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Vorlage - VO/11458/24  

 
 
Betreff: Antrag "Finanzierung von Sprach- und Kulturmittler:innen" (Antrag der SPD-Fraktion vom 05.09.2024, eingegangen am 05.09.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 5a - Soziales und Integration
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.09.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zu dem beigefügten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei den Kulturmittler*innen handelt es sich um ein mittlerweile sehr bewährtes Projekt von Menschen, die sich als ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittelnde engagieren. Sie bilden eine Brücke zwischen der Kultur der Herkunftsländer und der deutschen Gesellschaft. Die Kompetenz, Erfahrung und Fähigkeiten der Kulturmittler*innen können dazu beitragen, Kontakte zu knüpfen, Isolation zu durchbrechen, Verständigung zu ermöglichen und Teilhabe sicherzustellen.

 

Der Einsatz erfolgt innerhalb öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Beratungsstellen in den Gemeinschaftsunternften sowie in der Stadtteil- und Sozialraumarbeit sowohl im Landkreis als auch in der Hansestadt. Kulturmittelnde leisten hier einen unverzichtbaren und fördernden Dienst.

r die öffentlichen Einrichtungen der Hansestadt Lüneburg stellen die Kulturmittelnden ein niedrigschwellig nutzbares und gleichwohl hocheffizientes Mittel zur Verständigung, Vermittlung und gelingenden Kommunikation dar.

 

Das Projekt wurde bislang über den Landkreis finanziert. Für das Jahr 2024 ist eine Unterstützung in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Die Hansestadt kann die finanzielle Zuwendung des Landreises nicht beschließen. Gleichwohl sind Gespräche auf Verwaltungsebene sinnvoll, um die Fortführung des Angebotes sicherzustellen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag „Finanzierung von Sprach- und Kulturmittler:innen“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Sprach_Kulturmittler (224 KB)