Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: sh. Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Förderung der Regelkonformität und Sicherheit im Fahrradverkehr in der Lüneburger Innenstadt“
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:
1. Zuständigkeit für die Kontrolle des Fahrradverkehrs in der Innenstadt: Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs, einschließlich des Fahrradverkehrs ist bundesrechtlich – mit Ausnahme des Betriebs stationären oder mobilen technischen Einrichtungen zur Überwachung der Geschwindigkeit und von Rotlichtverstößen – ausschließlich die Polizei zuständig. Nur Polizeivollzugsbeamtinnen und –innen haben das für die Überwachung des fließenden Verkehrs notwendige Anhalterecht im Sinne des § 36 Abs. 5 StVO. Die Hansestadt Lüneburg ist damit auf die Überwachung des ruhenden Verkehr beschränkt und kann daher keine Maßnahmen zur direkten Kontrolle des Fahrradverkehrs in der Fußgängerzone durchführen.
2. Häufigkeit der Kontrollen zum Einhalten der Zeiten und Verhaltensregeln für Fahrradfahrer in der Fußgängerzone: Aussagen über die Häufigkeit und Intensität der Kontrollen zum Einhalten der Zeiten und Verhaltensregeln durch Fahrradfahrer:innen in der Fußgängerzone liegen im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Die Stadtverwaltung hat keine detaillierten Informationen über die genaue Anzahl oder Regelmäßigkeit dieser Kontrollen.
3. Maßnahmen zur Sensibilisierung der Fahrradfahrer für die bestehenden Regelungen: Bisher wurden im Zuständigkeitsbereich der Stadt keine systematischen Maßnahmen ergriffen, um Fahrradfahrer gezielt auf die geltenden Regelungen in der Fußgängerzone hinzuweisen. Die Stadt sieht aber eine Chance, die Sensibilisierung durch intensivere Aufklärungskampagnen oder durch Kooperationen mit der Polizei weiter zu stärken. Die Regelungen des zeitlich beschränkt zulässigen Radverkehrs in der Fußgängerzone waren in der Vergangenheit aber immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion und auch von Presseanfragen. Hieraus resultierte regelmäßig eine Presseberichterstattung, die in gewisser Weise als auch Aufklärungsarbeit bzgl. der geltenden Regelungen angesehen werden kann.
4. Geplante oder durchgeführte Initiativen zur Förderung der Regelkonformität im Fahrradverkehr: Derzeit sind keine speziellen Initiativen geplant, um das Bewusstsein der Fahrradfahrer:innen für die Einhaltung der Regeln in der Fußgängerzone zu schärfen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, zukünftige gemeinsame Aktionen mit der Polizei anzuregen, um die Sensibilisierung und die Einhaltung der Vorschriften gezielt zu fördern. Die Stadtverwaltung ist offen für Vorschläge und steht in engem Austausch mit der Polizei, um effektive Maßnahmen zur Förderung der Regelkonformität zu entwickeln.
5. Zusätzliche Maßnahmen zur besseren Beachtung und Durchsetzung der Regeln für den Fahrradverkehr in der Fußgängerzone: Zur Verbesserung der Regelkonformität des Fahrradverkehrs in der Fußgängerzone könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, darunter: - Gemeinsame Sensibilisierungsaktionen mit der Polizei, um direkt auf die Radfahrer:innen einzuwirken. - Öffentlichkeitsarbeit durch Pressemitteilungen oder Informationskampagnen, die das richtige Verhalten im Fahrradverkehr betonen und die geltenden Regeln kommunizieren. - Die geplante Umsetzung und Erweiterung des Fahrradrings um die Innenstadt wird dazu beitragen, dass der Durchfahrtsverkehr durch die Fußgängerzone abnimmt. Dies soll Radfahrer:innen eine attraktive Alternative bieten, die es ihnen ermöglicht, die Innenstadt schneller und sicherer zu umfahren, ohne in Konflikt mit Fußgänger:innen zu geraten. - Eine Überprüfung und eventuelle Anpassung der Beschilderung in der Fußgängerzone nach der Fertigstellung des Fahrradrings. Eine solche ist auch immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion gewesen. Es gilt hierbei die Interessen der Fußgänger:innen und der Geschäfts- und Lokalinhaber mit denen des Radverkehrs abzuwägen.
6. Möglichkeiten zur Intensivierung von Kontrollen oder zur Schaffung von Anreizen für regelkonformes Verhalten: Zur Intensivierung der Kontrolle könnte die Zusammenarbeit mit der Polizei verstärkt werden, um eine höhere Präsenz in der Fußgängerzone zu erreichen. Darüber hinaus könnten Anreize wie gezielte Informationskampagnen, die auf die Vorteile eines regelkonformen Verhaltens hinweisen, geschaffen werden. Die Stadtverwaltung plant, diese Aspekte im Rahmen der zukünftigen Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit weiter zu verfolgen.
7. Befugnisse des geplanten kommunalen Ordnungsdienstes zur Kontrolle des fließenden Fahrradverkehrs: Der geplante kommunale Ordnungsdienst wird keine Befugnis haben, den fließenden Fahrradverkehr zu kontrollieren. Nach der StVO dürfen nur Polizeibeamte den fließenden Verkehr im öffentlichen Raum anhalten und kontrollieren (s.o.). Der kommunale Ordnungsdienst kann daher ausschließlich unterstützende Aufgaben im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs übernehmen und als Ansprechpartner für Bürgeranliegen zur Verfügung stehen.
Zusammenfassung: Die Stadtverwaltung sieht die Notwendigkeit, die Sicherheit und Regelkonformität im Fahrradverkehr der Lüneburger Fußgängerzone zu verbessern. Dies soll durch eine verstärkte Kooperation mit der Polizei, gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen und die Einführung infrastruktureller Alternativen wie den Fahrradring erreicht werden. Weitere Schritte zur Umsetzung und Verbesserung werden kontinuierlich geprüft und an die Erfordernisse angepasst, um eine sichere und regelkonforme Nutzung der Fußgängerzone zu gewährleisten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: sh. Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.08.2024
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