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Sachverhalt: sh. Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Anfrage zur Praxis des Abschleppens von Fahrzeugen in Lüneburg“ vom 28.08.2024
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug in Lüneburg abgeschleppt wird? Ein Fahrzeug kann abgeschleppt werden, wenn es gegen bestimmte Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstößt. Zu den typischen Verstößen, die zu einem Abschleppvorgang führen können, zählen unter anderem: Parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot, unberechtigtes Parken auf Behindertenstellplätzen, Parken an Engstellen oder in Baustellenbereichen sowie das Parken in öffentlichen Feuerwehrzufahrten. Die Entscheidung zum Abschleppen erfolgt im Einzelfall nach einer Beurteilung der Verkehrssicherheit und -ordnung.
2. Gibt es besondere Regelungen oder Situationen, in denen von einem Abschleppen abgesehen wird, selbst wenn das Fahrzeug mehrfach Strafzettel erhalten hat? Ja, es gibt Situationen, in denen trotz wiederholter Verstöße und Strafzettel von einem Abschleppen abgesehen wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das zuständige Abschleppunternehmen aktuell keine Kapazitäten frei hat. In solchen Fällen wird versucht, den Fahrzeughalter zu ermitteln und über die Situation zu informieren. Auch wird in der Regel nur abgeschleppt, wenn das abgestellte Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr darstellt oder den Verkehrsfluss erheblich behindert.
3. Zu welchen Tages- und Nachtzeiten finden Abschleppmaßnahmen in Lüneburg hauptsächlich statt? Gibt es bestimmte Zeiträume, in denen besonders häufig oder besonders selten abgeschleppt wird? Abschleppmaßnahmen finden hauptsächlich zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr statt, da in diesem Zeitraum die Überwachung des ruhenden Verkehrs am intensivsten erfolgt. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere in den Nachtstunden, werden Abschleppvorgänge seltener durchgeführt. Es gibt jedoch keine festgelegten Zeiten, in denen Abschleppmaßnahmen besonders häufig oder selten erfolgen.
4. In welchen Bereichen der Stadt wird besonders häufig abgeschleppt? Gibt es Zonen, in denen Fahrzeuge grundsätzlich nicht oder seltener abgeschleppt werden, und wenn ja, warum? Die Abschleppmaßnahmen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, ohne dass bestimmte Bereiche besonders hervortreten. Es gibt jedoch Orte, an denen Verstöße aufgrund der Verkehrslage häufiger auftreten, wie z.B. vor Schulen oder stark frequentierten Straßen. In der Regel werden Fahrzeuge dort abgeschleppt, wo sie die Verkehrssicherheit besonders gefährden. Eine generelle Ausnahme für bestimmte Zonen gibt es nicht; jede Situation wird individuell bewertet.
5. Wie viele Abschleppvorgänge wurden in den letzten zwölf Monaten in Lüneburg durchgeführt? Gibt es auffällige Unterschiede in bestimmten Stadtteilen oder Straßen? In den letzten zwölf Monaten wurden in Lüneburg etwa 50 Abschleppvorgänge durchgeführt. Die vergleichsweise niedrige Zahl erklärt sich durch die begrenzten Kapazitäten des einzigen Abschleppunternehmens, das für die Stadt verfügbar ist und auch umliegende Landkreise sowie private Anfragen bedienen muss. Aufgrund dieser Kapazitätsengpässe gibt es keine spezifischen statistischen Erfassungen zu Abschleppvorgängen in einzelnen Stadtteilen oder Straßen.
6. Gibt es Daten darüber, wie oft Fahrzeuge nach wiederholtem Erhalt von Strafzetteln letztendlich abgeschleppt wurden? Daten über die Häufigkeit, mit der Fahrzeuge nach wiederholtem Erhalt von Strafzetteln letztendlich abgeschleppt wurden, liegen nicht vor. Abschleppvorgänge erfolgen primär auf Basis von akuten Verkehrssicherheitsaspekten und nicht aufgrund der Anzahl vorangegangener Strafzettel.
7. Welche Maßnahmen könnte die Stadtverwaltung ergreifen, um sicherzustellen, dass Parkverstöße konsequent geahndet werden und gegebenenfalls Abschleppmaßnahmen rechtzeitig und angemessen durchgeführt werden? Die Hauptproblematik bei der konsequenten Ahndung von Parkverstößen liegt in den begrenzten Abschleppkapazitäten. Derzeit steht der Stadt nur ein Abschleppunternehmen zur Verfügung, das zusätzlich auch für umliegende Landkreise und private Aufträge tätig ist. Um die Verfügbarkeit zu verbessern und Abschleppmaßnahmen zeitnah durchführen zu können, könnte die Stadt über die Integration eines eigenen Abschleppdienstes, beispielsweise über die Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) erwägen. Dies wäre jedoch mit erheblichen Kosten verbunden. Alternativ könnten weitere Abschleppunternehmen akquiriert werden, um die Kapazitäten zu erweitern und die Durchsetzung der Verkehrsregeln zu verbessern. Die Stadtverwaltung prüft kontinuierlich, wie die bestehenden Ressourcen optimal eingesetzt werden können, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der Parkvorschriften sicherzustellen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: sh. Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.08.2024
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