Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung zugesandt. Für die weiteren Mitglieder steht der Entwurf des Haushaltsplanes online zur Verfügung.
Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushalts. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst.
Den Fachbereichen Soziales und Integration sowie Familie und Bildung sind 6 Teilhaushalte zuzuordnen: 1. Teilhaushalt: 50010 Service und Finanzen 2. Teilhaushalt: 51000 Soziale finanzielle Hilfen 3. Teilhaushalt: 52000 Soziale Dienste 4. Teilhaushalt: 53000 Frühkindliche Bildung und Betreuung 5. Teilhaushalt: 54000 Integration und Teilhabe 6. Teilhaushalt: 55000 Schulen
Im hier relevanten Teilhaushalt 55000 – Schulen – sind folgende Produkte abgebildet:
a) Produkt 211001 Grundschulen b) Produkt 216001 Oberschulen c) Produkt 217001 Gymnasien d) Produkt 218001 Gesamtschulen e) Produkt 221001 Förderschule f) Produkt 243001 Sonstige schulische Aufgaben g) Produkt 244001 Kreisschulbaukasse
Den Schulen werden im Rahmen eigener Budgetverantwortung Pauschalmittel bereitgestellt. Über die Verwendung der Mittel wird in den Gremien der Schulen eigenverantwortlich entschieden.
Dazu hatte die Hansestadt bereits im Jahre 2007 beschlossen, die Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens ab 2008 jährlich um 2 % bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen. Die Pauschalmittel werden jährlich der aktuellen Schülerzahl angepasst.
Die anfallenden Zweckausgaben im Bereich der Schulen (außer Grundschulen) werden im Rahmen des Finanzvertrages vom Landkreis Lüneburg in Höhe von 80 % erstattet. Im Bereich der investiven Sondermaßnahmen verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 25 % bei der Hansestadt Lüneburg.
Größere finanzielle Veränderungen bei den einzelnen Produkten werden in einem mündlichen Vortrag der Verwaltung gesondert erläutert.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2025/2026 zustimmend zur Kenntnis.
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