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Sachverhalt: sh. Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Bebauungsplan Nr. 83 Bei Alt Bilm/Landebahn rechtskräftig werden lassen“ vom 08.10.2024
Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:
Der Rat der Hansestadt möge beschließen: Die Verwaltung soll so schnell wie möglich die im Bauausschuss am 19.06.2023 einstimmig beschlossene Umweltprüfung im Bauausschuss vorstellen und den Bebauungsplan Nr. 83 (Bei Alt Bilm/Landebahn) rechtskräftig werden lassen. Sie erklärt, ob und gegebenenfalls wann die 15. Änderung des F-Plans veröffentlicht wurde.
Der Auftrag zur naturschutzfachlichen Prüfung der Flächen des Flugplatzes, insbesondere der Artenschutzbelange, und der Erarbeitung eines Umweltberichts, wurde mit Schreiben vom 29. August 2023 erteilt.
In diesem Jahr erfolgte daraufhin die Prüfung und Bilanzierung der Flächen. Die Fertigstellung des Umweltberichts mit den Untersuchungsergebnissen wurde vom beauftragten Fachgutachter für den November 2024 angekündigt.
Der Umweltbericht wird dann durch die Verwaltung geprüft. Es soll daraus hervorgehen, ob die 15. Änderung des Flächennutzungsplans, die Teilaufhebungen der Bebauungspläne Nr. 60 und 61, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60, die 2. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 61 sowie der Bebauungsplan Nr. 83 mit den heute zu beachtenden umweltrechtlichen Vorgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB vereinbar sind und ob auf die ausgeübten und geplanten Nutzungen die Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB anwendbar ist.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können die Bauleitpläne durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt werden.
Über die Ergebnisse der Umweltprüfung und das daraus resultierende weitere Vorgehen wird der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung in einer seiner nächsten Sitzungen unterrichtet.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 300,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: sh. Antrag der FDP-Fraktion vom 08.10.2024
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