Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11485/24  

 
 
Betreff: Lüneburg Marketing GmbH - Neustrukturierung
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen
- Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:DEZERNAT II Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
23.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Lüneburg Marketing GmbH (LMG) wurde am 26.05.1998 durch die Hansestadt Lüneburg, mehreren privaten Gesellschaftern sowie anderen Kommunen gegründet. Die LMG hat den Auftrag, die Hansestadt Lüneburg als Wirtschafts-, Handels- und Tourismusstandort zu positionieren. Im Auftrag Ihrer Gesellschafter leistet sie die klassischen Aufgaben des Stadtmarketings mit den Ausprägungen City-, Event- und Tourismusmanagement. Sie betreibt die Tourist-Information, vermarktet touristische Produkte und widmet sich insbesondere der Tourismusförderung für die Hansestadt Lüneburg.

 

Die LMG kann das bisherige Leistungsportfolio nicht selbstständig finanzieren und bedarf entsprechend durch die Gesellschafter jährlicher Zuschusszahlungen. Die Hansestadt Lüneburg stellt zwar mit 32,5 % der Gesellschaftsanteile den größten Gesellschafter dar, leistet jedoch mit Abstand den höchsten jährlichen Zuschuss. Von insgesamt 602,5 T€ leistet die Hansestadt jährlich 530 T€, mithin 88 % der Gesamtzuschüsse. Die restlichen Zuschüsse der übrigen Gesellschafter spiegeln ebenso nicht das Verhältnis der bisherigen Gesellschaftsstruktur wieder.

 

Um der Gesellschaft als starken Partner der Innenstadt gerecht zu werden und um die Gesellschaft weiterentwickeln zu können, bedarf es ebenso ein gesteigertes Interesse der anderen Gesellschafter oder einer etwaigen Veränderung der jeweiligen Gesellschaftsanteile. Mit Vorlage VO/11064/23 wurde die Thematik bereits den Ratsmitgliedern erörtert. Der Überprüfung der Gesellschaftsstruktur durch die Stadtverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der LMG wurde zugestimmt.

 

 

Neustrukturierung der LMG:

Der Aufsichtsrat der LMG hat den Beschluss gefasst, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gesellschafter, für die Erarbeitung einer neuen Gesellschafterstruktur zu gründen.

Die Arbeitsgruppe hat bei der Umstrukturierung folgende Rahmenbedingungen bzw. sogenannte „Leitplanken“ festgelegt. Die Leitplanken lassen sich wie folgt kategorisieren:

1. Neuverteilung der Geschäftsanteile an der LMG

2. Neuverteilung der Aufsichtsratsmandate

3. Neuverteilung der Zuschüsse an die LMG

4. Neuregelung zur Zahlung von Verlustausgleichen sowie Verwendung von Gewinnen

 

Ziel der Arbeitsgruppe war es, die LMG finanziell sicher aufzustellen, die Förderfähigkeit durch Landes- und Bundesförderungen zu gewährleisten und mit den bisherigen Gesellschaftern zukunftsfähig zu gestalten und weiterzuentwickeln.

 

Die Gesellschafter sind einig darüber, dass dieses Ziel durch die Neustrukturierung der LMG erreicht wird.

 

1. Neuverteilung der Geschäftsanteile an der LMG

Die Gesellschafterin Hansestadt Lüneburg möchte zukünftig min. 75 % der Gesellschaftsanteile halten. Das Bestreben ist insbesondere mit dem finanziellen Aspekt begründet, dass es der LMG ermöglicht, Fördermittel des Landes und des Bundes zu akquirieren.

 

Sowohl die Einheitsgemeinde Adendorf und die Samtgemeinde Bardowick als auch der Verein Lüneburger Kaufleute e.V. sind bereit, ihre bisherigen Anteile in voller Höhe zu veräern. Die weiteren Gesellschafter Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH, Lüneburger City Management e.V., Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e.V. und der Verein Lüneburger Marktbeschicker e.V. sind bereit, einen Teil ihrer jeweiligen Geschäftsanteile zu veräern.

 

Die Gesellschaftsanteile der neuen Gesellschaftsstruktur verteilen sich nun wie folgt:

 

 

Die erwerbende Gesellschafterin, hier die Hansestadt Lüneburg, ist bereit, die ihr angebotenen Geschäftsanteile in Höhe ihres Kapitalwerts (Summe aus eingezahlten Stammkapital und Kapitalrücklage) zu zahlen.

Hiermit möchte die Hansestadt Lüneburg die hohe Wertschätzung gegenüber den restlichen Gesellschaftern aussprechen und bittet um eine gemeinsame, effiziente Führung sowie Steuerung aller verbleibenden Gesellschaftern und zukünftigen Beratern.

 

2. Neuverteilung der Aufsichtsratsmandate

Einhergehend mit der Umstrukturierung der Gesellschaftsanteile erfolgte in Abstimmung mit sämtlichen Gesellschaftervertretern eine neue Verteilung der Aufsichtsratsmandate. Dabei ist herauszuheben, dass die Gesellschafter, welche ihre Gesellschaftsanteile mindern, weiterhin Einfluss nehmen können.

Um diesem Wunsch gerecht zu werden, hat sich die Arbeitsgruppe auf einen Aufsichtsrat mit 6 stimmberechtigten Personen verständigt. Die Neuverteilung der Aufsichtsratsmandate gestaltet sich entsprechend wie folgt:

 

 Hansestadt Lüneburg    3 Mandate

 Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH 1 Mandat

 neburg City Management e.V.  1 Mandat

 Schaustellerverband Lüneburg e.V.  1 Mandat

 

Zwei Aufsichtsratsmandate der Hansestadt Lüneburg werden weiterhin durch Ratsfrauen und Ratsherren wahrgenommen. Das dritte Aufsichtsratsmandat der Hansestadt Lüneburg wird durch den/die Hauptverwaltungsbeamten/in oder eine/n von ihm/ihr benannte/n Vertreter/in ausgeübt.

 

Um sowohl der Stellung in der Stadtgesellschaft des Vereins Lüneburger Kaufleute e.V. und des Vereins Lüneburger Marktbeschicker e.V. gerecht zu werden als auch von deren Expertise weiterhin profitieren zu können, wird den Vereinen jeweils ein beratendes, nicht stimmberechtigtes, Aufsichtsratsmandat als externe Dritte zugesprochen:

 

 Verein Lüneburger Kaufleute e.V.  1 beratendes Mandat

 Verein Lüneburger Marktbeschicker e.V. 1 beratendes Mandat

 

Da der/die Hauptverwaltungsbeamte nach Umstrukturierung als stimmberechtigtes Aufsichtsratsmitglied gilt und um weiterhin eine zusätzliche fachliche Expertise zu gewährleisten, soll der/die Stadtkämmerer/in ein zusätzliches beratendes Mandat innehaben:

 

 Stadtkämmerer/in    1 beratendes Mandat

 

Insgesamt verfügt der Aufsichtsrat somit über 9 Mitglieder (inkl. beratende Mitglieder).

 

3. Neuverteilung der Zuschüsse an die LMG

Den Gesellschaftervertretern ist bewusst, dass die aktuelle Zuschussverteilung nicht den Geschäftsanteilen entspricht. Hier ist insbesondere die Hansestadt Lüneburg zu nennen, welche rd. 88 % der Gesamtzuschüsse leistet.

Eine Verteilung im Verhältnis zur neuen Gesellschaftsstruktur ist insbesondere für die Vereine finanziell nicht verkraftbar. Die Gesellschafterin Hansestadt Lüneburg ist sich der Verpflichtung gegenüber der LMG und deren Nutzen für die Gesellschaft bewusst und wird den aktuellen Zuschuss von jährlich 530 T€ unabhängig von den Gesellschaftsanteilen sicherstellen.

Um ein gesundes Verhältnis zwischen den verbleibenden vier Gesellschaftern zu schaffen, wird eine Zuschussquote avisiert. Ein Prozentpunkt der Gesellschaftsanteile entspricht einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.000 €.

 

 

4. Neuregelung zur Zahlung von Verlustausgleichen sowie zur Verwendung von Gewinnen

Sowohl die LMG selbst als auchmtliche Vertreter der Gesellschafter sind sich einig, dass sich die Gesellschaft, abgesehen von den Zuschusszahlungen, finanziell selber zu tragen hat. Etwaige Gewinne sollen in der Gesellschaft verbleiben. Vor Eintritt von Verlusten ist der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafter zu informieren.

 

Weiteres Vorgehen sowie Handlungsempfehlung:

Die Neustrukturierung der LMG geht mit einer Anpassung des Gesellschaftsvertrags sowie dem Erwerben von Geschäftsanteilen durch die Hansestadt Lüneburg einher. Der neue Gesellschaftsvertrag wurde durch eine Rechtsanwaltskanzlei geprüft und ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der LMG am 01.10.2024 wurde die Neustrukturierung der LMG der Gesellschafterversammlung empfohlen. Die städtischen Beteiligungsvertreter sind für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 

Zusätzlich bedarf es der Zustimmung des Rates für den Erwerb der Gesellschaftsanteile im Wert von 85 T€. Der Haushaltsplan 2024 sieht den Erwerb von Geschäftsanteilen bislang nicht vor. Folglich wird eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln nach § 117 NKomVG benötigt, welche durch die Investition 01-261-002 „Theater Lüneburg GmbH“ sichergestellt werden kann. Der investive Haushaltsansatz für das Theater stellt die Patronatserklärung dar, welche bis zum 30.06.2024 befristet war. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 wurden Rückstellungen gebildet, um etwaige Verluste des Theaters kompensieren zu können. Der Haushaltsansatz der Patronatserklärung steht entsprechend zum Erwerb der Gesellschaftsanteile zur Verfügung.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt die erläuterte Neustrukturierung der LMG in Zusammenhang mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen im Wert von rd. 85 T€ sowie der einhergehenden Anpassung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A)       Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-/-

Keine Angaben

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

-/-

Keine Angaben

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

-/-

Keine Angaben

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

-/-

Keine Angaben

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

-/-

Keine Angaben

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

-/-

Keine Angaben

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

-/-

Keine Angaben

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

-/-

Keine Angaben

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

-/-

Keine Angaben

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 162,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: Erwerb von Gesellschaftsanteilen i.H.v. 85 T€

c)  an Folgekosten: gleichbleibender Zuschuss i.H.v. 530 T€

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja durch außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 BereichsStandard B 22

 Produkt / Kostenträger: 26100102 Betriebskostenzuschuss Theater Lüneburg GmbH

 Haushaltsjahr: 2024

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Gesellschaftsvertrag (159 KB)      

Beschlussvorschlag:

Es wird der erläuterten Neustrukturierung der Lüneburg Marketing GmbH in Zusammenhang mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen im Wert von rd. 85 T€ sowie der einhergehenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages zugestimmt. Die außerplanmäßige Bereitstellung von Mittel nach § 117 NKomVG für den Erwerb der Geschäftsanteile erfolgt durch Investition 01-261-002 „Theater Lüneburg GmbH“.

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung Lüneburg Marketing GmbH werden angewiesen, der Neustrukturierung der Gesellschaft sowie den Erwerb der Gesellschaftsanteile zuzustimmen und diese umzusetzen.