Weise unterstützt.

Der Förderantrag beläuft sich auf ein Volumen von insgesamt 25.304,27 € (davon 24.904,27 € Personalkosten und 400 Materialkosten).

 

III.          Anträge der Museumsstiftung

III.1        Projekt „Museum digital und inklusiv“   

Die Museumsstiftung Lüneburg beabsichtigt das Projekt „Museum hält jung“ - digitale, teilhabeorientierte und interaktive Vermittlungsformate für Senior:innen in Alten- und Pflegeeinrichtungen nach erfolgreicher Umsetzung in 2024 weiter anzubieten. Von den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 81.000 beantragt die Museumsstiftung 31.000 €.

 

III.2        Projekte im „Salzmuseum“                

Zur Betreibung der „Siedehütte“ des Museums, zur Durchführung niedrigschwelliger Kultur- und Bildungsangebote und Unterstützung im Besucher*innenservice im Salzmuseum sowie für die Beschäftigung einer erwerbsunfähigen älteren Person im Kassenteam beantragt die Museumsstiftung insgesamt einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 41.400 €.

 

Da die Beschäftigung einer erwerbsunfähigen älteren Person im Kassenteam nicht dem direkten Stiftungszweck entspricht, könnte für die o.g. Projekte der Museumsstiftung insgesamt ein Betrag über 54.600 gefördert werden.

 

IV.         Stiftung Hospital zum Graal

Die Stiftung Hospital zum Graal ist die wirtschaftlich schwächste der drei Hospitalstiftungen. Die Stiftungsverwaltung begleitet die betriebswirtschaftliche Entwicklung sehr eng und ist dabei, mittel- bis langfristig die Ertragsseite zu verbessern. Planerisch gelang der Haushaltsausgleich in der Vergangenheit sowie bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 durch eine mögliche Förderung der Stiftung Hospital Zum Großen Heiligen Geist. Die Förderung musste bisher nicht in Anspruch genommen werden. Trotzdem kann für die 2025-2028 nicht ausgeschlossen werden, dass die Stiftung Hospital zum Graal auch einmal ein negatives Jahresergebnis ausweist. In diesem Kontext ist eine Förderung durch die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist in Höhe von bis zu 70.000 € im Haushalt 2025 vorzusehen.

 

Somit könnten, vorbehaltlich der politischen Beratung und einer weiteren Konkretisierung zu den Stadtteilhäusern sowie der WerkStadt Lüneburg insgesamt im Jahr 2025 folgende Projekte eine Förderung erfahren:

 

Maßnahmen

 eingereicht

 Betrag

Stadtteilhäuser und Stadtteilmanagement

 Dezernat V

    474.000 

Mehrgenerationenhaus der Caritas

       „

      20.000 €

Mosaique  Haus der Kulturen

       „

      50.000 €

Stadtteilarbeit Paul-Gerhard-Gemeinde (Kindertafel)

       „

      60.000 €

Senioren- und Pflegestützpunt (SPN) mit stadtteilorientierter Seniorenarbeit

       „

    240.600 

 

neburger Tafel

       „

       5.000 

WerkStadt Lüneburg

       „

     36.760 €

Paritätischer - Freiwilligenagentur

       „

     18.000 €

ADFC Teilhabefahrräder (investiv)

       „

     36.840 €

Ratscherei

 

     25.305 €

Museumsstiftung

 

     54.600 €

Zuschuss Stiftung Hospital zum Graal

 

     70.000 €

 

 

 

Summe

 

1.091.105

 

Die Verwaltung wird zu den Förderanträgen in der Stiftungsratssitzung am 22.10. näher ausführen. Eine Empfehlung des Stiftungsrates hinsichtlich der generellen Förderung und Höhe ist für die Stiftungsratssitzung am 02.12. vorgesehen.

 

Nach entsprechenden Gremienbeschlüssen und dem Inkraft-Treten des Haushaltsbeschlusses wird die Stiftungsverwaltung einen Zuwendungsbescheid erstellen. Der Mittelabruf erfolgt durch den Antragsteller durch Vorlage zweckdienlicher Belege. Die Verwendung der gewährten Mittel wird durch die Stiftungsverwaltung in geeigneter Weise durch zahlenmäßigen Nachweis und Sachbericht geprüft, um die Verwendung für den Stiftungszweck sicherzustellen.

 

Um Beachtung wird gebeten:

Im Stiftungsrat wurde in der Sitzung am 02.12.2024 folgende abweichende Beschlussfassung empfohlen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

rderung von sozial bedürftigen und benachteiligten Personen um eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

rderung von sozial bedürftigen und benachteiligten Personen um eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 198

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: € 1.091.105,--

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja              X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  1001 

 Produkt / Kostenträger:        315011, 315111

 Haushaltsjahr:                      2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Anlage_ADFC_Alzheimer_Spezifikation_Teilhaberad_Teil 2 (177 KB)      
Anlage 2 2 Antrag_Museumsstiftung Salzmuseum (5104 KB)      
Anlage 3 3 Antrag_Museumsstiftung_Museum digital u. inklusiv (5127 KB)      
Anlage 4 4 Antrag_Paritätischer_Teil 1 (82 KB)      
Anlage 5 5 Antrag_Paritätischer_Teil 2 (53 KB)      
Anlage 6 6 Antrag_Ratsbuecherei_2025 (10134 KB)      
Anlage 7 7 Antrag_WerkStadt Lüneburg (1045 KB)      
Anlage 8 8 Anträge_Dezernat V_Soziales (1183 KB)      
Anlage 9 9 Antrag_ADFC_Alzheimergesellschaft Antrag Paralleltandem_Teil 1 - Kopie (100 KB)      
Anlage 10 10 20_02_Hospital_zum_grossen_heiligen_geist (257 KB)      
Anlage 11 11 Förderrichtlinie (73 KB)      
Anlage 12 12 Nachtrag WerkStadt Lueneburg (301 KB)      
Anlage 13 13 Nachtrag Stadtteilhäuser 2025 (423 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Förderung folgender Einrichtungen / Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2025 wird wie folgt beschlossen:

  1. Stadtteilhäuser und Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit)       474.000 €

348.290 €

  1. Mehrgenerationenhaus der Caritas                                                            20.000 €
  2. Mosaique  Haus der Kulturen                                                                   50.000 €
  3. Stadtteilarbeit Paul-Gerhard-Gemeinde (Kindertafel)                                 60.000 €
  4. Senioren- und Pflegestützpunt (SPN)                                                       240.600 €
  5. neburger Tafel                                                                                          5.000 €
  6. WerkStadt Lüneburg                                                                                  36.760 €

  16.000 €

  1. Paritätischer Freiwilligenagentur                                                              18.000 €
  2. ADFC Teilhabefahrräder                                                                          36.840 €
  3. Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor                                                          25.305 €
  4. Museumsstiftung Lüneburg                                                                         54.600 €
  5. Zuschuss Hospital zum Graal                                                                      70.000

 

Abweichungen:

Abweichend wurde in der Sitzung vom 02.12.2024 beschlossen, das Projekt #1 „Stadtteilhäuser und Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit)“ mit €348.290,- (ursprünglich €474.000,-) zu fördern.

r das Projekt #7 „Werkstadt Lüneburg“ wird eine Fördersumme von maximal €16.000,- veranschlagt (ursprünglich €36.760,-). Eine Beschlussfassung zu diesem Projektantrag wird auf eine spätere Sitzung des Stiftungsrates vertagt.