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Vorlage - VO/11297/24-3  

 
 
Betreff: Änderungsantrag "Mieter:innen nachhaltig helfen" "Vonovia-Wohnungen in Lüneburger Hände" (gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 18.09.2024, eingegangen 19.09.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Herr PriggeBezüglich:
VO/11297/24
Federführend:DEZERNAT II Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Talic, Mayte  DEZERNAT III
   DEZERNAT V
   DEZERNAT VI
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. gemeinsamer gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 18.09.2024 zum Thema „ Mieter:innen in den Vonovia Wohnungen in Lüneburg wirksam und nachhaltig helfen

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Änderungsantrag wie folgt Stellung:

Der Änderungsantrag zeigt im Kern auf, dass ein Erwerb der Wohneinheiten der Vonovia SE durch die Hansestadt unter Berücksichtigung der aktuellen durch die Stadtverwaltung transparent dargestellten Rahmenbedingungen nicht realisierbar ist. Das Ziel die Mieter:innen im Stadtteil Kaltenmoor zu stärken, Druck auf die Vonovia SE zu erhöhen und Möglichkeiten zu finden, neuen sozialen Wohnraum im Stadtgebiet der Hansestadt zu schaffen, ist aus Sicht der Stadtverwaltung in jedem Fall von hoher Bedeutung, zumal die Durchsetzung u.a. des Wohnraumschutzgesetzes von wesentlicher Bestandteil ist.

 

Eine Anlaufstelle für Mieter:innen im Stadtteil Kaltenmoor könnte im Vorgriff der noch durch den Rat zu beschließenden Einrichtung eines Wohnraumbüros geschaffen werden und als Zweigstelle fungieren.

 

Aktualisierung vom 12.12.2024

r die Einrichtung eines Wohnraumbüros liegt inzwischen eine Grobkonzeption vor. Ein detaillierteres Konzept wird durch die Koordination des Wohnraumbüros auf Grundlage des Grobkonzeptes entwickelt. Die Ansiedelung der Koordination soll im Dezernat I erfolgen. Die Verwaltung wird vorschlagen, die Stelle nahe des Rathauses unterzubringen.

 

Aufgaben der Koordination nach dem Grobkonzept sind:

  • Entwicklung von Angeboten bei verändertem Wohnbedarf (Empty Nesters, Ausbildungsbeginn, Senior:innen): Konzeptentwicklung, Kooperation mit Stadtteilhäusern, insbesondere in Stadtteilen mit hohem Wohnraumpotential, Umsetzung von aussichtsreichen Angeboten in Kooperation mit vorhandenen Akteur:innen (z.B. Alten-WGs mit geteilter Pflegekraft, Wohnen gegen Hilfe, Wohnungstausch), Gewinnung von Wohn-Botschafter:innen
  • Öffentlichkeitsarbeit: Bündelung vorhandener Angebote online, Informationsflyer, Öffentlichkeitsarbeit für Ankauf von Mietpreisbindungen, Netzwerkpflege mit Schwerpunkt auf Akteure im Wohnungsmarkt;
  • Sicherung von günstigem Wohnraum: Unterstützung in der Umsetzung

 

Eine diesbezügliche Beschlussvorlage für den Rat wird unter Beteiligung des zuständigen Fachausschusses r Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt erarbeitet und einer Beratung im Rat der Hansestadt Lüneburg zugeführt.

 

Primär geht es aus Sicht der Stadtverwaltung um das Schaffen von attraktiven Voraussetzungen zur Realisierung neuer bezahlbarer Wohnungen im gesamten Stadtgebiet.

 

Aus diesem Grund finden ebenso weitere Gespräche mit der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) statt. Die LüWoBau steht wie auch andere Wohnungsbaugesellschaften der Herausforderung gegenüber ihre Bestandsgebäude energetisch zu sanieren. Die bevorstehende Sanierung bindet ein Großteil des zur Verfügung stehenden Kapitals. Die LüWoBau soll durch verschiedene Maßnahmen dennoch in die Lage versetzt werden, neuen und bezahlbaren Wohnraum in Lüneburg zu schaffen.

 

Auch die interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Erbbaurecht hat sich der Thematik des sozialen Wohnungsbaus bzw. dem Anreiz zur Schaffung von neuen Wohnraum bereits angenommen und erarbeitet ein entsprechendes attraktives Modell.

Zusätzlich könnte die Wohnbauförderungen und die Umwidmung von gewerblichen Flächen zu Wohneinheiten in der Innenstadt inhaltlich um das Thema des Ausbaus von nicht genutzten Flächen zu Wohneinheiten (bspw. Ausbau von Dach- oder Kellergeschossen zu Einliegerwohnungen) ergänzt werden.


 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-/-

Keine Anmerkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

-/-

Keine Anmerkungen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

-/-

Keine Anmerkungen

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

-/-

Keine Anmerkungen

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

-/-

Keine Anmerkungen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

-/-

Keine Anmerkungen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

-/-

Keine Anmerkungen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

-/-

Keine Anmerkungen

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

-/-

Keine Anmerkungen

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

sh. gemeinsamer gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 18.09.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_09_19 Änderungsantrag CDU. Grüne FDP Vonovia (226 KB)      
Stammbaum:
VO/11297/24   Antrag "Vonovia-Wohnungen in Lüneburger Hände" (Antrag der SPD-Fraktion vom 07.05.2024, eingegangen 13.05.2024, 22:14 Uhr)   DEZERNAT II   Antrag
VO/11297/24-1   Änderungsantrag "Wert- und Sanierungsgutachten bereitstellen" zu "Vonovia-Wohnungen in Lüneburger Hände" (Änderungsantrag der Gruppe Die Partei / Die Linke vom 08.09.2024 eingegangen 08.09.2024)   DEZERNAT II   Antrag
VO/11297/24-2   Änderungsantrag "Sachkundige, Runder Tisch" zu "Vonovia-Wohnungen in Lüneburger Hände" (Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Gruppe Die Partei / Die Linke vom 11.09.2024, eingegangen 12.09.2024)   DEZERNAT II   Antrag
VO/11297/24-3   Änderungsantrag "Mieter:innen nachhaltig helfen" "Vonovia-Wohnungen in Lüneburger Hände" (gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion vom 18.09.2024, eingegangen 19.09.2024)   DEZERNAT II   Antrag